…der Bewirtschaftungsart zu betrachten wären, waren bereits in der ersten Prognoserechnung enthalten). Wenn sich aber infolge der Zinsentwicklung nach wie vor innerhalb des 23 jährigen Beobachtungszeitraumes ein Gesamtüberschuss der Einnahmen ergab bzw. ergibt, fehlte bei Erlassung der bekämpften Bescheide das Vorliegen eines rückwirkenden Ereignisses, das…
…selbst wenn ihnen in Abgabenvorschriften eine prinzipielle Rückwirkung zuerkannt worden wäre, in diesen kein rückwirkendes Ereignis erblickt werden. Eine abweichende rechtliche Beurteilung von dem Finanzamt bereits bei Bescheiderlassung bekannten Umständen kann nicht zu einer Bescheidänderung gem. § 295a BAO führen. Dass das Finanzamt der Betätigung des…
…bei der Sparkasse S/W belegbar. Die Richtigkeit einer Prognoserechnung könne aber nicht in Zweifel gezogen werden, wenn die Abweichungen durch unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse zustande gekommen seien und weder für den Steuerpflichtigen selbst noch für die Abgabenbehörde voraussehbar gewesen wären. Das neue Hervorkommen von…
…ist die Diskrepanz bezüglich des Jahresgewinnes 1995: In der Prognoserechnung wird dieser mit ATS 3.348.000,-- angegeben, tatsächlich - wiederum 3 Monate später - wurde 1995 jedoch ein Jahresfehlbetrag von ATS -10.219.233,40 erzielt. Auch das EGT in diesem Jahr betrug mehr als -10…
…die der Abgabenbehörde im Laufe des Beschwerdeverfahrens zur Kenntnis gelangen, von der Abgabenbehörde Bedacht zu nehmen, auch wenn dadurch das Beschwerdebegehren geändert oder ergänzt wird. Dies gilt sinngemäß für dem Verwaltungsgericht durch eine Partei oder sonst zur Kenntnis gelangte Umstände. Vor dem o.a…
…ist und dass es bereits im 2019 einen Gesamtüberschuss idH von 632,44 EUR gibt. Liebhaberei ist It. VO anzunehmen, wenn Verluste entstehen. Hier entstehen aber nachweislich Überschüsse und der Gesamtüberschuss ist zum Zeitpunkt der BVE auch bereits erzielt worden. Das Appartement wurde im Dezember…
…zugeschnittenen Ordinationsumbau bereit wäre (der Umbau erfolgte laut Beschwerdevorbringen "speziell für Zwecke des Ehemann). Die Beschwerdeführerin und Ehemann unterließen somit die unter fremden Vertragsparteien unverzichtbare Vereinbarung für den Fall, dass das Mietverhältnis vor Kreditbegleichung endet, sowie entsprechende Sicherstellungsmaßnahmen. Im Gegenzug ist auch die von Ehemann…
…durchgeführt worden wären. Von der Außenprüfung sei nunmehr ein dem Finanzamt bereits zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung bekannter Sachverhalt anders gewürdigt worden. Damit würden aber die Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens fehlen. Das vorliegende Mietverhältnis erfülle zudem die Kriterien eines Fremdvergleiches. Gattin habe ein…
…wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Mit dem vorliegenden Erkenntnis…
…da eine berufliche Veranlassung der Fahrten nicht gegeben ist. Keine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn die Reise nicht ausschließlich durch den Beruf veranlasst und die Möglichkeit eines privaten Reisezwecks nicht ausgeschlossen ist. Offensichtlich werden Privatfahrten (Bewerbung Tochter, Einkaufsfahrten, Arztbesuche, Besuch von Freunde und Bekannten etc…
…vom Mietvertrag vor. Auch wurden die bezahlten Mietbeträge zurückgefordert. Von der steuerlichen Vertretung wurde empfohlen, den Betrag aus gebührenrechtlichen Gründen nicht zurückzubezahlen. Ob es Rückzahlungen gibt, sei nicht bekannt. Der steuerliche Vertreter verwies auf das eindeutige Zustandekommen der Mietverträge, die keinen Zweifel an der tatsächlichen…
…gerichtete Entschluss klar und eindeutig nach außen hin in Erscheinung treten müsse. Im Zuge der BP seien Nachweise erbracht worden, aus denen die Vermietungsabsicht zu ersehen sei. Von der BP würden daher "Vor-Werbungskosten" anerkannt, und zwar ATS 32.044,00 für das Jahr 1999…
…vor: Der erhöhte Sanierungsbedarf sei bereits 2011 durch die Kostenschätzung von Dipl. Ing. B*** erkannt worden. Die Unwägbarkeiten ab 2012 hätten iZm erzielbaren Förderungen bestanden. Es sei zudem ungewiss gewesen, wie sich die angekündigte neue Ausgabe der Richtlinie auf die realisierbare Förderhöhe auswirken werde. Das…
…Gesamtergebnis für das 21. Jahr nach Rentenbeginn. Es sei allerdings zu bedenken, dass tatsächlich bereits ab dem zweiten Jahr nach Beginn der Rentenzahlungen monatlich wesentlich geringere Beträge zur Auszahlung gelangt seien. Zudem seien in die Prognoserechnung nach Ansicht der Erstbehörde - analog der Behandlung von Prämien…
…führte das FA aus, gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 LVO sei Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten entstünden. Liebhaberei liege gemäß § 2 Abs. 4 LVO dann nicht vor, wenn die Art der…
…unserer Sicht wäre diese Erkenntnis allerdings bereits auch in den späten 1990er Jahren möglich gewesen. Als Beweis dafür legen wir eine Prognoserechnung bei, aus der dieser Umstand eindeutig hervorgeht. In dieser Prognoserechnung haben wir ausgehend von den tatsächlichen Ergebnissen der Jahre 1995 bis 1999 die…
…dieser überarbeiteten Prognoserechnung Vorhaltsbeantwortung vom 22.02.2018 - die Jahre 2012-2016 It. den tatsächlichen Zahlen abgebildet, wie bereits in jener der das Jahr 2017 anhand der von uns getätigten, laufenden Buchhaltung samt zu erwartender Abschlussbuchungen und die Jahre 2018 - 2032 anhand von Schätzungen dargestellt…
…wenn für die Abgabenbehörde die Möglichkeit bestanden hätte, sich schon früher die entsprechenden Kenntnisse zu verschaffen und die Behörde diese Möglichkeit verschuldetermaßen nicht genützt hat (vgl. Stoll, BAO Kommentar Band 3, 2932 und 2934 mwN). Wie bereits ausgeführt, ging das Finanzamt im Zeitpunkt der Bescheiderlassung…
…nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) erwarten lässt. Anderenfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn dieser Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit…
…Wenn der BP-Bericht ausführe, dass sich die Wohnungen bei der Betriebsbesichtigung in einem unvermietbaren Zustand befunden hätten, sei darauf hinzuweisen, dass diese Besichtigung Mitte September stattgefunden habe, also fast ein halbes Jahr vor Bescheiderlassung. Die Erzielung von Einnahmen sei also absehbar (nämlich ab Mitte…