…und daher ein wirtschaftlich unsinniges Ergebnis. § 1 (3) der Liebhabereiverordnung stelle daher für eine derartige Betätigung die unwiderlegbare Vermutung einer steuerlich beachtlichen Einkunftsquelle auf, wenn die Betätigung zwar "verlustbringend" sei (Geschäftsführung ohne Entgelt mit selbst gertragenen geringen Betriebsausgaben/Werbungskosten), jedoch aus Gründen der wirtschaftlichen Verflechtung…
…Juli 2000, 2000/14/0084). Diese abgabenrechtliche Beurteilung schließt - entgegen dem Berufungsvorbringen - auch aus, in diesem Zusammenhang von einer Betätigung mit unwiderlegbarer Einkunftsquellen-eigenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 LVO 1993 idF BGBl. II 1997/358 zu sprechen. Schließlich wird in der Berufung auch…
… 1 Abs. 3 LVO liegt Liebhaberei nicht vor, wenn eine Betätigung bei einer einzelnen Einheit, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit weiteren Einheiten steht, aus Gründen der Gesamtrentabilität, der Marktpräsenz oder der wirtschaftlichen Verflechtung aufrechterhalten wird (unwiderlegbare Einkunftsquelleneigenschaft, vgl. Renner in Doralt, EStG 1988, § 2 Tz…
5. Betätigung mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO) 5.1. Unwiderlegbare Einkunftsquellenvermutung Rz 102: In den Fällen des § 1 Abs. 3 LVO darf niemals von Liebhaberei ausgegangen werden. Danach besteht eine unwiderlegbare Einkunftsquellenvermutung für Einheiten, die mit weiteren Einheiten in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen…
…sofern bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO Verluste erzielt würden und daher Zweifel an deren Einkunftsquelleneigenschaft bestünden, sei vom sich Betätigenden bereits zu Beginn eine Prognose darüber abzugeben, ob die Betätigung unter der Annahme gleich bleibender Bewirtschaftung in einem absehbaren Zeitraum einen…
…der Ertragsstreben beweise. Anlaufzeitraum: Bei Beginn einer Betätigung iSd § 1 Abs. 1 LVO 1993 seien die in den ersten drei Kalenderjahren (Wirtschaftsjahren) angefallenen Verluste steuerlich auf jeden Fall anzuerkennen (unwiderlegbare Vermutung für das Vorliegen von Anfangsverlusten analog zu § 18 Abs. 7 EStG 1988). Würde das…
…Rz 10 ff), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO, Rz 68 ff) und Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO, Rz 102 ff). Betätigungen im Sinne der Verordnung sind Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Rz 7…
… 1 Abs. 1 LVO), Betätigungen mit - widerlegbarer - Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO) sowie Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO). Betätigungen im Sinne der LVO sind Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Zu den einzelnen Betätigungstypen ist festzuhalten…
…ein unwiderlegbarer Einkunftsquellenbetrieb gemäß § 1 (3) Z. 1 Liebhabereiverordnung vor, geht ins Leere. Die für die Jahre 1998 ff. anzuwendende Liebhabereiverordnung sieht diese Begründungen gemäß Ziffer 1 nicht vor. Regionale Bedeutung aus umwelttechnischen Belangen wie Wasser- und Lawinenschutz vermögen einen Betrieb mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft gemäß…
…Die Verordnung unterscheidet: Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO) Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO) Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO) Die hier anzuwendenden Bestimmungen lauten: § 1 Abs. 1: Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit…
…unterscheidet zwischen drei Arten von Betätigungen: Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO), Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO). Einkünfte liegen bei einer Betätigung im Sinn des § 1 Abs. 1 LVO vor…
…Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO) und Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO). Betätigungen iSd Verordnung seien Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Unter den Tatbestand des § 1 Abs. 2 Z…
…EStG. Die Liebhabereiverordnung unterscheidet sich in Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LV0), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LV0), Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LV0) und in Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne Rechtspersönlichkeit (§ 4 LV0). Bei Betätigungen gem. § 1 Abs…
…Rz 229). Die LVO unterscheidet Betätigungen mit - widerlegbarer - Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs 1 LVO), Betätigungen mit - widerlegbarer - Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs 2 LVO) und Betätigungen mit - unwiderlegbarer - Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs 3 LVO). Nach § 1 Abs. 1 LVO liegen Einkünfte vor bei einer Betätigung…
…einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs 1 LVO), Betätigungen mit - widerlegbarer - Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs 2 LVO) sowie Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs 3 LVO). Betätigungen im Sinne der LVO sind Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Zu den einzelnen Betätigungstypen…
…Annahme einer Einkunftsquelle (§ Abs 1 LVO), Betätigungen mit - widerlegbarer - Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs 2 LVO) sowie Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs 3 LVO). Betätigungen im Sinne der LVO sind Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Zu den einzelnen Betätigungstypen…
…Annahme einer Einkunftsquelle (§ Abs 1 LVO), Betätigungen mit - widerlegbarer - Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs 2 LVO) sowie Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs 3 LVO). Betätigungen im Sinne der LVO sind Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Zu den einzelnen Betätigungstypen…
…gebiet, wobei durch die Abhaltung von Veranstaltungen und Vernissagen auch eine Werbewirksamkeit für die Stadt und den Bezirk erzielt werde. Bei der Galerie handle es sich um eine Betätigung mit "unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft". Sofern bei der Liebhabereibeurteilung auch auf eine AfA-Berechnung Rücksicht genommen worden sei…
…Die Verordnung unterscheidet: Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs 1 LVO) Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs 2 LVO) Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs 3 LVO) Die hier anzuwendenden Bestimmungen lauten: "§ 1 (1) Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder…
…Die Verordnung unterscheidet: Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs 1 LVO) Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs 2 LVO) Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs 3 LVO) Die hier anzuwendenden Bestimmungen lauten: "§ 1 (1) Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder…