… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar. Das Berufungsvorbringen des Bw., er habe die Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen keinesfalls mit dem Vorsatz und in der Absicht einer endgültigen Hinterziehung unterlassen, kann daher der gegenständlichen Berufung nicht…
…bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Verluste ihrer ausländischen Gruppenmitglieder gesamteinkommensmindernd zu nutzen. Dieser Steuervorteil ist aber kein endgültiger, sondern nur ein vorübergehender, da alle im Inland zugerechneten Verluste ausländischer Gruppenmitglieder zu bestimmten Zeitpunkten und unter bestimmten Voraussetzungen nachversteuert werden müssen. Das ausländische Ergebnis des…
…Beschuldigten würde erhellen, dass er die ihn treffenden steuerrechtlichen Verpflichtungen vorsätzlich verletzt habe, um dem Verband einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Hinsichtlich der inneren Tatseite nahm der Spruchsenat zu Gunsten der Beschuldigten hinsichtlich der Zeiträume 2011 bis 2013 lediglich einen bedingten Vorsatz an, da hier…
…Er habe gewusst, dass Umsatzsteuervorauszahlungen zu entrichten bzw. entsprechende Voranmeldungen zu erstatten seien. Er habe dies jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen, da er sich in laufenden Zahlungsschwierigkeiten befunden habe. Bei seiner Vorgangsweise habe er es nicht nur für möglich, sondern für…
…u. a. argumentiert, dass "es den logischen Denkgesetzen widerspräche, einen Ablauf wie den Vorliegenden bei vorhergehender Planung derart hektisch, inkonsequent und widersprüchlich ablaufen zu lassen und die entscheidenden Schritte auf einige wenige Tage vor Weihnachten, in denen erfahrungsgemäß ohnedies größter Zeitdruck gegeben sei, zu konzentrieren…
…Steuerhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist auch bei nur vorübergehender Erlangung eines Steuervorteils durch verspätete Meldung und Entrichtung von Selbstberechnungsabgaben erfüllt. Verkürzt wird eine Steuereinnahme auch dann, wenn sie ganz oder teilweise dem Steuergläubiger nicht in dem Zeitpunkt zukommt, in dem er…
…Rede stehenden Tatbestand im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (VwGH 3.5.2000, 98/13/0242). Es liegen damit hinreichende Verdachtsmomente vor, dass der Beschwerdeführer auch die subjektive Tatseite des § 33 Abs…
…entsprechende Voranmeldungen zu erstatten gehabt hätte. Dies hat er jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen; dadurch entstehende Abgabenverkürzungen hat er für gewiss gehalten. Der bislang finanzstrafrechtlich unbescholtene Beschuldigte ist ledig und hat keine Sorgepflichten. Seit Herbst 2009 ist er in der Werbeagentur…
…3%, unabhängig ob Landes- oder Bankdarlehen, sind grundsätzlich abzuzinsen. Keine Abzinsung hat aber zu erfolgen, wenn der Zinssatz nur vorübergehend auf Grund allgemeiner Zinsschwankungen unter 3% sinkt, weil in dem Fall keine besonderen Umstände im Sinn des § 14 Abs. 1 BewG 1955 vorliegen, sondern im…
…die Zuordnung der Vorsteuer der Zeitpunkt der Leistung maßgeblich (vgl. auch Rz 2234 UStR 2000). Zur Vermeidung ungerechtfertigter Steuervorteile werden im Zuge der nächsten UStR-Änderung entsprechende Bindungsfristen eingeführt werden. Im Zusammenhang mit der Aufteilung bzw. Zuordnung der Vorsteuern zwischen pauschalierter Land- und Forstwirtschaft und…
…die der Ausübung des Gewerbebetriebes dient bzw. durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Erforderlich ist, dass dem österreichischen Unternehmen eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht zusteht (Eigentum, Miete, Pacht, unter Umständen auch unentgeltliche Überlassung). Eine alleinige Verfügungsmacht ist nicht erforderlich…
…Tz 15; VwGH 23.9.1988, 85/17/0132; 29.9.1997, 96/17/0453). Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahme nicht bloß dann, wenn sie überhaupt nicht eingeht, sondern auch dann, wenn sie ganz oder…
…anstelle Mutmaßungen vorzunehmen, die tatsächlichen Wohnverhältnisse zu erheben, wenn sie diese für abgabenrechtlich bedeutsam hält. Gerade eine vorübergehende Ummeldung eines Hauptwohnsitzes in einen Nebenwohnsitz hat nur eine geringe Beweiskraft, ob diese Qualifikation den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Im gegenständlichen Fall ist schon auf Grund der umfangreichen…
… 9 Abs. 6 KStG idF SteuerreformG 2005 hervorgeht, sind Steuerausgleichszahlungen selbst nicht gesellschaftsteuerbar. Eine positive Steuerumlage stellt ein Entgelt für den durch Gruppenbildung erhaltenen Steuervorteil dar. Auch eine negative Steuerumlage, also eine Zahlung des Gruppenträgers an das Gruppenmitglied für zugerechnete Verluste, ist keine gesellschaftsteuerbare freiwillige…
…unternehmerischen (steuerpflichtigen) und privaten Nutzung. Sollte dies noch nicht feststehen, werde auf das wahrscheinlichste künftige Verhältnis abzustellen sein, wenn ein Abstellen auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Anschaffung zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil iSd § 12 Abs. 6 UStG 1994 führen würde. Laufende Änderungen des Anteils der…
…richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört keineswegs die endgültige Verkürzung von Abgaben; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahme auch dann, wenn sie ganz oder teilweise…
…berücksichtigen. 5. Wenn und soweit ein Eingriff in das Mietrecht zur Durchführung von behördlich vorgeschriebenen Arbeiten erforderlich ist, hat der Mieter die vorübergehende Benützung und Veränderung des Mietobjektes zuzulassen. Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten sowie die Behebung ernster Schäden des Hauses sind zuzulassen, soweit dies notwendig oder…
…Grund für den Verzicht habe nicht erkannt werden können, da auf eine Verrechnung der Lizenzgebühren gänzlich verzichtet und dadurch eine unternehmerische Tätigkeit gar nicht entfaltet worden sei. Von einer nur vorübergehenden Aussetzung „wie überall im Geschäftsleben" könne die Bp nicht ausgehen. Liebhaberei iSd § 1 Abs…
…dass Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstatten bzw. entsprechende Vorauszahlungen zu entrichten sind. Er habe dies jedoch unterlassen, um sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen. Der belangte Verband, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer A gewesen war, habe es demnach zu verantworten, dass der Genannte in seiner Funktion als Geschäftsführer…
…dass die Voraussetzungen für die rechtmäßige Geltendmachung der Vorsteuer nicht vorgelegen sind, dennoch aber solcherart unzulässigerweise unter Täuschung des Abgabengläubigers einen nicht zustehenden Steuervorteil angestrebt hat. Die Idee hat offenkundig darin bestanden, die Warenvorräte der insolventen werdenden D-GmbH vor den andrängenden Gläubigern in Sicherheit…