…Fall ab, dass es sich bei der maltesischen Gesellschaft um einen Kapitalanlagefonds handelt). Allerdings ist zu bedenken, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichsthofes (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185) Einkünfte stets dem "tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen sind. Sollte es daher so sein, dass…
…Nach der Rechtsprechung des VwGH (die in einem Fall der Erzielung von Passiveinkünften durch eine niederländische Gesellschaft ergangen ist; siehe VwGH 10.12.1997, 93/13/0185) sind die Einkünfte auch bei DBA-Anwendung den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" zuzurechnen. Ergeben sich im Zuge der…
…vielmehr, ob die Einkünfte aus den Leistungen, die die C mittels der von ihr ausgestellten Rechnungen abgerechnet hat, auch ihr zuzurechnen sind, ob die C also als tatsächlicher Träger der Erwerbstätigkeit anzusehen ist. Wenn es der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang so darstellen möchte, I, H…
…der sie bloß in seinen Büchern erfasst hat, sondern demjenigen, der als tatsächlicher Träger der Erwerbstätigkeit in Erscheinung getreten ist (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Sind die den Ausschüttungen zugrunde liegenden Gewinne der Hongkong-Gesellschaft zuzurechnen und erfolgt eine Gewinnausschüttung in die Hände…
…ausübt, als auch während der Tage, an denen sie dies nicht tut, den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaats (vgl. EuGH 23.4.2015, C-382/12, Franzen u.a., ECLI:EU:C:2015:261, m.w.N.). Die Erwerbstätigkeit muss aber tatsächlich und echt sein (vgl. EuGH…
…EStG 1988 aus, da die dort vorgesehene Drittelbegünstigung nach der Rechtsprechung (VwGH 16.12.2010, 2007/15/0026; 24.5.2012, 2009/15/0188) nur dann zum Tragen komme, wenn der Anspruchsberechtigte sich sein Pensionsguthaben nur in Form eines Kapitalbetrages auszahlen lassen konnte, nicht aber…
…als "President" der Stiftung auf und ist somit Mitglied des Stiftungsrates. Bei der ***A*** handelt es sich um eine transparente Stiftung, weil die Ergebnisse der entfalteten Tätigkeit nicht der Gesellschaft, sondern dem Abgabepflichtigen als tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit zuzurechnen sind. Zur Sicherung der über den…
… 10.12.1985, 85/14/0080, die solche Konstellationen betrafen). Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist als Träger der Erwerbstätigkeit bzw. als Zurechnungssubjekt der Einkünfte derjenige anzusehen, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, also Leistungen zu erbringen oder deren Erbringung…
…Prüfungszeitraum lediglich als Poststelle bzw. als Telefonweiterleitungsstelle fungiert. Unter Bezugnahme auf Literatur und Judikatur vertritt die BP die Ansicht, das sämtliche Einnahmen der slowakischen Firma ***5*** ks ungeachtet der konkreten zivilrechtlichen Gestaltung ertragsteuerlich dem tatsächlichen Träger der Erwerbstätigkeit, nämlich dem Beschwerdeführer, als persönlich tätiger natürlicher…
…teilweise auch den eigenen Feststellungen der Bp. Eine Begründung fehle. Nach der Rechtssprechung des VwGH sei eine Briefkastengesellschaft ein Unternehmen ohne Betrieb, die deshalb keine Leistung erbringen könne (VwGH v. 22.3.1995, 93/13/0076). Einkünfte seien 'den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit' zuzurechnen (VwGH…
…60 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung Nr. 987/2009 vor, dass dann, wenn eine Person, die berechtigt ist, Anspruch auf Familienleistungen zu erheben, dieses Recht nicht wahrnimmt, die zuständigen Träger der Mitgliedstaaten die Anträge auf Familienleistungen zu berücksichtigen haben, die von den in dieser…
…die Erwerbstätigkeit, die ein Selbständiger in einem anderen Mitgliedstaat ausübt, eine "ähnliche" Tätigkeit wie die gewöhnlich ausgeübte selbständige Erwerbstätigkeit ist, auf die tatsächliche Eigenart der Tätigkeit und nicht darauf an, ob dieser andere Mitgliedstaat diese Tätigkeit als Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert.(5) Bei der…
… 471f in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert waren, am Tag nach dem Ende dieser Pflichtversicherung. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes: EuGH 3.6.1986, 139/85 Kempf: 11 Was zunächst das Kriterium der tatsächlichen und echten Erwerbstätigkeit im Gegensatz zu den nicht unter die betreffenden Gemeinschaftsvorschriften…
…2004 nicht zum Tragen. Darauf, ob Dipl.-Ing. A B die Zahlungen in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder "freiwillig" geleistet hat, kommt es für die Frage der tatsächlichen Bestreitung der überwiegenden Unterhaltskosten weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht an. Soweit in der Entscheidungspraxis des…
…2004 nicht zum Tragen. Darauf, ob Dipl.-Ing. A B die Zahlungen in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder "freiwillig" geleistet hat, kommt es für die Frage der tatsächlichen Bestreitung der überwiegenden Unterhaltskosten weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht an. Soweit in der Entscheidungspraxis des…
… der Tag der Einreichung des Antrags beim ersten Träger gilt als der Tag der Einreichung bei dem Träger, der vorrangig zuständig ist. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes: EuGH 3.6.1986, 139/85, KEMPF 11 Was zunächst das Kriterium der tatsächlichen und echten Erwerbstätigkeit im Gegensatz…
…der Einreichung des Antrags beim ersten Träger gilt als der Tag der Einreichung bei dem Träger, der vorrangig zuständig ist. 3.1.2. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH): EuGH 3.6.1986, 139/85, KEMPF 11 Was zunächst das Kriterium der tatsächlichen und echten Erwerbstätigkeit…
…ruhenden Gewerbeberechtigung und tatsächlicher Nichtausübung eines Gewerbes nicht vom Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit i.S.d. Art. 1 Buchst. b VO (EG) 883/2004 gesprochen werden kann. Im vorliegenden Fall besteht seit März 2021 keine Pflichtversicherung oder freiwillige Weiterversicherung im österreichischen System der sozialen Sicherheit…
…über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu würdigen. §§ 166 f BAO lauten: § 166. Als Beweismittel im Abgabenverfahren kommt alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. § 167. (1) Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde…
…bei der gewerblichen Personenbetreuung grs um eine selbständige Erwerbstätigkeit iSd VO handelt. Das FA geht jedoch davon aus, die Bw habe im Streitzeitraum keine Tätigkeit iSd VO ausgeübt und sei daher nicht den österreichischen Rechtsvorschriften unterlegen. Wegen des Fehlens einer Pflegestelle sei die tatsächliche Erwerbstätigkeit…