…die Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters jener eines stillen Gesellschafters gleich gestellt hat (siehe auch Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Tz 56 zu § 27), hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch die Ansicht, dass solche Gewinnanteile von Unterbeteiligten nach Art von typisch stillen Gesellschaftern im Feststellungsverfahren zu berücksichtigen…
…die Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters der stillen Gesellschaft gleich gestellt hat (siehe hiezu auch Doralt, Kommentar zur Einkommensteuer, Tz 56 zu § 27), hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch diese Ansicht, dass solche Gewinnanteile von Unterbeteiligten nach Art von typisch stillen Gesellschaftern im Feststellungsverfahren als Sonderbetriebsausgaben…
…Die Kinder hingegen sind als stille Gesellschafter weder am Verlust beteiligt, haften nicht gegenüber Dritten und erhalten im Falle der Abschichtung die bis dahin geleistete Einlage zurück. Es kommt ihnen also keinerlei Risiko zu. Überdies sind sie gegenüber der Gesellschaft zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet. Unter…
…dass Seitens einiger Gesellschafter der F&M Berufung (vom 13. Oktober 2000) gegen die Feststellungen der Ergebnisse der Betriebsprüfung bei der F&M erhoben worden sei, wobei eine Pflicht zur Abfuhr von Kapitalertrtagsteuer nur bei von der Bp. angenommenen Gewinnanteilen aus typisch stillen Gesellschaften vorliege…
…einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen": Was die Gründe für solche Zweifel im hier gegenständlichen Fall angeht, hält sich die Abgabenbehörde bislang bedeckt. Das BFG vergleicht die typisch stille Gesellschaft in seiner Entscheidung (RV/7101663/2007) zudem mit dem Darlehensvertrag und führt aus, dass der Geldgeber…
…Zweifel für ein partiarisches Darlehen sprechend! Argument 2 Die Verlustbeteiligung ist ausgeschlossen. Diese kann bei einer stillen Gesellschaft zwar ausgeschlossen werden, aber dennoch ist dies typisch für ein partiarisches Darlehen, wo eine Verlustbeteiligung definitiv ausgeschlossen ist (Neuner, Stille Gesellschaft im Abgabenrecht, S. 176 F2). Stellungnahme…
…und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages bzw. Darlehensvertrages zu vereinbaren, wenn dies aufgrund von Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse zur Erreichung der ursprünglichen wirtschaftlichen Zielsetzung der Beteiligung erforderlich erscheint. Der Geschäftsherr ist berechtigt, auch zu anderen Konditionen als im Gesellschaftsvertrag festgelegt, weitere atypisch bzw, typisch stille oder sonstige…
… 293 BAO dahingehend berichtigt, dass im Adressfeld anstelle der bisherigen Bezeichnung "typisch" stille Gesellschafter die Bezeichnung "atypisch" stille Gesellschafter gesetzt worden ist. Gegen diesen Berichtigungsbescheid hat die Bw. AG wie folgt berufen: "Innerhalb offener Frist erheben wir im Namen und im Auftrag unserer Mandantschaft Berufung…
…Geschäftsherr ist berechtigt auch zu anderen Konditionen als in diesem Gesellschaftsvertrag festgelegt, weitere atypisch bzw. typisch stille oder sonstige Beteiligungen einzugehen. § 12 Veräußerung (Übertragung) der stillen Beteiligung Der atypisch stille Gesellschafter ist berechtigt, seine Gesellschaftseinlage ganz oder in Teilen zu veräußern oder auf einen Dritten…
…Geschäftsherr ist berechtigt auch zu anderen Konditionen als in diesem Gesellschaftsvertrag festgelegt, weitere atypisch bzw. typisch stille oder sonstige Beteiligungen einzugehen. § 12 Veräußerung (Übertragung) der stillen Beteiligung Der atypisch stille Gesellschafter ist berechtigt, seine Gesellschaftseinlage ganz oder in Teilen zu veräußern oder auf einen Dritten…
…oder stehen lassen. Von stehen gelassenen Gewinnen gebühren der stillen Gesellschafterin Zinsen i.H.v. 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Zinseszinsen werden nicht gewährt. § 6 Konkurrenzverbot … § 7 Auseinandersetzung Abs. 1: Abweichend von den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches über die typisch stille Gesellschaft gemäß § 178 HGB…
…typisch stille Gesellschaft ist nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise hingegen wegen deren damit verbundenen Voraussetzungen über die Vereinbarungen am Gewinnanteil, vom Ausschluss oder Nichtausschluss von Verlusten und der bei einer solchen Form eigentlich üblichen Hingabe von gesetzlichen Zahlungsmitteln auszuschließen. Im Übrigen würde bei Unterstellung einer typischen Gesellschaft…
…O. AG an H, die an den Bw. abgetreten wurde. Lt. Tz 20 betr. typisch stille Gesellschafter fließen Gewinnanteile im Zeitpunkt der Gutschrift in den Büchern zu, d.h. im Analogieschluss nicht erst mit der tatsächl. Auszahlung des Gewinnanteiles. b) Lt. Tz 5/2 zu …
…bei dem gute Chancen bestünden, auch in weiterer Zukunft Einnahmen zu erzielen. Die gesamten Herstellungskosten hätten 7 Millionen ATS betragen.) Ergebnis dieser Bemühungen sei die Bildung einer typisch stillen Gesellschaft zwischen der Bw. und den Kapitalanlegern gewesen, weil diese mit den anderen Geschäftsfeldern der A…
…Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften gelten, legt § 5 Abs. 1 KVG fest: Gemäß § 5 Abs. 1 Z. 3 KVG gelten als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften: Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewähren. Darunter fällt vor allem die Beteiligung als atypisch oder typisch stiller Gesellschafter…
…verwiesen. Vielmehr wurde ausgeführt, dass die vom Bw. im Zusammenhang mit der (typisch) stillen Beteiligung entfaltete Betätigung als steuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei einzustufen sei. Die angesprochene Betätigung lasse nämlich innerhalb eines absehbaren Zeitraumes von zehn Jahren keinen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten. Nach dem …
…Verlust Zur gesellschaftsvertraglich geregelten Gewinn/Verlustbeteiligung ist anzumerken, dass es sich um eine eingeschränkte Beteiligung am Gewinn handelt. Es ist keine typische Gewinnbeteiligung, da der stille Gesellschafter erst ab dem dritten vollen Kalenderjahr seiner Beteiligung (wobei das Jahr des Eintretens in die Gesellschaft nicht mitgerechnet…
…da der Treuhänder als atypisch stiller Gesellschafter auf Grund des Vertrages zwischen ihm und dem Geschäftsherrn (P GmbH) gemäß § 8 an der Geschäftsführung nicht beteiligt ist. Unternehmerinitiative wurde im gegenständlichen Fall von den Gesellschaftern nicht entfaltet. Im übrigen teilt der Unabhängige Finanzsenat die von der…
…eine reine Verlusterzeugungsabsicht einer solchen Beteiligung nicht unterstellt werden kann. Unsere Berufung ist völlig unabhängig von dem Vorhandensein etwaiger Verluste oder Gewinne, die den atypisch stillen Gesellschaftern zugeteilt werden können. Wir sehen nur die Rechtsfrage der Mitunternehmerschaft zwischen Anleger und Geschäftsherrn und sind der Meinung…
…vorhanden bzw. gehen seine Rechte nicht über jene des typisch Stillen hinaus (Kontrollrechte gern. § 184 HGB bzw. § 338 HGB aF). Daher sollte das Merkmal des Unternehmerrisikos umso deutlicher ausgeprägt sein. 1. Unternehmerinitiative: Die stillen Gesellschafter sind von der Geschäftsführung gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages ausgeschlossen, Rechte…