…Graz - Stadt vom12. September 2007, betreffend Familienbeihilfe, versäumt hat. Der vorliegende Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erweist sich damit als zulässig. Gemäß § 308 Abs. 1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung…
…Begründungsmangel nicht vor. - Ad Nichterlassung eines Mängelbehebungsauftrags: Gegenständlich rügt die Beschwerdeführerin, dass das Finanzamt im angefochtenen Bescheid ausführt, dass im Wiedereinsetzungsantrag weder eine versäumte Frist die einer Wiedereinsetzung zugänglich wäre, noch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, welches eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand rechtfertigen würde…
…verspätet eingebrachten Fristverlängerungsantrag vermögen daran nichts zu ändern, besteht doch für eine nachträgliche Erstreckung einer bereits abgelaufenen Beschwerdefrist bzw. dafür, einen nach Ablauf der maßgeblichen Frist übermittelten Antrag als fristgerecht eingebracht anzusehen, kein Raum. Die angeführten Gründe hätten im Hinblick auf die versäumte Frist allenfalls…
…BAO4 § 308 Rz 7), wird für die DB 10/2003 bis 12/2004 ergänzend zur versäumten Frist nach § 216 BAO eine Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist nach § 309 BAO beantragt. Die ***AB*** ist aufgrund der Korrespondenz mit dem Finanzamt sowie des Stillhalteabkommens mit dem BMF davon…
…Aufgliederung fehlte jedoch. Die Begründung verwies lediglich auf die bereits eingangs angeführte rechtliche Klärung seitens des Verwaltungsgerichtshofes. Zur Verjährungsfrage verwies die Antragstellerin auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in die versäumte Frist des § 201 Abs 1 Z 1 (gemeint wohl: Z 2). Mit Bescheid vom 9…
…die Frist nicht versäumt. Dem Bw. wäre es jedenfalls zumutbar gewesen, sich bei einer rechtskundigen Person zu informieren, wie man eine IZP beantragt und bis zu welchem Zeitpunkt man dies spätestens tun durfte. Der Bw. hat aus diesen Gründen in Bezug auf die versäumte Frist…
…auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein, also mehr als fünf Jahre nach Ende der versäumten 5-Jahresfrist. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist für die Einbringung einer Beschwerde gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 7.2.2000, ZI…
…belangte Behörde ausgehen. Es liegt daher ein nicht von der AS verschuldetes unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis vor." Wie auch aus einem aktenkundigen Vermerk zur Rechtsmittelerledigung des Finanzamts diesbezüglich hervorgeht, enthielt dieser Wiedereinsetzungsantrag nicht die Bezeichnung der versäumten Frist gemäß § 309 a BAO. Darum wurde am…
…November 2010 bereits versäumt war und bereits versäumte Fristen nicht erstreckbar sind. Da die Bw. zur Einreichung der Umsatz- und Einkommensteuererklärungen 2009 unter Androhung der Festsetzung einer Zwangsstrafe wiederholt aufgefordert wurde, die Angemessenheit der ihr gesetzten Fristen nicht in Frage stellte und Nicht-Vertraut-Sein…
…lit. c BAO nicht zulässig. Die Wiederaufnahme ist jedenfalls kein taugliches Instrument, um versäumte Fristen zu reparieren. Die von der Bw. geschilderten Abläufe beim Finanzamt im Zuge des Verfahrens betreffend die die beantragten Wiederaufnahme stehen nicht im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Zurückweisungsbescheides vom 11…
…nur die versäumte Rechtshandlung, unter bestimmten Umständen, als rechtzeitig erfolgt fingiert. Gemäß § 173 Abs.1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO), hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Berufung, die gegen einen von ihr erlassenen Bescheid eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht fristgerecht eingebracht…
…1994) § 309 BAO idgF Nach Ablauf von fünf Jahren, vom Ende der versäumten Frist oder vom Termin der versäumten mündlichen Verhandlung an gerechnet, ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zulässig. 3.1.2. Rechtliche Würdigung 3…
…dem Bundesfinanzgericht keine Frist versäumt wurde, es ist dem Antragsteller jederzeit frei gestanden im Laufe des Verfahrens den Nachweis des Einlangens dieses Ansuchens sowohl dem Finanzamt als auch dem Bundesfinanzgericht nachzureichen. Wenn sich der Antragsteller darauf beruft, dass das in Rede stehende Fristverlängerungsansuchen mangels Nachweis…
…Im Ergebnis konnte die steuerliche Vertretung der Bf. von der Fristversäumnis erst im Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides vom 13.01.2022 Kenntnis erlangen und die versäumte Frist auch nicht früher erkennen. Das Finanzamt wies die Beschwerde der Bf. mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 02.05…
…dass der in der Beschwerdebegründung geschilderte "Glaube" an die Aussagen der Bundesregierung zum weiteren Verlauf der Pandemie und der Entwicklung der Konjunktur keinen tauglichen Grund darstelle, welcher das Versäumen der gegenständlichen Frist rechtfertigen würde. Es liege im vorliegenden Fall eine unmittelbare Entscheidung der BF vor…
…denkbar, dies als ein für die Partei unvorhergesehenes Ereignis zu bewerten (ähnlich VfGH 27.6.1980, B 236/79). Anträge auf Wiedereinsetzung in die solcherart versäumte Frist zur Anmeldung der Berufungen wurden jedoch nicht gestellt. Soweit zum Vergleich die Strafprozessordnung (StPO) herangezogen wurde, ist voranzustellen…
…gemeinte Frist erkennen kann, ohne dass es auf die Terminologie ankommt.). Zugleich mit dem Wiedereinsetzungsantrag wurde im letzten Absatz des diesbezüglichen Schriftsatzes der Vorlageantrag gegen die o.a. Berufungsvorentscheidung gestellt und damit im Sinne des letzten Satzes von § 308 Abs 3 BAO die versäumte Handlung…
… 309a Abs. 1 BAO hat der Wiedereinsetzungsantrag zu enthalten: a) die Bezeichnung der versäumten Frist; b) die Bezeichnung des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (§ 308 Abs. 1 BAO); c) die Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Fristversäumung notwendig sind; d) die Angaben…
… die Frist von 3 Monaten begann mit 19. Juli 2007 -weswegen der Antrag rechtzeitig ist. Die versäumte Handlung - die Stellungnahme zu ihrem Schreiben samt Kopien der angeforderten Belege - habe ich hiermit nachgeholt und verweise auf die beiliegenden Belege und Unterlagen." Diesem Schreiben waren Kopien diverser…
…da entsprechend der gesetzlichen Regelung des § 308 Abs. 3 BAO zur Entscheidung darüber die Abgabenbehörde oder das Verwaltungsgericht berufen ist, bei der die versäumte Frist wahrzunehmen war. Dies ist gegenständlich, wie der Bf zutreffend ausführt, zweifelsohne das Bundesverwaltungsgericht. Dadurch, dass die Abgabenbehörde den von ihr…