…des aufgrund seiner verfahrensrechtlichen Stellung zur Wahrheit verpflichteten Meldungslegers, in Zweifel zu ziehen. Zum vorwiegend vom Bf. bekämpften "ungenauen Tatort" wird festgehalten, dass das verfahrensgegenständliche Fahrzeug in jenem Abschnitt des Achtundvierzigerplatzes in 1140 Wien abgestellt war, welcher in westlicher Richtung vom Baumgartner Friedhof und in…
…wurde das beanstandete o.a. Kfz auf der Seite des ***14*** abgestellt. Der vom Bf. bemängelte "ungenaue Tatort" wurde seitens der belangten Behörde zu Recht innerhalb der seit 1. Juli 2013 bestehenden einjährigen Verfolgungsverjährungsfrist in "1140 Wien, ***7***" berichtigt. Da die Berichtigung somit…
…der geltenden Fassung, für schuldig erkannt, er habe am 16.01.2019 um 13:40 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien Tatort1, mit dem mehrspurigen Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen Kennz folgende Verwaltungsübertretung begangen: Abstellen des Fahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone, ohne für seine…
…demnach die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt hat. Rechtliche Würdigung: Nach dem oben unstrittig festgestellten Sachverhalt hat der Bf. die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Zum vom Bf. ins Treffen geführten "ungenauen Tatort" wird festgehalten, dass es am Bf. als Adressaten der von der Parkzeitbeschränkung erteilten Ausnahmebewilligung gelegen wäre…
…als erwiesen, dass der Ort in keinster Weise genau definiert wurde und ungenau bzw. unwahr angegeben wurde, es somit viele Möglichkeiten gibt, wo das Fahrzeug gestanden sein könnte bzw. es fraglich ist, wo das Fahrzeug tatsächlich gestanden ist. Daher kann der "Tatort" nicht eindeutig, wie…
…Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden festgesetzt. Mit E-Mail vom 2. Mai 2023 erhob der Beschwerdeführer Einspruch gegen diese Strafverfügung, wiederholte die aus seiner Sicht völlig ungenaue (unklare) Tatortangabe, betonte, dass schon aus diesem Grund keine Strafe zulässig sei und brachte begründend vor wie…
…von 14 Stunden festgesetzt. Mit E-Mail vom 25. April 2023 erhob der Beschwerdeführer Einspruch gegen diese Strafverfügung, wiederholte die aus seiner Sicht völlig ungenaue (unklare) Tatortangabe und brachte begründend vor wie im obenstehenden Verfahren 1), GZ. MA67/GZ1/2023. In der Folge erließ die…
…und festgestellt, dass die lineare gebührenpflichtige Kurzparkzone am Platz, in dessen Bereich auch der hier strittige Tatort (Platz ON 49) fällt, zum Beanstandungszeitpunkt (23.01.2016, 08:24 Uhr) ordnungsgemäß kundgemacht war. Ungenaue Bezeichnung des Tatortes, Tatort nicht erkennbar Der Bf. wendet ein, auf Foto…
…bekanntzugeben, wem sie das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen KENNZ am 6.6.2018 um 09:29 Uhr überlassen gehabt habe, sodass es zu diesem Zeiptunkt in TATORT gestanden sei. Am 8.11.2018 gab VN-F NN bekannt, dass das Fahrzeug VN1 NN…
…19.08.2015 über den Diebstahl sämtlicher Buchhaltungsunterlagen der Bf. für die Jahre 2013 und 2014. Als Tatzeit war in der Anzeige angegeben der 30.06.2015 zwischen 12.40 h und 13.05 h, als Tatort "Gehsteig P-Straße, 1220 Wien".  …
…Nr. 20/2009 den Eintritt der sechsmonatigen Verfolgungsverjährung (alte Rechtslage bis 30.6.2013) ausschließende Verfolgungshandlung, wenn sie jemandem die zur Last gelegten Verwaltungsübertretung unter Anführung der übertretenen Rechtsvorschriften sowie von Tatort und Tatzeit vorhält und zur Rechtfertigung auffordert (vgl. VwGH 24.3.2011, Zl…
…und verschiedene Witterungsverhältnisse, durch Lichteinfall, Schatten, die Einstellung der Kamera und anderer Umstände zu ungenauen Bildwiedergaben. Das vorgelegte Foto von dem Ausweis ist für mich daher kein geeigneter Beweis, dass ich damals im Fahrzeug eine Ausweiskopie und nicht das Ausweisoriginal verwendet hätte. Seit mehr als…
…eine nachträgliche Änderung des Tatortes von "öffentlicher Gemeindegrund vor der Liegenschaft ***Ort1***, ***Adr1***" auf den "richtigen" Tatort "öffentlicher Gemeindegrund vor der Liegenschaft ***Ort1***, ***Adr2***" keine zulässige Präzisierung eines zuvor bloß ungenau umschriebenen Tatortes darstellt, sondern es sich in Ansehung des Tatortes um zwei verschiedene Tatvorwürfe…
…durch diese Verdeutlichung der Tatortumschreibung erkennen (vgl. VwGH 12.08.1994, 94/02/0237). Tatortumschreibung ungenau Der Bf. verweist in seiner Beschwerde auf das Erkenntnis des VwGH vom 28.02.1985, ZfVB 1985/5/1826), wonach der Tatort in der Strafverfügung genau angegeben werden müsse…
…weil eine nachträgliche Änderung des Tatortes von "öffentlicher Gemeindegrund vor der Liegenschaft ***L1***" auf den "richtigen" Tatort "öffentlicher Gemeindegrund vor der Liegenschaft ***L3***" keine zulässige Präzisierung eines zuvor bloß ungenau umschriebenen Tatortes darstellt, sondern es sich in Ansehung des Tatortes um zwei verschiedene Tatvorwürfe handelt…
…die Einschreiterin sowohl im Einspruch als auch in ihrer Stellungnahme vorgebracht, dass der Tatort der angelasteten Verwaltungsübertretung ungenau bezeichnet ist. Aufgrund der vorliegenden Straßensituation ist unklar wo der angebliche Tatort sich befinden soll, zumal die Mölker Bastei auf 2 Seiten das in der Anzeige erwähnte…
…2018, 09:29 Uhr in TATORT abgestellt ohne mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parknachweis (Parkschein, Tages- oder Wochenpauschalkarte) gekennzeichnet zu sein. Im Fahrzeug war ein Parkausweis für Behinderte gemäß § 29b der StVO angebracht, der laut Anzeige eine Fälschung war. Die Laminierung sei ungenau gewesen…
…dass es eine den Tatvorwurf stützende Beobachtung am angeblichen Tatort gar nicht geben habe können, sondern das Kontrollorgan anderswo gewesen sei. Selbst wenn sein Fahrzeug tatsächlich um 08:24 Uhr in einer ordnungsgemäß kundgemachten Kurzparkzone gestanden wäre, so sei die Beschreibung Platz 49 zu ungenau…
…aktuell (ca. 25 Jahre alt) und die Unterschrift der Beschuldigten nicht mehr gut leserlich. Frau Bf1 ist jedoch nach Abgleich des Fotos mit dem Führerschein noch erkennbar. Ich habe zu der angezeigten Zeit an der Tatörtlichkeit selbst geparkt, da ich beim Friseur war. Ich parke…
…trotzdem eine Strafe, wegen ein paar Sekunden - gleich € 70,- Hätte ich gewusst, dass der Herr Strafreferent so unmenschlich handelt und das elektronische Parksystem so ungenau ist, hätte ich die € 36,-- Anonymverfügung gleich bezahlt und mir den Einspruch und diesen Ärger erspart. Aber ich…