…Entscheidung ohne vorherigen Antrag Außer in dem Fall, in dem eine Zollbehörde als Gericht handelt, gelten Artikel 22 Absätze 4, 5, 6 und 7, Artikel 23 Absatz 3 und die Artikel 26, 27 und 28 auch für die Entscheidungen, die die Zollbehörden ohne vorherigen Antrag…
15.7.2.5 Firmenwertabschreibung und vorherige Teilwertabschreibung 15.7.2.5.1 Teilwertabschreibung vor der Firmenwertabschreibung Rz 1141: Sollte auf eine Beteiligung vor der Gruppenzugehörigkeit eine steuerwirksame Teilwertabschreibung vorgenommen worden sein, ist der abschreibbare Firmenwert um die volle Teilwertabschreibung (samt noch offener Teilwert-Siebentel…
8.6. Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatznachweis) 8.6.1. Grundsätzliches Art. 69 UZK-IA Werden Ursprungserzeugnisse, für die ein Präferenzursprungsnachweis vorliegt noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und werden der Überwachung einer Zollstelle in der Union unterstellt, so…
8.5. Ausstellung von WVB EUR.1 auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Syrien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines Teils…
8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in einem EWR-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder…
8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der EU oder in einem EFTA-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf…
…als Bezugspunkt dienen. **** In Bezug auf den Begriff ,nahezu ausschließlich' können internationale und nationale Spezifikationen als Bezugspunkt dienen. ***** Verbraucherabfälle sind ausgeschlossen. ****** Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe, die nicht als Lösungsmittel verwendet werden (R3 in Anlage IV Abschnitt B) mit vorheriger Sortierung und erforderlichenfalls vorübergehender, einmaliger Lagerung…
Anhang IVA - in Anhang III aufgeführte Abfälle, die dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen (Artikel 3 Absatz 3) Dieser Anhang enthält derzeit keine Einträge.
…1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder auf den Färöer der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines Teils dieser Erzeugnisse…
…Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in der Türkei der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder…
…Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Algerien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines…
…Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Marokko der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines…
…Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Tunesien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines…
…beantwortet wird. Diese Voraussetzungen treffen gegenständlich allesamt nicht zu. Die Frage der Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes bei Vorlage einer Beschwerde ohne vorhergehende Beschwerdevorentscheidung durch die belangte Behörde bei Nichtvorliegen der im Gesetz in abschließender Weise angeführten Ausnahmen (§ 262 Abs 2 bis 4 BAO) ist durch die…
…der Verweis auf den binnen 3 Jahren einzubringenden Erstattungsantrag überzeugt nicht, weil bei jedem Unternehmen bei derartig vielen Rechtsmitteln und zu viel eingehobenen Eingangsabgaben vorher der wirtschaftliche Tod eintritt. Erstattungsanträge können nämlich erst ab der Rechtskraft jedes einzelnen (positiven) Bescheides gestellt werden. Schon aus Gründen…
…die Letztverbraucher nicht direkt aus der Schweiz versendet sondern den Vertriebsweg so gestaltet, dass er potentiell nachgefragte Waren vorher in sein Auslieferungslager ins Zollgebiet verbringt und von dort aus an die einzelnen Kunden versendet. Soweit die Beschwerdeführerin die Verteilung der Beweislast anspricht, ist darauf hinzuweisen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S-KG, Adresse, vertreten durch Steuerberater, vom 25. Oktober 2002 gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 27. September 2002 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und die…
…F); sowie mit dem Begehren nach Anerkennung der zugehörigen Vorsteuer in Höhe von 73.854,78 öS. Der Mieter des EFH habe dieses im Jahr 1984 in neuwertigem Zustand ohne Gebrauch durch einen Vormieter und ohne vorherige Eigennutzung übernommen. Zum Betrieb einer Ordination im EFH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, die Richterin Mag. Irene Kohler sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Manfred Wildgatsch, Am See 42, 2203 Putzing, über die Beschwerde vom 24. August…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Martina Salzinger in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***2***, bezüglich der Beschwerde vom 13. Februar 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***3*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 10. Jänner 2014 betreffend Einkommensteuer 2012 und betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für…