…1 Z 16b EStG 1988 analog anzuwenden, wenn dem Arbeitnehmer nach inländischer vergleichbarer lohngestaltender Vorschrift steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen zustehen würden und es zu keiner Besserstellung des Arbeitnehmers im Vergleich zu einer Beschäftigung in einem inländischen Betrieb kommt. Das bedeutet, dass die Steuerfreiheit der Höhe nach zweifach…
…steht nur zu, wenn beim Steuerabzug vom Arbeitslohn neben den pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Reisevergütungen, Tages- oder Nächtigungsgelder gemäß § 26 Z 4 oder Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b steuerfrei ausgezahlt werden. Bei beschränkt Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSd § 98 Abs. 1 Z…
…inwieweit es sich bei den vom Bf. ziffernmäßig benannten Ersatzleistungen (Tagesgeldern), allenfalls um nicht steuerbare Reisevergütungen nach § 26 Z 4 oder aber, um steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen nach § 3 Abs. 1 Z 16b gehandelt hat, oder nicht (vgl. zur Rangordnung der einzelnen Entschädigungsarten etwa Mayr/Hayden in…
… 26 Z 4 lit. b EStG 1988, sowie andererseits vom KVH (als lohngestaltende Vorschrift) für Taggelder vorgegebenen Grenzen, steuerfreie Reisaufwandsentschädigungen 2016 iHv. € 4.249,00; sodass über die abgabenbehördlich bereits anerkannten Werbungskosten von € 14.125,00; auch der im Spruch genannte Gesamtbetrag von…
…Z 16b steuerfrei belassen werden. Neben diesen pauschalen Aufwandsentschädigungen berücksichtigt § 3 Abs. 1 Z 16b die mit den angeführten Tätigkeiten verbundene ,Reiseerschwernis' sowie Mobilitätsanreize. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit sind - das Vorliegen einer der angeführten Tätigkeiten und - die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung dieser Reiseaufwandsentschädigungen auf…
…geregelt ist. Ab dem Kalenderjahr 2018 ist daher das Berufspauschale für Vertreter um nicht steuerbare bzw. steuerfreie Reisekostenersätze des Arbeitgebers gemäß § 26 EStG 1988 zu kürzen. Darunter fallen sowohl Reisekostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 als auch steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z…
…Der Bf. hat sich vielmehr darauf beschränkt, zur Begründung seiner Ansicht, dass es sich bei den von seiner Arbeitgeberin gezahlten Pauschalspesen um steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen handelt, auf die gesetzliche Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z16b EStG 1988 und auf den im Inland gültigen Kollektivvertrag für das…
…geregelt sei. Ab dem Kalenderjahr 2018 sei daher das Berufsgruppenpauschale für Vertreter um nicht steuerbare bzw. steuerfreie Reisekostenersätze des Arbeitgebers gemäß § 26 EStG 1988 zu kürzen. Darunter würden sowohl Reisekostenersätze gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 als auch steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z…
…bei den Zuwendungen an die Amateursportler kein Beschäftigungsverhältnis vorgelegen sei, weshalb diese keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte erzielt hätten, sondern steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen, sowie dass die Behörde Feststellungen über die tatsächlichen Auszahlungen hätte treffen müssen. Die Rechtsansicht des Finanzamtes, dass Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Beschwerdeverfahren…
…bei den Zuwendungen an die Amateursportler kein Beschäftigungsverhältnis vorgelegen sei, weshalb diese keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte erzielt hätten, sondern steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen, sowie dass die Behörde Feststellungen über die tatsächlichen Auszahlungen hätte treffen müssen. Der Rechtsansicht des Finanzamtes, dass Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Beschwerdeverfahren…
…Semester verkürzt." Daraus zog der Unabhängige Finanzsenat folgende Schlussfolgerung: “Diese Zeiträume weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber Reiseaufwandsentschädigungen unter Umständen sogar noch dann steuerfrei behandelt wissen wollte, wenn sie über 5 Semester (2 ½ Jahre) und damit lange nach Ablauf der von der Verwaltungsübung herangezogenen…
…übermittelt wurde, in dem vom Prüfer die Berechnung der Bemessungsgrundlagen für die Nachforderung der Lohnabgaben nachvollziehbar dargelegt wurde. Demnach hat der Bf. seinen Dienstnehmern steuerfreie Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt, obwohl von ihm teilweise die Kosten für Nächtigung und Verpflegung übernommen und keine Reiseabrechnungen erstellt wurden. Der Bf…
…Streckenposten, Fahrtendienste und technische Hilfsdienste. Funktionäre zählen nicht zum begünstigten Personenkreis. Für diese sind weiterhin die VereinsR 2001 anwendbar. Ist eine Person Funktionär und werden dieser Person im gleichen Monat steuerfreie, pauschale Reiseaufwandsentschädigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 16c EStG 1988 (als Sportler…
…siehe dazu Rz 884). 7.4.3 Freiwilligenpauschale (§ 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988) 7.4.3.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz 775: Jedoch steht die steuerfreie pauschale ReiseaufwandsentschädigungDie Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c42 EStG 1988 weiterhin für die im Amateur- und Nachwuchsbetrieb…
…EWR-Mitgliedsstaaten, wenn sie in die Spendenliste eingetragen sind. Die Voraussetzungen zur Eintragung solcher ausländischer Organisationen entsprechen jenen für inländische Körperschaften. Rz 1331b: Neben diesen direkt und unmittelbar der Erfüllung der inBezieht ein Steuerpflichtiger steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 4a3 Abs. 21 Z 3 EStG 198816c…
…vorlegen kann. Rz 1185a: Die steuerfreien Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 sind am Lohnkonto gemeinsam mit den Reisekostenersätzen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 zu erfassen und in einer Summe am Lohnzettel auszuweisen. Für Arbeitnehmer, die ausschließlich steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen gemäß …
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Streit zwischen den Verfahrensparteien besteht darüber, ob in den Jahren 2009 und 2010 die Voraussetzungen für die steuerfreie Auszahlung pauschaler Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16c EStG vorlagen. Im Zuge einer für die Jahre 2005…
…2019 beantragte die Beschwerdeführerin die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Im Vorlageantrag heißt es (auszugsweise): "… Zu Punkt 1. der rechtlichen Würdigung in der Beschwerdevorentscheidung: Die belangte Behörde führt aus, die steuerfreie Auszahlung von Reiseaufwandsentschädigungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG bedinge…
…ist diesbezüglich auszuführen, dass in der dieser Entscheidung zugrundeliegenden Revision des Finanzamtes zur Zulässigkeit vorgebracht wurde, dass es an einer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs fehle, ob für Arbeitnehmer im EU-Ausland der Tatbestand für die Auszahlung von steuerfreien Reiseaufwandsentschädigungen gem. § 3 Abs. 1 Z 16b EStG…
…Z 16b EStG 1988 geschaffen Gemäß § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 sind vom Arbeitgeber "als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder und Nächtigungsgelder" für die darin genannten Tätigkeiten steuerfrei. Dabei normiert das Gesetz: "Die Tagesgelder dürfen die sich aus § 26 Z 4 ergebenden Beträge nicht übersteigen…