… 34 Abs.8 EStG 1988 nicht auf den § 106 leg. cit. und knüpft daher nicht an den steuerlichen Kinderbegriff an, sodass auch für volljährige studierende Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag mehr besteht, der Freibetrag bei auswärtiger Berufsausbildung des Kindes (noch) in…
…Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen sind, steht nach herrschender Lehre grundsätzlich einer Geltendmachung von Pauschbeträgen iS des § 34 Abs. 8 EStG 1988 nicht entgegen, zumal sich diese Gesetzesstelle nicht auf den steuerlichen Kinderbegriff nach § 106 EStG 1988 stützt (Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band III…
…er im Jahr 2018 für seine Tochter keine Familienbeihilfe bezogen habe. Mit Schriftsatz vom 10.04.2019 brachte der Bf durch seien steuerlichen Vertreter gegen diesen Bescheid Beschwerde ein und begründete diese im Wesentlichen wie folgt: Für die Tochter stehe für das gesamte Jahr 2018…
36 KINDER, (EHE)PARTNERSCHAFTEN (§ 106 EStG 1988) Rz 1246: Die steuerliche Abgeltung der Kinderlasten erfolgt mit der Gewährung des Kinder- bzw. Unterhaltsabsetzbetrages (§ 33 EStG 1988) sowie durch den Kinderfreibetrag (§ 106a EStG 1988 - bis einschließlich der Veranlagung für das Kalenderjahr 2018). Als Kinder im Sinne des…
11.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) 11.9.1 Voraussetzungen Rz 795: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein monatlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu, wenn sich das Kind in einem…
…außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. § 34 Abs. 8 verweist nicht auf § 106 und knüpft daher nicht an den steuerlichen Kinderbegriff an, sodass auch für volljährige, studierende Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe und damit Kinderabsetzbetrag mehr besteht, der…
…von Familienbeihilfe durch ihn oder ***VN1*** ***NN1*** für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht zu. Damit liegt der steuerliche Kinderbegriff für *L* nicht vor. Darüber hinaus steht fest, dass das Nichtüberschreiten der Zuverdienstgrenze von ***VN1*** ***NN1*** für den AVAB in keiner Verfahrenslage nachgewiesen wurde…
…von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. § 34 Abs. 8 EStG 1988 verweist nicht auf § 106 EStG 1988 und knüpft daher nicht an den steuerlichen Kinderbegriff an, sodass auch für volljährige, studierende Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe und damit auf den Kinderabsetzbetrag…
…26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz, Die entsprechenden Aufwendungen können ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. § 34 Abs. 8 EStG knüpft dabei nicht an den steuerlichen Kinderbegriff an, sodass auch für volljährige, studierende Kinder, selbst wenn kein Anspruch auf Familienbeihilfe und damit Kinderabsetzbetrag mehr besteht, der Freibetrag…
…Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. § 34 Abs. 8 EStG verweist nicht auf § 106 EStG und knüpft daher nicht an den steuerlichen Kinderbegriff an, sodass auch für volljährige, studierende Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe und damit Kinderabsetzbetrag mehr besteht…
…der doppelten Mindeststudiendauer (LStR 2002 Rz 873). Hinweis: § 34 Abs. 8 verweist nicht auf § 106 EStG 1988 und knüpft daher nicht an den steuerlichen Kinderbegriff an, sodass auch für volljährige, studierende Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe und damit Kinderabsetzbetrag mehr besteht (Rz 873…
11.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988) Rz 810a: Alleinverdienenden oder alleinerziehenden Steuerpflichtigen steht in der Veranlagung ein Kindermehrbetrag in Höhe von bis zu 700 Euro (bis 2023: 550 Euro, bis 2021: 250 Euro) pro Kind gemäß § 106 EStG 1988 zu. Die Berechnung der…
11.7.2 Kinder, die sich im EU/EWR-Raum und Schweiz aufhalten Rz 792: Auf Grund der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen betreffend Familienleistungen sind die Kinderlasten bei steuerpflichtigen EU/EWR-Bürgern mit im EU/EWR-Raum aufhältigen Kindern wie folgt zu berücksichtigen: Auf Grund des Art…
…dem Gesamtbild der Verhältnisse im Ergebnis den zwischen dem Bw. und seinen Kindern eingegangenen Unterbeteiligungsverhältnissen die steuerliche Anerkennung versagt werden. Die Weitergabe der Gewinnanteile durch den Bw. war der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Einkommensverwendung zuzuordnen. Es handelte sich nicht um durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen…
11.4.5 Partnerschaft mit KindLebensgemeinschaft Rz 782: Das Tatbestandsmerkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft stellt auf das Zusammenleben in einer Lebensgemeinschaft ab, wozu im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft gehört. Dabei kann aber das eine oder andere dieser aufgezählten Merkmale fehlen. Das Wohnen in gemeinsamer…
…e EStG 1988 idF AbgÄG 2022 zur Anwendung kommen soll (S 22), leitet das BFG daraus ab, dass "eine Unterhaltsnachzahlung für ein vorangegangenes Jahr in dem Jahr steuerlich zu berücksichtigen ist, für das sie geleistet wurde" (S 23). Wenn es dabei laut BFG darauf ankomme…
11.5 Alleinerzieherabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988) Rz 784: Einem Alleinerzieher steht ein Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Alleinerzieher ist eine Person, die mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt…
11.7 Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3 EStG 1988) 11.7.1 Allgemeines Rz 790: Gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des FLAG 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein monatlicher Kinderabsetzbetrag…
berücksichtigt werden. Er hat in diesem Zusammenhang gemeint, daß "es sachlich geboten wäre, die - eben nur zum Teil als Folge privater Lebensgestaltung zu qualifizierenden - Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern steuerlich zumindest so zu berücksichtigen, daß nicht der größere Teil des Unterhaltsaufwandes der Einkommensteuer unterworfen wird. ... Zumindest die…
…sodass die Volljährigkeit nicht schaden könne, wie die steuerliche Vertretung vorträgt. Die belangte Behörde kann ihre Rechtsprechung auf BFG-Erkenntnisse stützen. Mit dieser Begründung forderte die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid vom Beschwerdeführer (Bf) für den Zeitraum Januar 2019 - März 2021 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag…