…Fällen ist der gemeine Wert des eingelegten Wirtschaftsgutes anzusetzen. Aber auch die Vermögenszuwendung durch einen nicht unmittelbar an der Gesellschaft Beteiligten gilt als über den unmittelbar beteiligten Gesellschafter eingelegt und daher als steuerneutraler Vermögenszugang. Rz 2597: Auf der Seite der Körperschaft, die die Einlage erhält…
…an der Tochtergesellschaft und bei Letzterer ein steuerfreier Vermögenszugang (Buchung auf Rücklage) vor. Die Tochtergesellschaft hat gleichzeitig durch die Weitergabe des Zuschusses steuerlich eine Aktivierung auf die Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft) vorzunehmen, bei letzterer liegt erneut ein steuerneutraler Vermögenszugang (Buchung auf Rücklage) vor (siehe…
…ist der gemeine Wert des eingelegten Wirtschaftsgutes oder sonstigen Vermögens anzusetzen. Aber auch die Vermögenszuwendung durch einen nicht unmittelbar an der Körperschaft Beteiligten gilt als über den unmittelbar beteiligten Anteilsinhaber eingelegt und daher als steuerneutraler Vermögenszugang, der beim unmittelbar Beteiligten zur Anschaffung weiterer Anteile bzw…
…Zahlung auf die Beteiligung an der Tochtergesellschaft und bei letzterer ein steuerfreier Vermögenszugang (Buchung auf Rücklage) vor. Die Tochtergesellschaft habe gleichzeitig durch die Weitergabe des Zuschusses steuerlich eine Aktivierung auf die Beteiligung an ihrer Tochtergesellschaft (Enkelgesellschaft) vorzunehmen, bei letzterer liege erneut ein steuerneutraler Vermögenszugang vor…
…Aufspaltung - anders als bei der Abspaltung (siehe Rz 1750) - zu einem Wegfall der Beteiligung an der spaltenden Tochtergesellschaft kommt, hat die übernehmende Muttergesellschaft in Höhe der Differenz zwischen Buchwert der abgehenden Beteiligung und dem Buchwert des Vermögenszuganges einen steuerneutralen Buchgewinn bzw. Buchverlust (analoge Anwendung von …
…der Beteiligung E bei T1 zu einem steuerneutralen Buchverlust (§ 3 Abs. 2 UmgrStG), der verschmelzungsbedingte Vermögenszugang bei der übernehmenden T2 führt zu einem steuerneutralen Buchgewinn. Die Muttergesellschaft muss den verschmelzungsbedingten Wertverlust der Beteiligung T1 steuerneutral abstocken und der Beteiligung T2 steuerneutral zuschreiben. Das Verhältnis der…
…Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögenszugang und der Wertminderung ist als steuerneutraler Buchgewinn oder -verlust zu behandeln. Beispiel 1: Die T-GmbH spaltet Vermögen auf ihre hundertprozentige Mutter (M-GmbH) ab: | Buchwert des übertragenen Vermögens | 1.000 | Verkehrswert des übertragenden Vermögens | 2…
…8 Abs. 1 KStG. Ein ebenfalls bestehender steuerlicher Verlustvortrag werde durch das Vorliegen eines steuerneutralen Vermögenszuganges in jedem Fall nicht beeinträchtigt (Seite 8 letzter Absatz bis Seite 9 erster Absatz). Sowohl durch offene oder verdeckte Einlagen in Körperschaften komme es zum Tausch im Sinne des §…
…587). Die daraus resultierenden Vermögenszugänge sind auf Ebene der Körperschaft steuerneutral zu behandeln (vgl. Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 8 Rz 24). Auch hat die Einlageregel des § 4 Abs. 1 EStG 1988 für Körperschaften dann Bedeutung, wenn eine außerbetriebliche oder steuerneutrale Sphäre in Frage kommt (vgl…
…daher unterliegen 206.000 der Kapitalertragsteuer. In Höhe des Betrages von 94.000 liegt eine steuerneutrale Substanzauszahlung vor, die das Evidenzkonto in dieser Höhe vermindert. | An die PS zugewendetes Vermögen (Art) | Datum der Zuwendung an die PS | Steuerlicher Stiftungseingangswert | Abzüglich maßgeblicher…
…Abs. 1 KStG 1988 folgt bereits aus der Systematik des Gewinnbegriffs, da sie in gleicher Weise wie Einlagen im Sinne des § 6 Z 5 EStG 1988 keine betrieblich veranlassten Vermögenszugänge darstellen. Unbeachtlich sind daher Vermögenszuführungen seitens des Anteilsinhabers, die er in dieser Eigenschaft erbringt, unabhängig…
…500.000 | Barbetrag | 30.09.14 | 1.500.000 | 2.000.000 | | | | 1.000.000 10.4.4.2 Vermögenszugang vor dem 01.08.2008 Rz 277: Zuwendungen an eine Substiftung gelten auch dann als steuerneutrale Substanzauszahlung…
…dieser Zuschuss nicht als gesellschaftsrechtliche und damit steuerneutrale Maßnahme, sondern als betrieblich veranlasst und damit steuerpflichtig angesehen und dem Verlust 1997 hinzugerechnet worden. (b) Begründung: Einlagen in Körperschaften, die vom Anteilsinhaber in seiner Eigenschaft als Gesellschafter geleistet würden, seien als nicht betrieblich veranlasste Vermögenszugänge steuerneutral…
…dem jährlich in größerem Umfang nicht aufklärbare Vermögenszugänge in Form von Eigenerlägen stattgefunden hätten. Der Argumentation des Geschäftsführers der Bf, diese Zugänge stammten aus Geldgeschenken von Verwandten, werde durch einen Abschlag von zehn Prozent Rechnung getragen. Diese Vermögenszugänge legte die belangte Behörde ihrer Schätzung zugrunde…
…Verluste ausländischer Gruppenmitglieder können jedoch nur im Ausmaß von 75% der Summe der eigenen Einkommen sämtlicher inländischer Gruppenmitglieder sowie des Gruppenträgers berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 idF AbgÄG 2014). Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Gruppenmitgliedern sind steuerneutral (§ 9 Abs. 7 KStG 1988)…
…Z 14 lit. b EStG 1988 verankerte Tauschgrundsatz muss auch bei der übernehmenden Körperschaft die entsprechende Wirkung der steuerneutralen Vermögensmehrung im Ausmaß des gemeinen Wertes der Einlage in Verbindung mit dem als Anschaffung geltenden Vermögenszugang im Ausmaß des gemeinen Wertes auslösen." Der in § 8 Abs…
…veranlassten Vermögenszugänge darstellen. Unbeachtlich sind daher Vermögenszuführungen seitens des Anteilsinhabers, die er in dieser Eigenschaft erbringt, unabhängig davon, ob sie bei der Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen oder ob sie in offener oder verdeckter Form geleistet werden. Ein Gesellschafterzuschuss stellt eine steuerneutrale Einlage…
…einheitliche Rechtsfolge der Steuerneutralität sei eine genaue Abgrenzung der Begriffe "Einlagen" und "Beiträge jeder Art" nicht notwendig. Die steuerliche Neutralität von Gesellschaftereinlagen und ähnlichen Leistungen folge bereits aus der Systematik des Gewinnbegriffes. Es handle sich nicht um betrieblich veranlasste Vermögenszugänge. Die Bestimmung des § 8 Abs…
…nur der werthältige Teil der Forderung eingelegt werden könne. Dasselbe gelte auch im Falle einer Forderungsabtretung. Der Wert des Vermögenszuganges sei in beiden Fällen mit dem Betrag zu bemessen, den der Betriebsinhaber für den Erwerb der Forderung oder die Herbeiführung des Verzichtes hätte aufwenden müssen…
Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…