…sind, um eine inhaltsleere Floskel handelt, kann nicht erkannt werden. Der Scheidungsvergleich weist daher insoweit Globalcharakter auf, als die vermögensrechtliche Seite dieser Aufteilungsvereinbarung nicht nur die Übertragung der Liegenschaft und die Übernahme der damit verbundenen Restschuld sowie die Verpflichtung zur Entrichtung von monatlichen Raten betrifft…
…Gebrauchsvermögens" behandelt werden. Die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches erschöpft sich sohin in der Transferierung der Liegenschaft und der Übernahme des Kredites. Von einer Aufteilungsvereinbarung mit Globalcharakter kann daher nicht gesprochen werden. Auch wenn textlich eine Verknüpfung der gegenseitigen Leistungen vermieden wird, reduziert sich inhaltlich der…
…die Ersparnisse zwischen den Ehegatten einvernehmlich aufgeteilt wurden. Die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches erschöpft sich sohin in der Transferierung der Liegenschaft, Übernahme des Kredites und Vereinbarung der Ausgleichszahlung. Von einer Aufteilungsvereinbarung mit Globalcharakter kann daher nicht gesprochen werden. Inhaltlich reduziert sich der Vergleich auf die…
…vorhanden sind. Die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches erschöpft sich sohin in der Transferierung der Liegenschaft, der Übernahme der Darlehensrückzahlung und der Leistung der Ausgleichszahlung. Von einer Aufteilungsvereinbarung mit Globalcharakter kann daher nicht gesprochen werden. Auch wenn textlich eine Verknüpfung der gegenseitigen Leistungen vermieden wird, reduziert…
…Gebrauchsvermögens" behandelt würden. Die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches erschöpfe sich in der wechselseitigen Transferierung von Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen und der Vereinbarung der Ausgleichszahlung. Von einer Aufteilungsvereinbarung mit Globalcharakter könne daher nicht gesprochen werden. Auch wenn textlich eine Verknüpfung der gegenseitigen Leistungen vermieden werde, reduziere sich…
…Gebrauchsvermögens" behandelt würden. Die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches erschöpfe sich in der wechselseitigen Transferierung von Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen und der Vereinbarung der Ausgleichszahlung. Von einer Aufteilungsvereinbarung mit Globalcharakter könne daher nicht gesprochen werden. Auch wenn textlich eine Verknüpfung der gegenseitigen Leistungen vermieden werde, reduziere sich…
…Gebrauchsvermögens" behandelt werden. Die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches erschöpfe sich in der wechselseitigen Transferierung von Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen und der Übernahme des Kredites. Von einer Aufteilungsvereinbarung mit Globalcharakter könne daher nicht gesprochen werden. Auch wenn textlich eine Verknüpfung der gegenseitigen Leistungen vermieden würde, reduziere sich…
… VwGH 25.11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung ohne Weiteres ermittelbar…
…getroffenen Vereinbarung ergibt, dass eine bestimmte Leistung nur als (weitere) Gegenleistung für die Übertragung einer Liegenschaft gedacht ist, diese Leistung nicht mehr als allgemeiner Spitzenausgleich einer umfassenden Auseinandersetzung angesehen werden kann. Betraf die vermögensrechtliche Seite des Scheidungsvergleiches nur Grundstücksübertragungen sowie eine Ausgleichszahlung, war also anderes…
…8.2003, 2000/16/0591. Im gegenständlichen Fall handle es sich nicht um eine Globalbereinigung, weil die vermögensrechtliche Seite nur den Grundstückstausch betreffe. Anderes Vermögen sei nicht Gegenstand des Scheidungsvergleiches. Die gegenseitige Übertragung der Liegenschaftshälften sei als Tausch im Sinne des GrEStG anzusehen. Ob Vermögensgegenstände…
… VwGH 25.11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung ohne Weiteres ermittelbar…
… VwGH 25.11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung ohne Weiteres ermittelbar…
…25.11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung ohne Weiteres ermittelbar (vgl. zB VwGH…
…2001/16/0358; VwGH 25.11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung…
…zudem die vermögensrechtliche Seite der Scheidungsvereinbarung nicht nur allein unter Punkt 4. und 5. (auch Punkt 6 und 7 der Vereinbarung enthalten weitere vermögensrechtliche Regelungen) erschöpft, handelt es sich bei der gegenständlichen Scheidungsvereinbarung um eine Globalvereinbarung. Weiters ist auch in Punkt 2 eine Globalregelung für…
…bei einem Scheidungsvergleich nach dessen Wortlaut und Gliederung für den Einzelfall zu beurteilen, ob die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur eine Grundstücksübertragung betrifft, für die die Gegenleistung eindeutig bezeichnet oder auch anderes Vermögen Gegenstand dieser Scheidungsfolgenvereinbarung ist und deshalb infolge des Globalcharakters des Vergleiches eine…
… VwGH 25.11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung ohne Weiteres ermittelbar…
…95/16/0187). Auf Basis dieser Verwaltungsgerichtshof-Rechtsprechung ist auch im vorliegenden Fall unbedenklich davon auszugehen, dass es sich beim streitgegenständlichen Scheidungsvergleich nicht um eine Globalvereinbarung handelt, betrifft doch die vermögensrechtliche Seite dieses Vergleiches nur die gegenständlichen Grundstücksübertragungen. Weiteres Vermögen ist nicht Gegenstand der Scheidungsvereinbarung…
…95/16/0187). Auf Basis dieser Verwaltungsgerichtshof-Rechtsprechung ist auch im vorliegenden Fall unbedenklich davon auszugehen, dass es sich beim streitgegenständlichen Scheidungsvergleich nicht um eine Globalvereinbarung handelt, betrifft doch die vermögensrechtliche Seite dieses Vergleiches nur die gegenständlichen Grundstücksübertragungen. Weiteres Vermögen ist nicht Gegenstand der Scheidungsvereinbarung…
… VwGH 25.11.1999, 99/16/0030). In derartigen Fällen handelt es sich dann nicht um eine Globalvereinbarung, wenn die vermögensrechtliche Seite des Vergleiches nur die gegenständliche Grundstücksübertragung sowie die Darlehensübernahme bzw. Ausgleichszahlung betrifft; diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung ohne Weiteres ermittelbar…