… 1332 ABGB handelt, also dann, wenn ein Fehler begangen wird, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch macht (vgl. VwGH 27.1.1999, 98/16/0290). Grobes Verschulden seitens des Steuerpflichtigen liegt dann nicht vor, wenn das grobe Verschulden von Arbeitnehmern des Abgabepflichtigen verursacht worden ist…
…minderer Grad des Versehens liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Der Verwaltungsgerichtshof definiert minderen Grad des Versehens als leichte Fahrlässigkeit. Der Wiedereinsetzungswerber bzw der Vertreter darf also nicht auffallend sorglos gehandelt haben, somit die im Verkehr mit Gerichten…
…BAO fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Von leichter Fahrlässigkeit ist in diesem Zusammenhang auszugehen, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. Auffallend sorglos handelt, wer…
…kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Von leichter Fahrlässigkeit ist auszugehen, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Das Verschulden des Vertreters ist dem Vertretenen gleichzuhalten. Hingegen ist Verschulden von Arbeitnehmern der Partei nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls (ebenso wie…
…wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt (VwGH 31.05.2011, 2007/15/0169). Im Beschwerdeanbringen wird…
…jemand auffallend sorglos handelt (vgl. VwGH 15.06.1993, 93/14/0011). Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (vgl. VwGH 22.11.1996, 95/17/0112; VfGH 30.09.1997, B 1222/97, B 1948/97…
…vorliegt. Grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liegt aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. Auffallend sorglos handelt, wer im Verkehr…
…0039; VwGH 17.3.2005, 2004/16/0204). Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (zB VwGH 22.11.1996, 95/17/0112; VfGH 24.2.1998, B 2290/96, G 176/96). Ein minderer Grad des…
…vor, wenn das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren ist. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (VwGH 31.5.2011, 2007/15/0169). Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer…
…Mit der verspäteten Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung 07/2022 und folglich der verspäteten Entrichtung der Umsatzsteuerzahllast sei ein bedauerlicher Fehler unterlaufen, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehen würde. Damit sei von leicht fahrlässigem Verhalten auszugehen. Der Verspätungszuschlag sei daher dem Grunde nach zu Recht festgesetzt…
…Antragsteller - gleichzuhalten. Ein minderer Grad des Versehens im Sinne leichter Fahrlässigkeit nach § 1332 ABGB liege dann vor, wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Keine leichte Fahrlässigkeit liege aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handle. Auffallend sorglos handle, wer die im…
…Antragsteller - gleichzuhalten. Ein minderer Grad des Versehens im Sinne leichter Fahrlässigkeit nach § 1332 ABGB liege dann vor, wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Keine leichte Fahrlässigkeit liege aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handle. Auffallend sorglos handle, wer die im…
…Bf. ausgegangen werden (siehe RAE, Rz 974). Wenn überhaupt liege lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, da ein Fehler unterlaufen sei, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe (siehe zB Ritz, BAO3, § 217 Tz 44 mit Verweis auf VwGH 22.11.1996, 95/17/0112 mwN). Insbesondere…
…untadeligen Mandanten ausgegangen werden (siehe RAE, Rz 974). Wenn überhaupt liegt lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, da ein Fehler unterlaufen ist, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht (siehe zB Ritz, BA03, § 217 Tz 44 mit Verweis auf VwGH 22.11.1996, 95/17/0112 mwN)…
…Veranlassung gehabt, diese abzurufen. Sollte darin ein Verschulden zu sehen sein, handle es sich um einen Fehler, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Mit Bescheid vom 19. August 2020 wurde der Antrag abgewiesen. Der Mängelbehebungsauftrag wäre am 17. April 2020 rechtswirksam zugestellt worden. Die…
…leichte Fahrlässigkeit vorliege. Eine (lediglich) leichte Fahrlässigkeit liege vor, wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Grobes Verschulden des Vertreters sei dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten. Entgegen dem Vorbringen in der Beschwerde, dass die Abgabenschuldigkeiten immer fristgerecht entrichtet würden, sei bereits…
…Handlungen (und zwar einen Vorlagenantrag und die Zurücknahme der Beschwerde) vorzunehmen. Voraussetzung sei ein minderer Grad des Versehens. Leichte Fahrlässigkeit liege vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Keine leichte Fahrlässigkeit liege vor, wenn jemand auffallend sorglos handle. Herr Mag…
…keinesfalls von einem groben Verschulden ausgegangen werden, da es bei Neugründungen und gleichzeitigem Unternehmensverkauf und den damit verbundenen administrativen Erfordernissen zu Fehlern kommen könne, die auch ein sorgfältiger Mensch gelegentlich begehen kann. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ist unstrittig. Strittig ist, ob im beschwerdegegenständlichen Fall noch von…
…fehle grobes Verschulden, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliege. Kein grobes Verschulden liege beispielsweise vor, wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe (siehe auch Ritz § 217 Rz 44). Bei Inanspruchnahme eines Begünstigungstatbestandes, wie ihn § 217 Abs. 7 BAO…
…das Verschulden nicht nur als leichte Fahrlässigkeit zu qualifizieren sei. Von leichter Fahrlässigkeit sei auszugehen, wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Grobe Fahrlässigkeit werde mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit Behörden und für die…