…Innsbruck verurteilt worden. Hinsichtlich der Firma B sei aufgrund der vorgefundenen Aufzeichnungen ein durchschnittlicher Stundensatz sowie eine durchschnittliche Arbeitsstundenanzahl pro Monat ermittelt worden. II.) Rechtslage und Erwägungen: 1.) Der Arbeitnehmer kann unmittelbar für die auf seinen Arbeitslohn entfallene Lohnsteuer in Anspruch genommen werden, wenn er…
…der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist allerdings in den im § 83 Abs. 2 EStG 1988 aufgezählten Fällen zulässig, somit ua…
…der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist allerdings in den im § 83 Abs. 2 EStG 1988 aufgezählten Fällen zulässig, somit ua…
…wegen Verjährung nicht mehr in Haftung genommen werden kann, ist die Vorschreibung an den Empfänger der Kapitalerträge gerechtfertigt. Die unmittelbare Inanspruchnahme des Steuerschuldners ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts im Sinne des § 20 BAO zweckmäßig. 1.10. Somit war spruchgemäß zu entscheiden und der angefochtene Bescheid…
…die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Nach der Rechtsauffassung der belangten Behörde ist der zitierte Pflichtveranlagungstatbestand - und folglich auch die unmittelbare Inanspruchnahme des Bf. - deshalb zu bejahen, da sowohl die BVAEB als auch das BMLV für den streitgegenständlichen Zeitraum Lohnzettel über den…
…1 EStG 1988 Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist nur in den im § 83 Abs. 2 EStG 1988 erschöpfend aufgezählten Fällen zulässig, somit ua…
…1 EStG 1988 Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist nur in den im § 83 Abs. 2 EStG 1988 erschöpfend aufgezählten Fällen zulässig, somit ua…
…Anrechnung einer Lohnsteuer anzusetzen. Zu Ihren Einwendungen betreffend § 83 EStG ist auszuführen, dass unabhängig von § 83 Abs. 3 EStG eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers gemäß § 83 Abs. 2 Z 4 EStG zulässig ist, wenn eine Veranlagung auf Antrag durchgeführt wird. Sie haben eine Erklärung abgegeben…
…Girokonto des Bf. überwiesen. Aufgrund der Insolvenz der im Firmenbuch unter der Nummer XXX registrierten Fa. A-GmbH und der Löschung der Firma gemäß § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit aus dem Firmenbuch steht die Zulässigkeit der unmittelbaren Inanspruchnahme des Bf. dem § 83 Abs. 3 EStG 1988…
…Unmittelbare Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers, wenn die Steuer vom Versicherer nicht dem Gesetz entsprechend entrichtet wurde. § 7 2. und 3. Satz VersStG sehen zwingend vor, dass der Versicherer die Versicherungssteuer zu entrichten hat und er Haftender ist. Aufgrund des § 7 VersStG ist die Inanspruchnahme des Haftenden…
…wie in den angefochtenen Bescheiden ausgeführt - direkt aus § 8 EU-QuStG. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Abgabenschuldners ist im EU-Quellensteuergesetz nicht vorgesehen. Vielmehr ist die Haftung nach der angeführten Bestimmung gegenüber der Bank geltend zu machen. Ein Verschulden der Bank ist hierfür nicht erforderlich. Die…
…oder sonstige Vermögensvorteile an ihn ausgeschüttet werden. Der Bf. hat umittelbar keinen Gewinn aus der bloßen Anteilseignerschaft oder Tätigkeit der Kapitalgesellschaft zu versteuern. Aufgrund der Feststellungen der BP und des Urteils des LG Ried steht fest, dass der Bf. als alleiniger Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter…
…erhebender Abgaben nicht zusammengefasst auf einem § 213 Abs 2-Abgabenkonto verbucht. Im Beschwerdefall ist die Erhebung der Kapitalertragsteuer 2011 durch unmittelbare Inanspruchnahme der Bf als Empfängerin der Kapitalerträge das einzige Verfahren iSd § 103 Abs 2 lit a BAO, das die belangte Behörde gegen die Bf…
…Die unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers liegt jedoch im Ermessen der Abgabenbehörde, sodass primär der Arbeitgeber im Haftungswege und nur subsidiär der Arbeitnehmer in Anspruch zu nehmen ist. Rz 1217: Die unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist grundsätzlich sowohl für die Lohnsteuer von den laufenden Bezügen als…
…Einkünfte oder andere Einkünfte von mehr als 730 Euro), kann nur mittels Haftung gegenüber dem Arbeitgeber die Lohnsteuer vorgeschrieben werden (§ 82 EStG 1988). 2.) Eine unmittelbare Inanspruchnahme eines unbeschränkt Steuerpflichtigen durch die Abgabenbehörden kann nur dann erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 (bzw…
…wenn diese später erst - wie im Zuge einer nachträglichen GPLA - evident werden) auf die übernehmende GmbH über. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Einbringenden ist somit nicht zulässig. Dieser (zivilrechtliche) Übergang der Verbindlichkeiten ist auch steuerlich zu beachten, und unabhängig von dem uns bekannten Grundsatz zu sehen…
…1988 Steuerschuldner, jedoch haftet der Arbeitgeber dem Bund gemäß § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers ist nur in den im § 83 Abs 2 EStG 1988 erschöpfend aufgezählten Fällen zulässig, somit ua dann, wenn…
…2010 – BBKG 2010, BGBl. I Nr. 105/2010, eingeführt. Nach den amtlichen Erläuterungen zur Regierungsvorlage hat die unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers vor allem im Insolvenzfall des Arbeitgebers Bedeutung (vgl. 875 der Beilagen XXIV. GP). Aufgrund der Bestimmung des § 83 Abs. 3 EStG 1988 kann daher…
…Bf. anzurechnen ist. Gemäß § 83 Abs. 1 EStG ist der Arbeitnehmer beim Lohnsteuerabzug Steuerschuldner. Entgegen der Ansicht des Bf., dass eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers gemäß § 83 nur dann möglich sei, wenn dieser vorsätzlich mit dem Arbeitgeber bei der Abgabenverkürzung mitwirke, ist darauf hinzuweisen, dass…
… 83 Abs. 2 EStG 1988 idF des Abgabenänderungsgesetzes 1989, BGBl 660, in diesen vorhin angeführten Fällen, zwar eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers vor, ändert aber nichts daran, dass im Wege der Veranlagung gemäß § 41 EStG 1988 die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der tatsächlich festgestellten…