…unklar formuliert sei, dass eine Zuordnung des Anbringens zu einer bestimmten Verwaltungsangelegenheit nicht möglich gewesen wäre, insbesondere wenn der Name "R" in der Berufungsbegründung insgesamt neunmal genannt werde. Die Bestimmung des § 115 BAO gebiete, dass die Abgabenbehörde bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, die Absicht der…
…verspätet ein solcher Erlassantrag gestellt worden war, ist den Argumentationen der Bf. beizupflichten. Nun ist das Schreiben vom 24.6.2003 ist in dieser Hinsicht undeutlich dahingehend, ob es nur eine Berufung darstellen soll oder ob es auch einen Erlassantrag enthält. Es ist durchaus zulässig…
…dem Gericht vorgelegten Schriftstücke sowie dem Schreiben des Bf. vom 10.11.2024, mit welchem er den zuvor undeutlichen Inhalt seines Anbringens vom 16.7.2024 klarstellte. 3. Rechtliche Beurteilung Das Anbringen des Bf. vom 16.7.2024 war insoweit unklar, als daraus nicht hervorging…
…seines Rechtsstandpunkts zur Verfügung stehen, davon auszugehen ist, dass der Steuerpflichtige einen Antrag stellen möchte, der einer inhaltlichen Erledigung zugänglich ist und daher undeutliche Anbringen als jener verfahrensrechtliche Rechtsbehelf zu deuten sind, der am ehesten dem Rechtsschutzinteresse des Steuerpflichtigen Rechnung trägt (vgl. BFG 3. 11…
…Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig. Es waren keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen, da zur Frage der Auslegung von undeutlichen Anbringen (zB VwGH 1. 9. 2015, 2012/15/0108) und zur Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichts (VwGH 29.1.2015, Ro…
…die (etwa infolge Fristversäumnis) schon von vornhinein zum Scheitern verurteilt ist, sondern einen Antrag stellen möchte, der einer inhaltlichen Erledigung zugänglich ist und daher undeutliche Anbringen als jener verfahrensrechtliche Rechtsbehelf zu deuten sind, der am ehesten dem Rechtsschutzinteresse des Steuerpflichtigen Rechnung trägt (vgl. BFG 3…
…Beschwerde beanstandet, ihr sei nicht die Möglichkeit eingeräumt worden das Zahlungserleichterungsansuchen zu verbessern, so wird die belangte Behörde darauf hingewiesen, dass es bei einem undeutlichen Anbringen die Pflicht der Behörde ist, die Absicht des Einschreiters mittels Vorhaltes zu erforschen (vgl. VwGH 20.2.1998, 96…
…Juli 1999, 99/16/0115). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen (vgl das hg Erkenntnis vom 29. März 2001, 2000/14/0014). Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher…
…Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH vom 27. Februar 2014, 2009/15/0212, und vom 24. September 2014, 2011713/0082). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist –…
…wogegen es sich richtet, und die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann, welcher Bescheid angefochten ist (VwGH 21.9.2006, 2006/15/0042). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, sohin auch, wenn Zweifel bestehen, gegen welchen Bescheid sich ein Rechtsmittel richtet, ist die Behörde…
…objektiv verstanden werden muss (VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229; 28.2.2008, 2006/16/0129). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (zB VwGH 29.3.2001, 2000/14/0014; 28.1.2003…
…als Antrag gemäß § 299 BAO - dem Bf zu einer materiellen Entscheidung verhelfen könnte, hat sie diesen Grundsatz missachtet. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens hat die Abgabenbehörde - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (zB VwGH 24.6.2009, 2007/15/0041…
…der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher…
…und die dort zitierten Fundstellen). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen hin auch nur andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen…
…der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher…
…Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (VwGH 20.2.1998, 96/15/0127, 24.6.2009, 2007/15/0041). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der…
…explizit auf § 299 BAO gestützt. Auf welche Norm sie den Aufhebungsantrag nun aber gründet, enthüllt sie auch in verfahrensgegenständlicher Berufung nicht. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (siehe Ritz, BAO-Kommentar, 3. überarbeitete Auflage…
…von Anbringen kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist…
…zu einer materiellen Entscheidung verhelfen könnte, hat sie diesen Grundsatz missachtet. Das Anbringen des Bf. vom 11.7.2024 ist daher im Zweifel nicht als Vorlageantrag anzusehen. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens hat die Abgabenbehörde - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu…
…dies im Gegensatz zu seinen sonstigen Ausführungen (keine Verletzung des Parkometergesetzes, verzeihliches Delikt) stehe. Auf die Rechtzeitigkeit eines Einspruchs wird kein Bezug genommen. Jedes Anbringen bedarf der Auslegung. Weist ein Anbringen einen undeutlichen Inhalt auf, so hat die Behörde nach der Rechtsprechung des VwGH gemäß §…