RIS AI
12 371 Treffer294 msnur geltende Fassungen
BFG RV/6100438/2013Unzulässige Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.02.2014

…Februar 2012). Wie aus den vorgelegten Verwaltungsakten ersichtlich ist, wurde der im Einkommensteuerbescheid 2009 als Abänderungsgrund angegebene und mit 2. Juli 2012 datierte Feststellungsbescheid mit Beschwerdevorentscheidung aufgehoben. Damit hat jedoch ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt, um den bereits erlassenen Bescheid betreffend Einkommensteuer 2009 gemäß § 295 Abs…

BFG RV/3100916/2019Abänderung eines Einkommensteuerbescheides nach § 295 Abs. 1 BAO bei unwirksamem Feststellungsbescheid nach § 188 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.01.2020

…295 Abs. 1 BAO ist nur zulässig, wenn der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Streitjahr vom Feststellungsbescheid abzuleiten ist. Ist der Bescheid betreffend gesonderte Feststellung von Einkünften für das Streitjahr ins Leere gegangen, so fehlt ein tauglicher Feststellungsbescheid für eine Abänderung nach § 295 Abs. 1…

BFG RV/7106182/2019Aufhebung eines gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheides, weil der Grundlagenbescheid einen "Nichtbescheid" darstellt und damit keine Rechtswirkung entfaltet hat. Falsche Bescheidadressierung bei Beendigung einer Miteigentümergemeinschaft führt zu nichtigem Feststellungsbescheid.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2023

…Da der Feststellungsbescheid 2017 vom 23.05.2019 dessen ungeachtet an die Miteigentümergemeinschaft "***Mitges. und Mitb.***" adressiert war, konnte er keine Rechtswirkung entfalten (vgl auch BFG 25.04.2023, RV/7100704/2016). Mangels Entfaltung der Rechtswirksamkeit dieses Bescheides hat dem Finanzamt aber ein tauglicher Feststellungsbescheid …

BFG RV/5101975/2015Ist ein Anspruchszinsenbescheid aufzuheben, weil der nach § 295 Abs. 1 BAO abgeänderte Einkommensteuerbescheid auf einem möglicherweise nicht existenten Feststellungsbescheid beruht?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2017

…Dies setzt voraus, dass dieser Feststellungsbescheid rechtlich existent geworden ist (VwGH vom 24.11.1998, 93/14/0203). Dazu ist unter anderem Voraussetzung, dass der Feststellungsbescheid, wie im Beschwerdefall durch den Bf. angezweifelt wird, ordnungsgemäß adressiert und zugestellt wurde. Fehlt ein tauglicher Feststellungsbescheid, so würde…

UFSK RV/0429-K/06Die Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides nach § 295 Abs. 1 BAO ist unzulässig, wenn eine Erledigung betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften ins Leere gegangen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2009

…295 Abs. 1 BAO ist nur dann zulässig, wenn Einkommensteuerbescheide von Feststellungsbescheiden abzuleiten sind. Ist - wie im gegenständlichen Fall - eine Erledigung betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften ins Leere gegangen, so fehlt ein tauglicher Feststellungsbescheid für eine Abänderung nach § 251 Abs. 1 BAO…

UFSW RV/3215-W/08Wiederaufnahmsantrag zur Einkommensteuer 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2010

…ist nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 10.2.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom TAG, MONAT…

UFSW RV/0004-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens, Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…Februar 1997 als auch der Bescheid vom 28. Oktober 2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gehe. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 7. Mai 1997 rechtswidrig erlassen worden sei und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid…

UFSW RV/2541-W/11Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH und eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2011

…10.2.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom TAG MONAT JAHR (entspricht Datumsangabe auf Seite 1) rechtswidrig erlassen wurde und…

UFSW RV/0002-W/09Verspäteter Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2011

…1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 14.05.1997 rechtswidrig erlassen wurde und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid diesen Mangel nicht heilt (siehe VwGH 93/14/0203 ), ist dem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben…

UFSW RV/3214-W/08Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2010

…2.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 16.2.2000 rechtswidrig erlassen wurde und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid…

UFSW RV/1184-W/09Erlassung eines abgeleiteten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…10.02.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom TAG MONAT JAHR (entspricht Datumsangabe auf Seite 1) rechtswidrig erlassen wurde und…

UFSW RV/3446-W/08Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2009

…Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid ein Nichtbescheid sei. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 27. Juli 2000 rechtswidrig erlassen worden sei, und auch ein nachträglich rechtswirksam…

UFSW RV/3445-W/08Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2009

…Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid ein Nichtbescheid sei. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 18. September 2000 rechtswidrig erlassen worden sei, und auch ein nachträglich rechtswirksam…

UFSW RV/3440-W/08Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2009

…Bescheid von einem Grundlagenbescheid abzuleiten sei. Unbestritten sei nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid ein Nichtbescheid sei. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 26. Juli 2000 rechtswidrig erlassen worden sei, und auch ein nachträglich rechtswirksam…

UFSW RV/3682-W/08absolute Verjährung, verspäteter Antrag auf Wiedereinsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…Februar 1997 als auch der Bescheid vom 28. Oktober 2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gehe. Damit habe jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid 1989 vom 24. April 1997 rechtswidrig erlassen worden sei und auch ein nachträglich rechtswirksam erlassener…

UFSW RV/1158-W/09Antrag auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…10.02.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom TAG MONAT JAHR (entspricht Datumsangabe auf Seite 1) rechtswidrig erlassen wurde und…

UFSW RV/1183-W/09Antrag auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…10.02.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom TAG MONAT JAHR (entspricht Datumsangabe auf Seite 1) rechtswidrig erlassen wurde und…

UFSW RV/1167-W/09Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2009

…ist nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 10.2.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 27. 5…

UFSW RV/0225-W/09Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2009

…Unbestritten ist nunmehr, dass der von der Abgabenbehörde ausgefertigte Bescheid vom 10.2.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom 25…

UFSW RV/0144-W/09Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2009

…10.02.1997 als auch der Bescheid vom 28.10.2002 für das Streitjahr 1989 ins Leere gegangen ist. Damit hat jedoch der Abänderung ein tauglicher Feststellungsbescheid gefehlt. Da der abgeleitete Einkommensteuerbescheid vom TAG MONAT JAHR (entspricht Datumsangabe auf Seite 1) rechtswidrig erlassen wurde und…