…12.2017 vorgeschrieben. Ebenso ist die belangte Behörde entgegen Rz 705 der Gebühren-Richtlinien und der darauf basierenden Rechtsprechung des VwGH bei der Bemessung der Gebühr von einem 8-fachen Jahresbetrag anstatt einer unbestimmten Vertragsdauer und damit dem 3-fachen Jahresbetrag ausgegangen. Dass eine derart…
…Vertragsinhalt auf bestimmte Dauer abgeschlossenes Bestandverhältnis nicht aufzuheben (VwGH 17.9.1990, 90/15/0034). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Vertrages (etwa als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen), sondern der gesamte Vertragsinhalt maßgeblich (VwGH 5.3.2009…
…beim Mietvertrag vom 11. Mai 2016 um einen Bestandvertrag iSd § 33 TP 5 Abs. 1 GebG 1957 handelt. Strittig ist lediglich, ob eine bestimmte oder eine unbestimmte Vertragsdauer vorliegt. Gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG 1957 unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff. ABGB) und…
…vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe von Fall zu Fall verschieden zu beantworten (vgl VwGH 19.9.2017, Ra 2017/16/0111; 29.6.1992, 91/15/0040). Ob die Vertragsdauer bestimmt oder unbestimmt ist, hängt einerseits davon ab, wie umfassend die Kündigungsgründe sind, andererseits aber auch davon…
…fest, wobei der 10-fache Jahreswert der von der Berufungswerberin vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen angesetzt wurde (monatlicher Mietzins zuzüglich USt, Elementarversicherung, jährlich), jährliche Leistung, Vertragsdauer bestimmte und unbestimmte Zeit (Punkt 4.2, daher 4 + 3 Jahre, Punkt 4.1. 3 Jahre), daher 10-facher Jahreswert…
…sind) die wiederkehrenden Leistungen höchstens mit dem Dreifachen des Jahreswertes anzusetzen. …" 3.1.1. Bestimmte oder unbestimmte Vertragsdauer Der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei die Mieterin erstmals mit Wirkung zum 1.12.2034 und der Vermieter erstmals mit Wirkung zum 1.12…
…angeführten Kündigungsgründe, von denen nach der Art der in Bestand gegebenen Sache zwar nicht alle, aber keinesfalls bloß einzelne als Kündigungsgrund in Betracht kämen, dennoch eine unbestimmte Vertragsdauer zur Folge habe. Vielmehr habe es der VwGH für entscheidend gehalten, dass auf alle Kündigungsgründe des § 19…
…bei Verträgen, die verbal auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurden, der schrankenlosen Kündigungsmöglichkeit die Bedeutung beizumessen ist, dass dadurch im Ergebnis eine unbestimmte Vertragsdauer vereinbart wurde (VwGH 15.12.2008, 2006/16/0072), nicht zur Anwendung kommen kann. Indem nicht allein die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach §…
…angeführten Kündigungsgründe, von denen nach der Art der in Bestand gegebenen Sache zwar nicht alle, aber keinesfalls bloß einzelne als Kündigungsgrund in Betracht kämen, dennoch eine unbestimmte Vertragsdauer zur Folge habe. Vielmehr habe es der VwGH für entscheidend gehalten, dass auf alle Kündigungsgründe des § 19…
…bei Verträgen, die verbal auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurden, der schrankenlosen Kündigungsmöglichkeit die Bedeutung beizumessen ist, dass dadurch im Ergebnis eine unbestimmte Vertragsdauer vereinbart wurde (VwGH 15.12.2008, 2006/16/0072), nicht zur Anwendung kommen kann. Indem nicht allein die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach §…
…Grundsätzlich stehe es den Vertragsparteien im Sinne der Vertragsautonomie frei, den Inhalt des MRG oder Teile davon zum Vertragsinhalt zu machen. Maßgeblich für die Annahme einer unbestimmten Vertragsdauer sei ua, dass keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten vorliege, was laut herrschender Judikatur (insbesondere VwGH 17.9…
…dass bei Verträgen, die verbal auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurden, der schrankenlosen Kündigungsmöglichkeit die Bedeutung beizumessen ist, dass dadurch im Ergebnis eine unbestimmte Vertragsdauer vereinbart wurde (VwGH 15.12.2008, 2006/16/0072), nicht zur Anwendung kommen kann. Dazu kommt noch, dass selbst bei einer…
…Erkenntnis des VwGH auf gegenständlichen Fall nicht anwendbar sei. In der Beschwerde werde die Rechtsansicht vertreten, durch das Präsentationsrecht laut Pkt. 11.4 des Vertrages liege eine unbestimmte Vertragsdauer vor, und werde diesbezüglich auf das Erkenntnis des VwGH vom 17.9.1990, 90/15/0034…
…dass bei Verträgen, die verbal auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurden, der schrankenlosen Kündigungsmöglichkeit die Bedeutung beizumessen ist, dass dadurch im Ergebnis eine unbestimmte Vertragsdauer vereinbart wurde (VwGH 15.12.2008, 2006/16/0072), nicht zur Anwendung kommen kann. Dazu kommt noch, dass selbst bei einer…
…vom 13. 6. 1960, Slg 2249/F). Nach der ersten Alternative im ersten Satz des § 33 TP 5 Abs 3 GebG sind die wiederkehrenden Leistungen bei unbestimmter Vertragsdauer mit dem Dreifachen des Jahreswertes zu bewerten (Fellner10 s. o., Rz 138, VwGH vom 3. November 1986…
…des Jahreswertes. Ist die Vertragsdauer bestimmt, aber der Vorbehalt des Rechts einer früheren Aufkündigung gemacht, so bleibt dieser Vorbehalt für die Gebührenermittlung außer Betracht. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besteht das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandverträgen darin, ob nach…
…fest, wobei der 10-fache Jahreswert der von der Berufungswerberin vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen angesetzt wurde (monatlicher Mietzins zuzüglich USt, Elementarversicherung, jährlich), jährliche Leistung, Vertragsdauer bestimmte und unbestimmte Zeit (Punkt 4.2, daher 4 + 3 Jahre, Punkt 4.1. 3 Jahre), daher 10-facher Jahreswert…
…s. 40 Monate und danach die unbestimmte Vertragsdauer (36 Monate) insgesamt daher 76 Monate maßgebend. Der Mietzins ist umsatzorientiert. Für die vorläufige Gebührenbemessung war daher der monatliche Mietzins im Wege der Schätzung zu ermitteln. Im Zeitraum des Sonderkündigungsrechtes - für die Bemessungsgrundlage hinsichtlich der Dauer nach …
…dem auf die ganze zunächst bedungene Vertragsdauer entfallenden Entgelt und darüber hinaus vom dreifachen Jahresbetrag des Entgeltes zu entrichten (vgl. VwGH 03.12.1964, 0143/63). Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes besteht das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandverträgen darin…
…bildet. Die Herabsetzung von Leistungen ist daher gebührenfrei (VwGH 11.10.1973, 1960/72). Die Abänderung einer seinerzeit vereinbarten unbestimmten Vertragsdauer auf nunmehr bestimmte Zeit ist als eine Änderung von Rechten bzw Verbindlichkeiten im Sinne des § 21 GebG (aF) anzusehen (VwGH 30.4.1981, 15…