…Februar 2012). Wie aus den vorgelegten Verwaltungsakten ersichtlich ist, wurde der im Einkommensteuerbescheid 2009 als Abänderungsgrund angegebene und mit 2. Juli 2012 datierte Feststellungsbescheid mit Beschwerdevorentscheidung aufgehoben. Damit hat jedoch ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt, um den bereits erlassenen Bescheid betreffend Einkommensteuer 2009 gemäß § 295 Abs…
…295 Abs. 1 BAO ist nur zulässig, wenn der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Streitjahr vom Feststellungsbescheid abzuleiten ist. Ist der Bescheid betreffend gesonderte Feststellung von Einkünften für das Streitjahr ins Leere gegangen, so fehlt ein tauglicher Feststellungsbescheid für eine Abänderung nach § 295 Abs. 1…
…Da der Feststellungsbescheid 2017 vom 23.05.2019 dessen ungeachtet an die Miteigentümergemeinschaft "***Mitges. und Mitb.***" adressiert war, konnte er keine Rechtswirkung entfalten (vgl auch BFG 25.04.2023, RV/7100704/2016). Mangels Entfaltung der Rechtswirksamkeit dieses Bescheides hat dem Finanzamt aber ein tauglicher Feststellungsbescheid …
…Dies setzt voraus, dass dieser Feststellungsbescheid rechtlich existent geworden ist (VwGH vom 24.11.1998, 93/14/0203). Dazu ist unter anderem Voraussetzung, dass der Feststellungsbescheid, wie im Beschwerdefall durch den Bf. angezweifelt wird, ordnungsgemäß adressiert und zugestellt wurde. Fehlt ein tauglicher Feststellungsbescheid, so würde…
…295 Abs. 1 BAO ist nur dann zulässig, wenn Einkommensteuerbescheide von Feststellungsbescheiden abzuleiten sind. Ist - wie im gegenständlichen Fall - eine Erledigung betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften ins Leere gegangen, so fehlt ein tauglicher Feststellungsbescheid für eine Abänderung nach § 251 Abs. 1 BAO…
…ist nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 10.2.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom TAG, MONAT…
…Februar 1997 als auch der Bescheid vom 28. Oktober 2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gehe. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 7. Mai 1997 rechtswidrig erlassen worden sei und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid…
…10.2.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom TAG MONAT JAHR (entspricht Datumsangabe auf Seite 1) rechtswidrig erlassen wurde und…
…1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 14.05.1997 rechtswidrig erlassen wurde und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid diesen Mangel nicht heilt (siehe VwGH 93/14/0203 ), ist dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben…
…2.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 16.2.2000 rechtswidrig erlassen wurde und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid…
…10.02.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom TAG MONAT JAHR (entspricht Datumsangabe auf Seite 1) rechtswidrig erlassen wurde und…
…Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid ein Nichtbescheid sei. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 27. Juli 2000 rechtswidrig erlassen worden sei, und auch ein nachträglich rechtswirksam…
…Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid ein Nichtbescheid sei. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 18. September 2000 rechtswidrig erlassen worden sei, und auch ein nachträglich rechtswirksam…
…Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid ein Nichtbescheid sei. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 26. Juli 2000 rechtswidrig erlassen worden sei, und auch ein nachträglich rechtswirksam…
…Februar 1997 als auch der Bescheid vom 28. Oktober 2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gehe. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid 1989 vom 24. April 1997 rechtswidrig erlassen worden sei und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener…
…10.02.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom TAG MONAT JAHR (entspricht Datumsangabe auf Seite 1) rechtswidrig erlassen wurde und…
…10.02.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom TAG MONAT JAHR (entspricht Datumsangabe auf Seite 1) rechtswidrig erlassen wurde und…
…ist nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 10.2.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 27. 5…
…Unbestritten ist nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 10.2.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 25…
…10.02.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom TAG MONAT JAHR (entspricht Datumsangabe auf Seite 1) rechtswidrig erlassen wurde und…