…an den Zuwender zurückgeben muss. 3.2.5.2. Geschenke Rz 370: Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus. Die Unentgeltlichkeit ist nicht gegeben, wenn die Zuwendung als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung des Empfängers anzusehen ist. Ein Geschenk ist regelmäßig anzunehmen…
…Begründung des Rechtsmittels u.a. ausgeführt. Der Vorschreibung der Kapitalertragsteuer (KESt) liege die Auffassung der Behörde zugrunde, dass es sich bei den angeführten Zahlungen zur Gänze um unentgeltliche Zuwendungen der Bf. handle. Mit Ausnahme der Spenden iHv Euro 69.450,00 (Anmerk. im Jahr 2005)…
…mit der Begründung ab, dass die Haftungsübernahme keine Gegenleistung darstelle, weil der Berufungswerber selbst Kreditnehmer sei, weshalb eine freigebige Zuwendung vorliege. Über die Berufung wurde erwogen: Gegenstand der Schenkungssteuer ist der unentgeltliche Übergang von Vermögen einer Person auf eine andere. Aus der im § 1 Abs…
…Fruchtgenussrechtes, Wohnrechtes oder anderen Nutzungsrechtes an dem "alten" Wirtschaftsgut übersteigt. Gibt der Stifter später das Nutzungsrecht zu Gunsten der Privatstiftung, vergleichbaren ausländischen Stiftung oder vergleichbaren ausländischen Vermögensmasse unentgeltlich auf, liegt eine Zuwendung an diese vor. Zur entgeltlichen Veräußerung des Nutzungsrechtes siehe EStR 2000 Rz 119.
…16), wonach "einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellt ist die Entnahme eines Gegenstands durch einen Steuerpflichtigen aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf oder für den Bedarf des Personals oder als unentgeltliche Zuwendung oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke, wenn dieser Gegenstand oder seine Bestandteile…
…vom dreifachen Einheitswert, zugrunde gelegt (im Einzelnen: siehe Bescheid vom 28. September 2009). In der dagegen erhobenen Berufung (dem UFS ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt vorgelegt) wurde eingewendet, da das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) betreffend unentgeltliche Zuwendungen ua. an privatrechtliche Stiftungen in seinem § 1 Abs. 5 an…
…größtmöglichen Kontinuität zwischen den Regelungen des ErbStG und den Bestimmungen des StiftEG kann dem beschwerdeführenden Finanzamt nicht gefolgt werden, wenn es zur Klärung der Frage, ob im Beschwerdefall eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Zuwendung vorliegt, das "Überwiegensprinzip" heranzieht. Wie die belangte Behörde zu Recht ausführt…
…Aussage aufgenommen, dass unentgeltliche Zuwendungen an Körperschaften, die unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, wenn sie von fremden Dritten erfolgen, dh. nicht von Anteilsinhabern bzw. diesen nahe stehende Personen, steuerpflichtige Betriebseinnahmen darstellen. Dieser Aussage liegen folgende Gedanken zu Grunde: Zuwendungen an Wirtschaftstreibende sind, wenn…
…auszugehen. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut in § 1 Abs. 1 StiftEG unterliegen der Stiftungseingangssteuer aber (ausschließlich) unentgeltliche Zuwendungen an Privatstiftungen, sodass im Gegenstandsfalle durch den Erwerb der Liegenschaft samt (übersteigender) Gegenleistung kein Tatbestand nach dem StiftEG erfüllt wird. Diesfalls hat auch eine Erhöhung nach § 2 Abs…
… 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts - somit ein Vertrag wodurch jemandem eine Sache unentgeltlich überlassen wird - sowie nach Z 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte…
…erwachsen. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 14. April 2005 wurde dahin begründet, dass aufgrund der im Übergabsvertrag aus 2003 vereinbarten Gegenleistungen (Schuldübernahme, Wohnrecht) keine vormals unentgeltliche Zuwendung vorgelegen sei und daher die Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z 7 nicht zutreffe. Das Bausparguthaben sei bei der…
…erwachsen. Die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 14. April 2005 wurde dahin begründet, dass aufgrund der im Übergabsvertrag aus 2003 vereinbarten Gegenleistungen (Schuldübernahme, Wohnrecht) keine vormals unentgeltliche Zuwendung vorgelegen sei und daher die Steuerbefreiung nach § 15 Abs. 1 Z 7 nicht zutreffe. Das Bausparguthaben sei bei der…
…liquidiert. Als Folge der durch die unentgeltliche Zuwendung an die Privatstiftung P verursachten Verringerung des unternehmensrechtlichen Jahresergebnisses 2006 um EUR 3.779.000 ist auch der für die Berechnung des körperschaftsteuerpflichtigen Liquidationsgewinnes heranzuziehende (unternehmensrechtliche) Bilanzgewinn der H GmbH um EUR 3.779.000 verringert. Dadurch…
…ca. EUR 400.000 zugunsten eines fremden Dritten ohne Gegenleistung zu verzichten. Es wird an den die Schenkung behauptenden Personen gelegen sein, die Motive für diese unentgeltliche Zuwendung zweifelsfrei darzulegen, wobei von einer erhöhten Mitwirkungspflicht auszugehen ist, da es sich um ungewöhnliche Verhältnisse handelt, die…
…seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen, oder für jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. Auch die unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes ist einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Für jeden Gegenstand des übertragenen Betriebes, der ganz…
…Rz 387a iVm EStR 2000 Rz 1330a). Besteht neben dem Erwerb von Speisen oder Getränken zusätzlich die Möglichkeit, über separat aufgestellte Spendenboxen unentgeltliche Zuwendungen zu tätigen, stellen diese echte Spenden und somit keine Betriebseinnahmen dar. Bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus dem Betrieb von…
7.2 Der Stiftungsakt als betrieblich veranlasste Zuwendung 7.2.1 Allgemeines Rz 201: Nach § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind betrieblich veranlasste Aufwendungen und Ausgaben Betriebsausgaben. Diese allgemeine Vorschrift kann einerseits durch andere allgemeine Vorschriften wie jene des Abzugsverbotes für unentgeltliche Zuwendungen in § 20…
…Zuwendungsempfänger (Erben) zulässig. Korrekturen der mitgeteilten Daten sind bis zum Verstreichen der einmonatigen Meldefrist zulässig. Wird die Beauftragung zur Meldung nur für einzelne (ausgewählte) Wirtschaftsgüter erteilt, kann die Ausnahmebestimmung nur insoweit zur Anwendung kommen (siehe Rz 6164). Rz 6169c: Wird weder ein Nachweis der unentgeltlichen…
…Punkt 3. der letztgenannten Nachstiftungsvereinbarung lautet: "Herr C. R. verzichtet auf den Widerruf dieser unentgeltlichen Zuwendung." Mit Notariatsakt vom 17. September 2002 wurde die Bw. widerrufen: "....In Artikel XIV. Absatz 14.1. der....Stiftungsurkunde hat sich der Stifter das Recht vorbehalten, die Stiftung zu widerrufen…
…Beteiligung an einer österreichischen GmbH, die unter Zwischenschaltung mehrerer Gesellschaften eine in Frankreich gelegenen Immobilie hält, anlässlich des Ablebens einer in Österreich ansässigen Person auf eine gemeinnützige Schweizer Stiftung über, unterliegt diese unentgeltliche Zuwendung gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Stiftungseingangssteuergesetz der österreichischen Stiftungseingangssteuer…