Ausländische Gesellschaften werden in Österreich als Personengesellschaften behandelt, wenn sie in ihrem Aufbau und in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eine weitgehende Übereinstimmung mit einer österreichischen Personengesellschaft aufweisen (EAS 303, EAS 493, EAS 1151, EAS 1198). Der bloße Umstand, dass die Einkünfte einer in der Schweiz eingetragenen…
…Einkommensteuergesetz 1988 genannte Gesellschaft (Anlage 2 Z 1 lit. f zum EStG 1988); sie ist unstrittig mit den in § 9 Abs. 3 Teilstriche 1 bis 3 KStG 1988 (ein weiterer Teilstrich wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014, BGBl. I Nr. 13, gestrichen) genannten Rechtsformen vergleichbar (insbesondere…
…steuerpflichtige Körperschaften gruppenträgerfähig, wenn sie entweder EU-Körperschaften laut Anlage 2 zum EStG 1988, die den inländischen gruppenträgerfähigen Körperschaften vergleichbar sind, oder den österreichischen Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung im EU/EWR-Raum (Norwegen, Island und Liechtenstein) sind. Diese beschränkt steuerpflichtigen…
…vorliegenden österreichischen Fall wird diese Steuervergünstigung (vergleichbar mit den Regelungen in den Niederlanden bzw Luxemburg) jedoch nur Unternehmensgruppen mit steuerlich im Inland ansässigen Muttergesellschaften oder inländischen eingetragenen Zweigniederlassungen (Betriebsstätten) gebietsfremder Muttergesellschaften, denen die Beteiligung zuzurechnen ist, gewährt. Die Gesellschaften der beschwerdegegenständlich beantragten Unternehmensgruppe mit der…
…vorliegenden österreichischen Fall wird diese Steuervergünstigung (vergleichbar mit den Regelungen in den Niederlanden bzw Luxemburg) jedoch nur Unternehmensgruppen mit steuerlich im Inland ansässigen Muttergesellschaften oder inländischen eingetragenen Zweigniederlassungen (Betriebsstätten) gebietsfremder Muttergesellschaften, denen die Beteiligung zuzurechnen ist, gewährt. Die Gesellschaften der beschwerdegegenständlich beantragten Unternehmensgruppe mit der…
…haben die Mitgliedstaaten ein Wahlrecht, den Kapitalgesellschaften alle anderen Gesellschaften, Personenvereinigungen oder juristischen Personen gleichzustellen, die einen Erwerbszweck verfolgen. Österreich hat dieses Wahlrecht hinsichtlich der GmbH (AG) & Co KG ausgeübt. Nach § 4 Abs. 2 KVG gelten Kommanditgesellschaften sowie Vergleichbare Gesellschaften, die nach ausländischem Recht gegründet…
…steuerpflichtige - in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und - den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes…
…steuerpflichtige -- in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und -- den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes…
…steuerpflichtige -- in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und -- den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes…
…beschränkt steuerpflichtige in der Anlage 2 zum EStG in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes…
…steuerpflichtige - in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und - den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes…
…2010 ist die Umsatzrentabilität in Österreich deutlich höher als in Deutschland. 6. Die Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise ergibt sich auch aus dem vorgelegten Verrechnungspreisbericht: Die Verrechnungspreise wurden anhand der Zahlen der Amadeus-Datenbank für vergleichbare Gesellschaften (Großhandel mit EH) analysiert und verprobt (Macho ua, Verrechnungspreise kompakt…
…der Gesellschaftsteuer als Kapitalgesellschaft zu betrachten." Dazu Rief, Das neue Kapitalverkehrsteuerrecht und die Rechtsprechung des EuGH, SWK- Sonderheft 1995, Rz 62: Der neue § 4 KVG enthält den Katalog der Kapitalgesellschaften. Nunmehr gelten nur mehr Aktiengesellschaften und GmbH, gleichgestellte Kommanditgesellschaften und Kommandit-Erwerbsgesellschaften, sowie vergleichbare Gesellschaften…
…in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und | | - | den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des…
…steuerpflichtige in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes…
…Sachleistung). Die Befreiung von der Gesellschaftsteuer kommt kumulativ mit Begünstigungen nach dem Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) oder § 6 KVG zur Anwendung. Rz 36: Als Gesellschaften kommen Kapitalgesellschaften iSd § 4 KVG sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften in Betracht. Rz 37: Von der Steuerbefreiung umfasst sind nur jene Einzahlungen, die…
…gegründete Gesellschaften. Gesellschaften im Sinne dieser Bestimmung sind Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften sowie vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen, nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Nach § 1 Z. 2 NeuFöG ist Voraussetzung für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher…
…ist unerheblich, weil die rechtsformbestimmte Einkünftezuordnung zu den nach § 5 EStG zu ermittelnden "Einkünften aus Gewerbebetrieb" nicht nur für inländische, sondern auch für vergleichbare ausländische Gesellschaften gilt (§ 7 Abs. 3 KStG). Da es sich aus diesem Grund bei den inländischen Gebäuden um Betriebsvermögen handelt, ist…
…Aktiengesellschaft als auch in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden (§ 6b Abs. 1 Z 1 KStG 1988). Allerdings können auch mit diesen Gesellschaften vergleichbare ausländische Gesellschaften Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sein; dies ist insb. dann relevant, wenn diese Gesellschaft ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland…
…" Gesellschaften iSd § 1 Z 2 NeuFöG sind zufolge § 1 Abs. 2 der Verordnung (VO) zum NeuFöG, BGBl II 1999/278 idgF: Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften ("eingetragene Personengesellschaften" idF BGBl II 2015/390 ab 28.11.2015; dh. OG, KG, EEG) und vergleichbare ausländische…