…oder nach Art.203 Zollkodex, außer es lägen (iSd Art.110 Zollkodex) Umstände vor, welche ein vorübergehendes Entfernen der in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren aus dem Zolllager rechtfertigten; Voraussetzung hiefür sei aber das Vorliegen einer von der zuständigen Zollbehörde ausgestellten Bewilligung, in welcher die Einzelheiten…
…der Lagerbewilligung. Die Bf. hat somit die Waren ohne Bewilligung der Zollstelle aus dem Zolllager entfernt. Bei bewilligten Sonderlagerungen vertritt der VwGH die Ansicht, dass das Fehlen der entsprechenden Vermerke in den Bestandsaufzeichnungen über das vorübergehende Entfernen als Pflichtverletzung nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe…
…der Lagerbewilligung. Die Bf. hat somit die Waren ohne Bewilligung der Zollstelle aus dem Zolllager entfernt. Bei bewilligten Sonderlagerungen vertritt der VwGH die Ansicht, dass das Fehlen der entsprechenden Vermerke in den Bestandsaufzeichnungen über das vorübergehende Entfernen als Pflichtverletzung nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe…
…dass die Frist für die vorübergehende Verwendung abgelaufen ist als auch die Ausfuhrförmlichkeiten nicht einzuhalten. Weiters stützt sich die Berufungsschrift auf Art. 859 Nr.6 ZK-DVO, wo das "Verbringen von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ohne vorgeschriebene Zollförmlichkeit" als heilbare Verfehlung im Sinn…
…die ihm aus dem besonderen Verfahren der Zolllagerung gegeben werden auch erhöhte Pflichten auf sich nehmen, dazu gehört insbesondere, dass er bei Zollschuldner werden kann, auch wenn er schuldlos ist und den Tatbestand jemand anders gesetzt hat. 8.3.2. Vorübergehende Verwendung versus Lagerung GZ…
…spät kommt, darf dem Begünstigten nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Da die Frist, der Ware eine zollrechtliche Bestimmung zu geben, zum maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht abgelaufen war, die Waren auch keine unzulässige Behandlung erfahren haben, liegt keine Pflichtverletzung aus der vorübergehenden Verwahrung vor. Die Berufungsvorentscheidung…
…Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Dem Hauptzollamt Wien gelangte auf Grund von durch Organe seiner Abteilung für Zollager, Freilager und Freizone vorgenommenen Ermittlungen nachstehender, aus den vorliegenden Verwaltungsakten sich so ergebender (und im übrigen faktisch außer Streit stehender) Sachverhalt…
…Falle einer Ware in vorübergehender Verwahrung oder in einem Zollverfahren deren nicht bewilligter Ortswechsel, sofern die Ware den Zollbehörden auf Verlangen vorgeführt werden kann; 6. im Falle einer Ware in vorübergehender Verwahrung oder in einem Zollverfahren das Verbringen dieser Ware aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft…
…Entziehung der Ware aus der zollamtlichen Überwachung anzunehmen sei, gleichermaßen als sinnwidrig. Die vielfältigen Anforderungen an das Erstellen der Zollanmeldung rechtfertigen derartige Konsequenzen nicht. Ansonsten könnten Waren schon bei geringsten Verstößen nicht mehr abgabenfrei in Zolllagerverfahren, in die aktive Veredelung, in die vorübergehende Verwendung oder…
…dass die Lagerbehandlungen grundsätzlich bestandsneutrale Auswirkungen haben. 7.5.7.2. Vorübergehendes Entfernen Nichtunionswaren können nach vorheriger Bewilligung durch die Zollbehörde vorübergehend aus dem Zolllager entfernt werden, wobei bei der zugehörigen Lagerbestandsaufzeichnung ausschließlich der Tag der Entnahme und die Geschäftszahl der Bewilligung anzuführen sind. Der…
…in das Zolllagerverfahren übergeführt worden sind, vorübergehend aus dem Zolllager entfernt werden, bedarf dies der vorherigen Bewilligung durch die Zollbehörden, welche die Einzelheiten des Entfernens festlegen (Art. 110 ZK). Am 24. März 1998 führten Beamte des Hauptzollamtes Wien, MLÜG I, im Zolllager der Bf…
…möglich ist, im Beschwerdefall somit im Zeitpunkt des tatsächlichen Entfernens der Waren aus dem Zolllager. Allein der Umstand, dass eine Ware in der Folge in einem Drittland einfuhrverzollt wird, lässt die Entstehung der Zollschuld nicht entfallen. Kann der Zeitpunkt, in dem die Zollschuld entsteht, nicht…
…Verfahrensinhaberin dafür verantwortlich sei, dass die Pflichten eingehalten werden, die sich aus der Lagerung von Waren im Zolllagerverfahren ergeben. Mit dem unrechtmäßigen Entfernen der Fahrzeuge aus dem Zolllagerverfahren sei der zollschuldrechtliche Tatbestand der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung erfüllt, wofür die Bf. in ihrer Eigenschaft…
…Annahme des Hauptzollamtes Wien, dass verschiedene einfuhrabgabenpflichtige Waren aus dem Zolllager der Bf. entfernt worden sind, ohne dass diese ihrer zollrechtlichen Bestimmung zugeführt worden wären, zumal die Bf. Gegenteiliges nicht erweisen konnte. Anhaltspunkte dafür, die Bf. selbst habe die unredliche Entfernung veranlasst, liegen nicht vor…
…für die Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung stellt laut EuGH, Urteil vom 1.2.2001, RS C-66/99, die Entfernung von Waren vom Ort der vorübergehenden Verwahrung dar, ass die Bf die Ware nach Beendigung der Lagerkontrolle wiederaufgefunden hat, ändert nichts an dem Umstand…
…die laut dem obigen Transportauftrag an die SpeditionNN verfügungsberechtigt war. Zu den güterbeförderungsrechtlichen Vorschriften: Dass die Firma2, vertreten durch den Bf. auch nach der Gestellung und zumindest bis zur Entfernung der Waren vom Amtsplatz des Zollamtes Wien weiter verfügungsberechtigt blieb, ergibt sich aus Bestimmungen des…
…werden, ohne dass dadurch das Zolllagerverfahren unterbrochen oder beendet wird. Mögliche Beispiele dafür sind die Durchführung von üblichen Behandlungen, welche nicht im Lager selbst bewerkstelligt werden können, oder die vorübergehende Entnahme von Waren aus dem Zolllager, um diese einem Kunden vorzuführen. Das vorübergehende Entfernen bedarf…
…auf dem Antrag einen entsprechenden Vermerk sowie ihren Dienststempel anbringt. In diesem Fall gilt Art. 502 ZK-DVO sinngemäß. Gem. Art. 525 Abs. 3 ZK-DVO kann in der Bewilligung zum Führen eines Zolllagers angegeben werden, dass ein vorübergehendes Entfernen der Waren aus dem Zolllager…
…nach ihrer Verbringung in das bewilligte Zolllager in den Bestandsaufzeichnungen zu erfassen (Bestandszubuchung). Als unmittelbare Erfassung gilt die Bestandsbuchung spätestens am auf die Verbringung in das Zolllager folgenden Arbeitstag. Übliche Behandlungen oder das vorübergehende Entfernen von Waren aus dem Zolllager sind in den Bestandsaufzeichnungen bei…
…im Zolllagerverfahren vorübergehend aus dem Zolllager entfernt werden sollen. Angabe aller erforderlichen Einzelheiten, die für das vorübergehende Entfernen von Waren als relevant angesehen werden. Ein Antrag auf vorübergehendes Entfernen kann auch bei der die Entscheidung treffenden Zollbehörde zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht werden, sobald dem…