…Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis € 360 monatlich steuerfrei; zusätzlich zu Abs. 1 sind - nach Abs. 2 leg.cit. - "Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohns, insgesamt höchstens jedoch € 86 monatlich steuerfrei"…
…50,91 | Zuschläge 25% für 5 Stunden | 18,50 | 254,57 Somit ist im gegenständlichen Fall nur ein Überstundenzuschlag von S 50,91 pro Stunde der Mehrarbeit angefallen und somit ein Betrag von S 254,57 pro Monat als steuerfreier Überstundenzuschlag anzusetzen…
…17.11.2014 Überstundenzuschläge von CHF 1.289,84 zuzüglich die "Nachtzulage" von CHF 418,75 (gesamt: CHF 1.708,59) berücksichtigt; der Betrag von CHF 1.708,59 wurde ohne Umrechnung in Euro in der Beschwerdevorentscheidung vom 17.11.2014 angesetzt (steuerfreie Zuschläge gesamt…
…festgestellt worden sei, dass an den leitenden Angestellten ***1***, mit dem die Bf eine Überstundenpauschale vereinbart habe, steuerfreie Überstundenzuschläge nach § 68 Abs 2 EStG ausbezahlt worden seien. Da im gesamten Prüfzeitraum aufgrund der Stellung als leitender Angestellter keine Arbeitszeitaufzeichnungen geführt worden seien, habe nicht nachgewiesen…
…stellt keine Konkretisierung neuer Tatsachen dar, da bereits im Lohnausweis 1999 der Betrag in Höhe von 65.451,00 S als steuerfreie Überstundenzuschläge geltend gemacht wurde und die Tatsache, dass das Überstundenguthaben erst im Dezember 1999 ausbezahlt wurde für sich betrachtet auf die Frage der…
…6.2012 hinsichtlich betrieblicher Fahrten ON 2 - Eingabe vom 20.6.2012 Auflistung der betrieblichen Fahrten von Mm 2. Steuerfreie Überstundenzuschläge Mm Die Behörde hat in ihrer Schlussfeststellung vom 26.6.2012 ausgeführt, dass “pauschal“ Überstunden abgerechnet wurden und dass diese “nicht gezwungen“ gewesen waren…
…Mm: Als Beispiel für die Arbeitszeitaufzeichnungen von Mm wurde der Monat September aller 4 Prüfungsjahre beigelegt. Die Teamleiterin H behauptet es gebe keine Aufzeichnungen und Mm hatte pauschal steuerfreie Überstundenzuschläge ausbezahlt erhalten. Die GPLA hatte für alle 48 Monate des Prüfungszeitraumes genau die beiliegenden Aufstellungen. …
…1988 von 360,00 € monatlich steuerfrei belassen. Strittig ist, ob diese Überstundenzuschläge (für Sonntags- Feiertags- und Nachtarbeit) im Rahmen des Freibetrages des § 68 Abs. 1 EStG 1988 von 360,00 € monatlich (ds. 4.320,00 € jährlich) steuerfrei belassen werden können oder nicht…
…die mit den beantragten Kosten gegenzurechnen wären. Hinsichtlich der mit 18. Februar 2018 erstmals vom Bf beantragten Berücksichtigung steuerfreier Überstundenzuschläge wurde die Vorlage des All-In-Dienstvertrages, ein Nachweis betreffend die Dienstzeitregelung, ein belegmäßiger Nachweis betreffend eine allfällige Gleitzeitvereinbarung und die Vorlage von Dienstzeitaufzeichnungen für…
…Ebenso ist keine einbehaltene bzw. anrechenbare Lohnsteuer auszuweisen. Wurden während der Zeit der Auslandstätigkeit auch steuerfreie Bezüge ausgezahlt, die gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei sind (Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, steuerfreie Überstundenzuschläge), sind diese unter der Kennzahl 215 einzutragen. Diesfalls vermindert sich der Unterschiedsbetrag zwischen den…
…auch an das Finanzamt nachbezahlt. Aus dem Außenprüfungsbericht des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 11.2.2019 ergibt sich zu den Nachweisen: "Bei der Überprüfung der Lohnkonten wurde festgestellt, dass im Prüfungszeitraum Überstundenpauschalien ausbezahlt und dabei auch steuerfreie Überstundenzuschläge nach § 68 Abs 1 EStG herausgeschält wurden…
…Prüfungsbeginn: 03.11.2009) wurde vom Prüfungsorgan ua. festgehalten, dass von der Bf an den Arbeitnehmer VN NN in den Jahren 2007 und 2008 (sog. qualifizierte) Überstundenzuschläge steuerfrei gemäß § 86 Abs. 1 EStG 1988 ausbezahlt wurden. Auf Grundlage von vorgelegten Überstundenaufzeichnungen stellte das Prüfungsorgan fest…
…sein. Hiergegen wurde vom Bf. Beschwerde erhoben und im Wesentlichen damit begründet, dass sich § 68 Abs. 1 EStG 1988 auf steuerfreie Überstundenzuschläge beziehe. Der Bf. mache jedoch keine Überstunden, sondern beziehe sich sein Ansuchen auf die Steuerfreiheit von Nachtstunden. Zudem werde die Steuerbefreiung anderen Mitarbeitern…
…laut "Aktennotiz" des steuerlichen Vertreters soll diese am 12.7.2010 erfolgt sein - brachte dieser vor, dass steuerfreie Überstundenzuschläge von € 727,50 sowie einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt € 2.110,76 im Einkommensteuerbescheid keine entsprechende Berücksichtigung gefunden hätten. Ebenso sei der beantragte Pauschbetrag nach …
…EUR 15.000,00 überstiegen hat. Der tatsächliche Jahresbruttobezug 2020 betrug unter Einbeziehung nach KZ 215 steuerfreier Bezugsbestandteile EUR 29.617,88. Unter der Kennzahl 215 sind vom Arbeitgeber einzutragen: steuerfreie Überstundenzuschläge, steuerfreie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, steuerfreie Nacht- und Feiertagszuschläge. Es ist davon auszugehen…
… 68 Abs. 2 EStG 1988 steuerfreien Überstundenzuschläge (25% von CHF 888,20 ergibt CHF 222,10) sowie die gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 steuerfreien Nachtzuschläge (CHF 1.475,60) in Abzug zu bringen, wodurch sich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von CHF 55…
…Der Bf. habe diese ursprünglich irrtümlich bei den Versicherungen als Sonderausgaben beantragt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Im Vorlageantrag begehrt der Bf. eine in der Beschwerdevorentscheidung nicht erfolgte Anerkennung von steuerfreien Überstundenzuschlägen 146,71 Euro. In der Berufung gegen den vorhergegangenen Einkommensteuerbescheid, der laut bel…
…Nach den im Prüfungsbericht dokumentierten Feststellungen konnten in allen Prüfungsjahren steuerfreie Überstundenzuschläge aufgrund mangelhaft geführter Unterlagen nur zum Teil anerkannt werden und blieben im Jahr 2006 Aushilfen unversteuert. Weiters wurden Abfuhrdifferenzen aufgrund der Jahreslohnkontensummen ermittelt. Von den Abfuhrdifferenzen entfallen folgende Beträge auf die Monate 7…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Aus den vorliegenden Lohnabrechnungen für November 2015 (vom 01.12.2015) und Dezember 2015 (vom 04.01.2016) und dem Einsatzvertrag (vom 15…
…Begünstigung des § 68 Abs. 2 leg.cit. zu Unrecht berücksichtigt worden und deshalb zur Nachversteuerung zu bringen sei. Für eine steuerfreie Behandlung von Überstundenzuschlägen sei nämlich - so die Bp. - erforderlich, dass tatsächliche Überstunden nachweislich erbracht wurden, welche über die übliche Normalarbeitszeit hinausgehen. Die lediglich auf…