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ZK-22602.21. Bescheinigung über die Zulassung auf einer späteren Stufe als der Herstellung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

2.21. Bescheinigung über die Zulassung auf einer späteren Stufe als der Herstellung | 1.Bescheinigung Nummer *) | 2.Es wird bescheinigt, dass der (die) nachstehend bezeichnete(n) Behälter zum Warentransport unter Zollverschluss zugelassen worden ist (sind) | 3.Art der (des) Behälter(s) |…

BFG RV/5101746/2019Antrag auf Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe bei später festgestelltem Behinderungseintritt ab Geburt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.08.2022

…BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art und Umfang eine Änderung ausschließen. 3. Nach § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ist der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde…

UFSW RV/2071-W/12Spätere Schätzung steht der Verhängung einer Zwangsstrafe wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen nicht entgegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.01.2013

…April 2012 wurden sodann die Besteuerungsgrundlagen geschätzt, da die Jahreserklärungen für 2010 nicht abgegeben wurden. Wir verweisen auf die rechtzeitig eingebrachten Fristverlängerungsansuchen und werden bis spätestens 30. Juni 2012 (siehe Ansuchen vom 30. Mai 2012) die entsprechenden Erklärungen als Beilage zur Berufung übermitteln. Eine Zwangsstrafe…

UFSG RV/0828-G/07Späte Zustellung eines Bescheides betreffend Zurechnungsfortschreibung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der IH , vom 23. Oktober 2006 gegen den - der Berufungswerberin am 9. Oktober zugestellten - Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 31. März 1999 betreffend Zurechnungsfortschreibung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 9. Oktober 2006…

BFG RV/7300026/2024Nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit gemeldete oder entrichtete Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Rechtsanwalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2024Teil 1/2

…nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Abgaben bekanntgegeben zu haben und zwar: Umsatzsteuervorauszahlung 08/2020 in Höhe von € 1.240,06 Umsatzsteuervorauszahlung 12/2020 in Höhe von € 5.666,58 Umsatzsteuervorauszahlung…

BFG RV/7300026/2024Nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit gemeldete oder entrichtete Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Rechtsanwalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2024Teil 2/2

…dass spätestens am fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit keine Umsatzsteuer (im vollen Umfang) entrichtet ist und findet sich damit ab. Zum wiederholten Einwand einer Krankheit zu den Fälligkeitsterminen: UVA 08/2020 Krankenstand seit 21.9.2020 (bis über den 15.10.2020) UVA 12/2020…

BFG RV/5100141/2019Ein späterer gleichlautender Antrag auf Aufhebung gem. § 295 Abs. 4 BAO ist nicht als Ergänzung zu einem früher eingebrachten Antrag zu werten und ist die fristgerechte Einbringung solcher Anträge anhand der nunmehr in § 295 Abs. 4 BAO vorgesehenen Jahresfrist zu beurteilen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2023

…Eintritt der Verjährung eingebracht worden und deswegen zurückzuweisen. Betreffend den Antrag vom 14. Dezember 2017 führte das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr in der Begründung des diesbezüglichen Zurückweisungsbescheides aus, dass die Einkommensteuer 2005 nach spätesten zehn Jahren nach Entstehung des Abgabenanspruches, somit am 31. Dezember 2015…

BFG RV/5100341/2019Erst spätere Manifestation einer vor dem 21. Lebensjahr eingetretenen Krankheit, die eine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit nach sich zieht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2021

… 8 Abs. 5 FLAG 1967 kann durchaus die Folge einer Krankheit sein, die schon seit längerem vorliegt, sich jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt manifestiert. Aber erst wenn diese Krankheit zu einer derart erheblichen Behinderung führt, welche (bei i.W. unter 21jährigen) einen Grad von…

UFSL RV/0492-L/09Unzumutbare späte Geltendmachung einer Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2010

…Gesellschaft nicht (oder nicht zur Gänze) entrichten kann, schon im Hinblick auf seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zumutbar, sich - spätestens dann, wenn im Zeitpunkt der Beendigung der Vertretungstätigkeit fällige Abgabenschulden unberichtigt aushaften - jene Informationen zu sichern, die ihm im Fall der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die…

UFSG RV/0836-G/09Der spätere Nachweis von entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen bedeutet eine Neuerung im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2009

…Behörde bekannt gegeben wurde und der Behörde bekannt geworden ist, ohne dass mit dem für möglich gehaltenen Sachverhalt die ihm entsprechenden Rechtsfolgen verbunden werden, so bedeutet der spätere Nachweis des bis dahin lediglich vermuteten, des bis dahin von einem Verdacht, aber nicht von der Kenntnis…

UFSW RV/0177-W/08Eine spätere Schenkung ist kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO für eine frühere Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009

… 14 deutsches Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz). Soweit daher innerhalb des genannten Zeitraumes zu einem späteren Zeitpunkt das Ereignis einer weiteren Schenkung eintritt, ändert sich in beiden Staaten jeweils die Belastung des ursprünglichen Erwerbes mit der entsprechenden Erbschaftssteuer (Änderung der Progression) und damit auch die für die…

UFSG RV/0692-G/08Das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen oder Beweismittel in Bezug auf einen Sachverhalt kann einen Wiederaufnahmsgrund bilden, wenn bisher unbekannt gebliebene Sachverhalte überhaupt oder in ihrem vollen Ausmaß erst später bekannt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2009

…L. - Baumeisterhauses". Mit Unterfertigung dieses Vertrages erklärten die Vertragspartner den Erhalt der bezughabenden Pläne und Beschreibungen spätestens eine Woche vor schriftlicher Vertragsannahmeerklärung. Für den vorliegenden Vertragsgegenstand wurde ein Gesamtfixpreis von € 158.790,14 vereinbart. Der Kaufpreis für das mit gesondertem Vertrag erworbene Grundstück Nr…

BFG RV/2101730/2016Verspätungszuschlag für zu spät erklärte Versandhandelsumsätze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2017

… 21 UStG 1994 Abs. 1. Der Unternehmer hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den…

BFG RV/7500933/2015Elektronischer Parkschein zu spät gelöst
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2017

…um einen 15 Minuten-Gratisparkschein (§ 2 2. Satz Parkometerabgabeverordnung). Von der Meldungslegerin wurde kein Foto vom Fahrzeug gemacht. Eine Sachverhaltsfeststellung dahingehend, dass sich im Fahrzeug ein „gültiger Parkschein ausgefüllt für den Zeitraum 10:30 bis 11:00 Uhr„ befunden habe, konnte nicht getroffen werden. Beweiswürdigung…

BFG RV/2100199/2016Verspätungszuschlag für zu spät erklärte Versandhandelsumsätze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2017

… 21 UStG 1994 Abs. 1. Der Unternehmer hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den…

BFG RV/7501638/2014Zurückweisung einer zu spät eingebrachten Beschwerde.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss21.11.2014

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf. , betreffend Übertretung des § 5 Abs. 2 Parkometerabgabenverordnung, über die Beschwerde vom 4. September 2014 gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, als Abgabenstrafbehörde, vom 22. Juli 2014, GZ 657, beschlossen: I…

UFSG RV/0657-G/11Studium zu spät begonnen: keine Verlängerung bis 25
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2012

…2005 begonnen hat, dieses Studium jedoch (aus Gründen, die hier nicht weiter interessieren) später abbrechen musste. Das im maßgeblichen Zeitpunkt betriebene Studium der Humanmedizin (S 0202) hat die Tochter des Berufungswerbers tatsächlich, wie im angefochtenen Bescheid des Finanzamtes zum Ausdruck gebracht wurde, erst mit Beginn…

UFSL RV/0938-L/07Anspruchszinsen bei später Durchführung der Veranlagung durch das Finanzamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2008

…genannten Bescheides wirksam. Mit Ablauf des Zeitraumes des Abs. 2 dritter Satz sind noch nicht verrechnete und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. (4) Die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) wird durch Anzahlungen in ihrer jeweils maßgeblichen Höhe vermindert. Anzahlungen (Abs. 3) mindern…

UFSL RV/0403-L/04Wird die USt zu spät entrichtet, weil die Bemessungsgrundlage der USt schwer feststellbar ist aufgrund der komplizierten Differenzierung zwischen privaten und betrieblichen Krediten, liegt grobes Verschulden vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2007

…Abs. 1 BAO sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten, wenn eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d) nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Gem. § 217 Abs. 2 leg.cit. beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Gem. …

UFSS RV/0566-S/02Ein zu spät eingebrachtes Fristverlängerungsansuchen wirkt nicht fristhemmend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2004

…den Vorlageantrag mit 26. Juli 2001 (einem Freitag) geendet habe. Das Fristverlängerungsansuchen und damit der Vorlageantrag sei deshalb zu spät eingebracht worden. Die steuerliche Vertreterin beantwortete dieses Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates und führte aus, dass das streitgegenständliche Fristverlängerungsansuchen von der Mitarbeiterin Fr. MKR persönlich zum…