…schwer vorstellbar, weshalb der Bw. sich nicht für die Zeit ab Eintritt der Steuerpflicht der laufenden Rentenzuflüsse mit dem Versicherer auf eine steuerfreie Abfindung einigen sollte. Unter Ausblendung der steuerlichen Vorteile dränge sich die Frage nach der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Modells unter dem Blickwinkel der §§…
…Fall der Besteuerung der strittigen Rente nach der Rechtslage vor dem BBG 2003, die Möglichkeit einer steuerfreien Kapitalablöse des Rentenanspruchs in den Raum gestellt. Das dargestellte Ergebnis des Ermittlungsverfahrens stützt diese Vermutung insofern, als die Vertragslage zur Prämienfreistellung wirtschaftlich betrachtet einer solchen Maßnahme gleich zu…
In Anlehnung an das Verhältnis der Vertragssummen der einzelnen Modellkomponenten erfolgt, mangels Detailaufgliederung durch die Z.- AG trotz ergangener Aufforderung, die Zuordnung dieser Aufwandsposition zum Kreditvertrag der Y.-Bank pauschal mit 1/3 des in Rechnung gestellten Betrages (12.687,- €). In der Prognoserechnung ist…
…die Versicherungsprämie, die auf die Ablebensversicherung entfällt, keine Prämie im Sinne des § 108g EStG 1988 zu. Ebenso ist bei einer Kombination mit einer Er- und Ablebensversicherung vor zu gehen. Bei einer Verrentung der angesparten Beträge ist jener Teil, der auf die Erlebensversicherung entfällt, nicht steuerfrei.
41.13 Verfügung über das Kapital (§ 108i EStG 1988) Rz 1397: Nach einem Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Einzahlung des ersten Beitrages im Sinne des § 108g Abs. 1 EStG 1988 kann der Steuerpflichtige verlangen: Die Auszahlung der Ansprüche. In diesem Fall gelten die Prämien…
…EStG 1988, Umrechnungsfaktor 0,64). In seiner dagegen eingebrachten Berufung verwies der Berufungswerber auf § 108 EStG 1988 und betonte, dass kein vorzeitiger Rückkauf und keine Kapitalablöse möglich seien, vielmehr eine Leistung lediglich in Rentenform vorgesehen sei. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, dass…
…sowie "Sonstige Werbungskosten" im Betrag von 230.000,00 S als Werbungskosten geltend gemacht wurden. Die Rentenauszahlungen seien gem. § 16 BewG bis zum Betrag von 4.440.960,00 S steuerfrei. Laut der angeschlossenen Versicherungspolizze war zwischen dem Bw. und der X-Vers. u.a…
…zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. bezieht als Unternehmensberaterin anteilige Einkünfte aus selbständiger Arbeit und erklärte negative sonstige Einkünfte aus einer fremdfinanzierten Rentenversicherung des Modells LCSP wie folgt: | Rentenzahlungen 2001 | S 14.503,36 | | Steuerfrei gem § 16 BewG bis zu | S…
Verlegt ein Schweizer, der bisher bei einem schweizerischen Arbeitgeber unselbständig beschäftigt war, mit seiner Familie unter definitiver Aufgabe des schweizerischen Wohnsitzes den Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz…
…Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen stillen Reserven samt Firmenwert zurückzuführende Differenz zwischen den seinerzeitigen Anschaffungskosten und dem Amortisationsentgelt) ist daher in Österreich steuerfrei. Auch wenn das Amortisationsentgelt aus dem Reingewinn und freien…
40.9.3 Ausgeschlossene Leistungen Rz 1346: Bei Pensionszusatzversicherungen sind Rückkauf und die Erbringung von Kapitalleistungen im Todesfall absolut ausgeschlossen. Auch die Kapitalabfindung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Barwert übersteigt nicht den Betrag im Sinne des §§ 1 Abs. 2 Z 1 Pensionskassengesetz 1 Abs…
Fließt einer nach Österreich zugezogenen Person die Abfindung eines schweizerischen Pensionsanspruches zu, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß dem österreichisch-schweizerischen DBA Österreich zu. Findet hingegen nach dem Wohnsitzwechsel aus der Schweiz nach Österreich keine Barauszahlung statt, sondern wird die "Freizügigkeitsleistung" (Ansprüche aus der 2…
…wurden, sind gemäß § 27 Abs. 7 EStG 1988 bis zu einer Höhe von 15.000 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Die Beschränkung auf 75% des Ausschüttungsbetrages erfolgte aus EU-beihilfenrechtlichen Gründen deshalb, weil auch die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft selbst lediglich im - mindestens 75% des Eigenkapitals betragenden - Finanzierungsbereich gemäß …
…Die Prämie wurde für 1.000 Euro geleistet. Das gesamte Guthaben wird als Einmalprämie in eine Pensionszusatzversicherung übertragen. Rentenleistungen hinsichtlich der auf 1.000 Euro entfallenden Leistungen sind steuerfrei. Die auf die restlichen 500 Euro entfallenden Rentenzahlungen sind gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 zu…
In Abschn. C Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende…
Unter EAS 1148 wurde folgende Auffassung vertreten: "Wird aus Anlass einer Wohnsitzverlegung von der Schweiz nach Österreich und einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen…
Beendet ein leitender Angestellter eines großen deutschen Industrieunternehmens seinen Dienstvertrag durch Abschluss einer Aufhebungs-Vereinbarung und verlegt er am 1. Februar 1999 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich dann gilt für die ab 1. Februar 1999 zufließenden Einkünfte folgendes: Abfindung: Hinsichtlich der in der Aufhebungs…
…Freianteilen für die Gesellschafter zu steuerbaren, gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG gleichzeitig aber steuerfreien Einkünften. Die Steuerfreiheit kommt nicht nur den österreichischen, sondern auch den ausländischen Gesellschaftern dieser GesmbH zugute. Da bereits nach innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25…
Eine in Liechtenstein ansässige Anstalt, die nicht als steuerfreie Domizilgesellschaft nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein aus dem Anwendungsbereich des DBA ausgeschlossen ist, und die Aktien an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine andere österreichische Kapitalgesellschaft verkauft, ist mit dem dabei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des…