…bei einem inländischen Studium die Auslandserfahrung im Studienplan und damit bei der darin festgelegten Studiendauer bereits berücksichtigt, bleibt für die Anwendung eines weiteren Verlängerungssemesters kein Raum. Da sohin beim Studium der Internationalen Betriebswirtschaft (im Gegensatz zu anderen Studienrichtungen) ein verpflichtendes Auslandssemester im zweiten Studienabschnitt bereits…
…noch der Durchführungsrichtlinie (welche freilich - sähe sie entsprechendes vor - gesetzwidrig wäre) ableiten. Nur der guten Ordnung halber sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass der Studienplan des Diplomstudiums b ohnehin gerade kein verpflichtendes Auslandsstudium, sondern lediglich eine verpflichtende Auslandserfahrung gemäß § 2 Abs 5 des Studienplanes vorsieht…
…bei einem inländischen Studium die Auslandserfahrung im Studienplan und damit bei der darin festgelegten Studiendauer bereits berücksichtigt, bleibt für die Anwendung eines weiteren Verlängerungssemesters kein Raum. Da somit beim Studium der Internationalen Wirtschaftswissenschaften (im Gegensatz zu anderen Studienrichtungen) ein verpflichtendes Auslandsjahr im zweiten Studienabschnitt bereits…
… 2 Abs. 5 des Studienplanes der Wirtschaftsuniversität wird ausgeführt: Voraussetzung für den Abschluss des Diplomstudiums Internationale Betriebswirtschaft ist der Nachweis einer Auslandserfahrung während des Diplomstudiums im Ausmaß von mindestens 20 ECTS-Punkten. Diese verpflichtende Auslandserfahrung kann wie folgt erworben werden, wobei Kombinationen möglich sind: Positive…
…und Sozioökonomie oder d) Wirtschaftsinformatik. Voraussetzung für den Abschluss des Studienzweiges b) Internationale Betriebswirtschaft, ist der Nachweis einer Auslandserfahrung im Ausmaß von mindestens 16 ECTS-Anrechnungspunkten. Sie kann entweder in der positiven Ablegung von Lehrveranstaltungen an einer ausländischen Universität, der erfolgreichen Teilnahme an außerhalb Österreichs…
…uns dadurch entstehenden Kosten, habe ich in den geltend gemachten Beträgen nicht eingerechnet. Generell darf ich noch anmerken, dass die Berücksichtigung des Freibetrages auch im Interesse der ständigen Aufforderungen zum Erwerb von Auslandserfahrungen, interkulturellem Lernen und vor allem des Fremdsprachenerwerbs ist. Dies steht auch im…
12.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem…
Gemäß Artikel 20 DBA-Kroatien sind Zahlungen, die ein kroatischer "Praktikant" für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält in Österreich steuerfrei, wenn diese Zahlungen aus Quellen außerhalb Österreichs stammen. Wird ein Kroate, der Dienstnehmer der kroatischen Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft ist, für 1…
…ein integriertes Auslandssemester unterstreichen die internationale Ausrichtung. Ein integriertes, verpflichtendes Berufspraktikum mit mindestens 15 Wochen ermöglicht ein praxisorientiertes Umsetzen des erworbenen Fachwissens. Durch den engen Bezug zur Praxis wird das Studium den speziellen Qualifikationsanforderungen der vielen beruflichen Einsatzfelder im Sport-, Kultur- und Veranstaltungsmanagement in besonderer…
12.8.7 Auswärtige Berufsausbildung Siehe Rz 873 ff.
Schließt eine inländische Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns mit einem ihrer Dienstnehmer einen Vertrag, auf Grund dessen dieser Dienstnehmer künftig für eine ausländische Konzerngesellschaft tätig werden soll (mit der er allerdings zu diesem Zweck einen gesonderten Dienstvertrag abschließt) und geht die inländische Gesellschaft in ihrem Vertrag…
3.3.12 Ausländische Studenten als Ferialpraktikanten (§ 3 Abs. 1 Z 12 EStG 1988) Rz 72: Der Begriff Studenten umfasst nicht nur Hochschüler, sondern auch alle in schulischer Ausbildung befindlichen Personen (vgl. VwGH 9.3.1979, 2850/78, 3004/78, 3005/78). Unter dem Begriff…
…§ 34 Anm. 64 mit ausführlicher Darstellung der Rechtsprechung sowie LStR 2002 Tz 876 letzter Absatz). Aus dem Umstand, dass ohne relevanten Bildungsinhalt die Studentenaustauschprogramme nicht gefördert oder Auslandspraktika verpflichtend in der Ausbildung vorgesehen wären, schließt diese Rechtsauffassung, dass ein wesentlicher, unterschiedlicher Lehrinhalt vorliegt und für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 16. September 2024 betreffend Abweisung des Antrages auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für den Zeitraum ab…