…dann vorliegen, wenn die Zahlung einem Unternehmer gewährt wird, um ihn zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln anzuregen, bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt (zB Stilllegung von Betrieben oder Anbauflächen, Aufgabe von Produktionszweigen). Entschädigungen oder sonstige Zahlungen, die ein…
…die nicht mit einem bestimmten Umsatz in unmittelbarem Zusammenhang stehen, durch die der Zuschussempfänger zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen Handeln angeregt werden soll und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt, sind nicht steuerbar. Hinsichtlich der von der Amtspartei eingewendeten Entscheidung des…
…Zuschussempfängers decken soll, sich der Zuschuss ohne Zusammenhang mit bestimmten Umsätzen nach dem Geldbedarf des Zuschussempfängers richtet oder der Zuschuss zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen Handeln anregen soll, bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt (UStR 2000, Rz 26). Eine bloße Zweckbestimmung…
…steuerbarer Zuschuss dann vor, wenn die Zahlung einem Unternehmer gewährt wird, um ihn zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln anzuregen, bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt. Als Beispiel sind finanzielle Leistungen, die im Zusammenhang mit Maßnahmen nach § 32 Abs…
…Hand nichts beisteuert, ganz überwiegend nicht öffentlichen Interessen. Mit Übertragung in das öffentliche Gut wird der öffentlichen Hand daher kein verbrauchbarer Nutzen zugewendet. Ein Vorteil durch Übertragung in das öffentliche Gut würde nur dann der öffentliche Hand zugewendet, wenn sie verpflichtet wäre, eine Anbindungsstraße zu…
…auch dann vorliegen, wenn die Zahlung einem Unternehmer gewährt wird, um ihn zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen volkswirtschaftlich erwünschten Handeln anzuregen, bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt (zB AufgabeStilllegung von ProduktionszweigenBetrieben oder bestimmten Tätigkeitsbereichen; finanzielle Leistungen gemäß § 34 AMSGAnbauflächen, die im…
…verschaffen, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Durch die Gewährung der Subvention kommt keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zu; weder der Kurkommission noch einem Dritten. Gegenständlicher Fall kann auch mit dem in der Randziffer 26 der UStR angeführten Beispiel verglichen werden. Hier…
…hat, welches als Gegenleistung für den Zuschuss einen konkreten Nutzen verschafft (vgl. Ruppe/Achatz, UStG § 4 Rz 115). Keine Leistung liegt vor bei einem Verhalten, das im öffentlichen Interesse liegt und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt (VwGH 28.10.2008, 2006…
…setzen hat, welches als Gegenleistung für den Zuschuss einen konkreten Nutzen verschafft (vgl. Ruppe/Achatz, UStG 4 § 4 Rz 115). Keine Leistung liegt vor bei einem Verhalten, das im öffentlichen Interesse liegt und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt (vgl. das hg…
…den Urteilen des EuGH aufgestellten Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Subventionen fanden auch in den aktuellen Erkenntnissen des VwGH Berücksichtigung. Demnach wird bei einem Verhalten, das im öffentlichen Interesse liegt und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt, ein Leistungsaustausch verneint. Ein Zuschuss…
…ein verbrauchbarer Nutzen zukomme (EuGH 29.2.1996, Rs C-215/94, Mohr, EuGH 18.123.1997, Rs C-384/95, Landboden - Agrardienste). Die Errichtung der Autobahnanschlussstelle liege primär im eigenbetrieblichen Interesse eines im Betriebsgebiet angesiedelten Unternehmens und habe für die Bw. einen wirtschaftlichen Nutzen…
…ein verbrauchbarer Nutzen zukomme (EuGH 29.2.1996, Rs C-215/94, Mohr, EuGH 18.123.1997, Rs C-384/95, Landboden - Agrardienste). Die Errichtung der Autobahnanschlussstelle liege primär im eigenbetrieblichen Interesse eines im Betriebsgebiet angesiedelten Unternehmens und habe für die Bw. einen wirtschaftlichen Nutzen…
…durch einen anderen Rechtsträger ein Leistungsaustausch zustande käme. Es ist daher zu prüfen, ob den Leistungen des Vereines ein speziell messbarer verbrauchbarer Nutzen gegenübersteht oder ein übergeordneter Gemeinschaftszweck gegeben ist. Der Bw. betont zwar die Förderung des "Reparaturbewusstseins" und der Bereitschaft zur Selbsthilfe und Vorsorge…
…die nicht mit einem bestimmten Umsatz in unmittelbarem Zusammenhang stehen, durch die der Zuschussempfänger zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen Handeln angeregt werden soll und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt, nicht steuerbar sind. Die von der Berufungsbehörde vertretene Rechtsansicht deckt sich…
…zB. Erkenntnis vom 28.10.2008, 2006/15/0131 betr. Zuschuss für Entfernung eines Hochbehälters) ist bei einem Verhalten, das im öffentlichen Interesse liegt und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt, ein Leistungsaustausch zu verneinen. Daraus folgt, dass Entschädigungen, die in solchen…
…Echte Zuschüsse können nach der Rsp des EuGH auch für ein Verhalten gewährt werden, das im öffentlichen Interesse liegt und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt. Verschafft jedoch der Zuschussempfänger dem Zuschussgeber durch sein Verhalten einen Vorteil in seiner Eigenschaft als Verbraucher…
…es, wenn eine Leistung zwar die Sphäre des Leistenden verlässt, jedoch gegen einem unbestimmten Empfängerkreis erbracht wird. Keine Leistung liegt daher bei einem Verhalten vor, das im öffentlichen Interesse liegt und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukommt (vgl. Ruppe, UStG 1994², Kommentar…
…dass es sich bei den vertraglich festgeschriebenen Tarifen zudem um marktkonforme Tarife handle. Darüber hinaus könne bei einem Verhalten, dass im öffentlichen Interesse liege und bei dem keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarer Nutzen zukomme, von einem umsatzsteuerplichtigen Leistungsaustausch nicht die Rede sein, so die Bw…
…keinem speziellen Leistungsempfänger ein verbrauchbarere Nutzen zukommt. Zuschüsse, die ein Unternehmer für ein solches Verhalten erhält, stellen daher umsatzsteuerrechtlich keine Gegenleistung dar. (vgl. Ruppe, UStG³, Tz. 24 zu § 1). Der von der Bw zu erbringende Bundesland -Effekt durch Durchführung der Filmproduktion und Nutzung der Film-…
…Zuschüsse, die dem Empfänger für ein bestimmtes Verhalten gewährt werden, das im öffentlichen Interesse liegt und die keinem speziellen Leistungsempfänger einen verbrauchbaren Nutzen verschaffen, sind nicht steuerbar und stellen kein Leistungsentgelt dar. Die Besteuerung einer Leistung setzt somit einen Leistungsaustausch voraus. Der Leistende muss seine…