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20 Treffer1988 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1448–145110.3.11. Lieferungen (und der den Lieferungen gleichgestellte Eigenverbrauch) von Wein und anderen gegorenen Getränken
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…sind die Erzeugung des Getränkes aus eigenen Weintrauben oder eigenem Obst und die Lieferung innerhalb des eigenen landwirtschaftlichen Betriebes im Inland. Schädlich ist auch der Verkauf im Wege eines Gewerbebetriebes desselben Unternehmers (zB Gastwirtschaft). 10.3.11.1 Selbsterzeugter Wein Rz 1450: Lässt sich nicht…

UFSK RV/0099-K/02Obstbuschenschank und Ab-Hof-Verkauf ein Gewerbebetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004Teil 1/2

…weiters betreffend die Festsetzung von Umsatzsteuer für den Zeitraum Dezember 1998 entschieden: Die Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide sowie die Bescheide betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 1995 bis 1997 wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Die Berufung gegen den…

UFSW RV/0290-W/06Gewerblicher Heuriger eines Winzers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010Teil 2/3

…231) vorliegen. 3.1.2.4.2. Keine Prägung des gesamten betrieblichen Geschehens durch den Heurigen Ein derartiger Gewerbebetrieb ist ertragsteuerlich grundsätzlich als eigener Betrieb neben dem - weiter als solchen bestehenden - land- und forstwirtschaftlichen Betrieb anzusehen, wenn nicht der Gewerbebetrieb insgesamt das Bild der unternehmerischen…

BFG RV/7102575/2013Wurde ein Buschenschank betrieben und wenn ja, von wem?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2014

…Verkauf des Weinvorrats aus dem Weinbaubetrieb der Bf unter die Pauschalierungsregelung des § 22 UStG 1994 zu subsumieren ist (vgl. Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte4, 507 f.), ist die umsatzsteuerliche Pauschalierung für Land- und Forstwirte anzuwenden. Bei Ab-Hof-Verkauf von selbsterzeugtem Wein durch…

UFSW RV/3467-W/08Ein nichtbuchführungspflichtiger Landwirt ist Unternehmer, auch wenn er einen landwirtschaftlichen Betrieb geerbt hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2009

…dass der Wein nicht in den Privatbereich im Wege einer "Entnahmelieferung" gemäß § 3 Absatz 2 UStG überführt worden sei, sondern im Unternehmen verblieben sei und unter Beachtung des § 10 Absatz 3 UStG der Wein auch bei A als selbst erzeugter Wein gelte und der ermäßigte…

UFSW RV/0290-W/06Gewerblicher Heuriger eines Winzers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010Teil 1/3

…gegenständliche Weinausschank als bäuerlicher Buschenschank anzusehen ist, eingegangen: 3.1.2.1. Buschenschank ist grundsätzlich Teil des (Haupt)Betriebes Ertragsteuerlich ist ein Buschenschank kein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb, sondern unmittelbarer Bestandteil des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes. Der Weinbuschenschank stellt eine besondere Vermarktungsform des selbsterzeugten Weines…

BFG RV/7101153/2006Gewerblicher Heuriger eines Winzers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss07.04.2015Teil 2/2

…sondern unmittelbarer Bestandteil des land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes. Der Weinbuschenschank stellt eine besondere Vermarktungsform des selbsterzeugten Weines im Rahmen des Weinbaubetriebs dar und ist nach der Verkehrsauffassung ein unmittelbarer Bestandteil dieses Betriebes. Wird ein Weinbuschenschank betrieben, der als unselbständiger Bestandteil des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes anzusehen ist…

BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 4/6

…des land- u. forstwirtschaftlichen Hauptbetriebes. Der Buschenschank stellt eine besondere Vermarktungsform des selbsterzeugten Weines im Rahmen des Weinbaubetriebes dar und ist nach der Verkehrsauffassung ein unmittelbarer Bestandteil dieses Betriebes. Kein unmittelbarer Bestandteil des Hauptbetriebes, sondern ein eigenständiger Gewerbebetrieb liegt hingegen vor, wenn innerhalb des Buschenschanks…

BFG RV/7101189/2018Kein unionsrechtliches Erfordernis einer über das Vorliegen der in § 22 UStG 1994 genannten Kriterien hinausgehenden Einzelfallprüfung der Anwendbarkeit der umsatzsteuerlichen Pauschalregelung für Landwirte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.02.2019Teil 3/6

…Weinen der GesbR's durch die [X]***** GmbFI)" ist nach Ansicht des Finanzamtes nur bei "klarer" Trennung denkbar. Anwendung § 22 iVm § 10 UStG: Laut Rechtsauskunft des BMNT und der Bundeskellereiinspektion ist bei "Vermischen" von Weintrauben mehrerer Unternehmen (GesbR's) nicht mehr von einem selbsterzeugten Wein…

EStR 2000 Rz 4231–424111.3.7.4 Buschenschank
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…des selbsterzeugten Weines im Rahmen des Weinbaubetriebs dar und ist nach der Verkehrsauffassung ein unmittelbarer Bestandteil dieses Betriebes. Wird ein Weinbuschenschank betrieben, der als unselbständiger Bestandteil des landwirtschaftlichen Hauptbetriebes anzusehen ist (Rz 5096), so sind die Einnahmen daraus ebenfalls den Einnahmen aus dem Weinbaubetrieb hinzuzurechnen…

UFSW RV/0545-W/06Begriff der "Pachtzinse" nach § 13 LuF PauschVO 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.10.2008Teil 2/2

…2). Der Weinbuschenschank stellt eine besondere Vermarktungsform des selbsterzeugten Weines im Rahmen des Weinbaubetriebs dar und ist nach der Verkehrsauffassung ein unmittelbarer Bestandteil dieses Betriebes. Diese Verkehrsauffassung geht auf die ursprünglich gebräuchliche Form des Buschenschanks, der den Weinbauern dazu diente, den selbst erzeugten Wein zu…

BFG RV/7101703/2024Winzergenossenschaft - Körperschaftssteuerbefreiung gem. § 5 Z 9 lit b KStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2026Teil 2/3

…Winzergenossenschaften die Übernahme selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte der Mitglieder zur Verwertung das Zweckgeschäft. Gegengeschäfte sind zur Durchführung der Zweckgeschäfte notwendig; sie können auch mit Nichtmitgliedern abgeschlossen werden. Ein Gegengeschäft ist zB der Erwerb eines Mähdreschers durch eine Nutzungsgenossenschaft oder der Verkauf von Wein einer Winzergenossenschaft…

UFSW RV/0629-W/03Schätzung bei Friedhofsgärtnerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2010

…Bemessung der Umsatzsteuer gebe, seien die Umsätze der Bw. mittels Schätzung zu bestimmen. Weiters wurde ausgeführt: "Umsatzsteuer für 1994: Es wird vorab festgestellt, dass Ihr Betrieb im Jahr 1994 einen Jahresumsatz erzielte, der den Betrag von S 5,000.000 nicht erreicht. Wird davon ausgegangen…

EStR 2000 Rz 4201–420811.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…oder Verarbeitung selbst erzeugter landwirtschaftlicher Urprodukte betreibt, dadurch die Grenze von 45.00055.000 Euro übersteigt. Beispiel 2: Führt im Jahr 2020 eine erhöhte Nachfrage nach be- und verarbeiteten Produkten bäuerlicher Direktvermarkter aufgrund der COVID-19-Krise zu einem Überschreiten der Grenze, liegen weiterhin Einkünfte…

BFG RV/5101168/2016Vorsteuerabzug aus einer Rechnung nach § 12 Abs. 15 UStG 1994 eines pauschalierten Landwirtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2016

…Die Betriebsübergabe (Schenkung eines Betriebes) ist wie eine Lieferung gegen Entgelt zu beurteilen, vgl. Gaedke-Hinterleitner-Weinzierl-Eitler in Akademie der Wirtschaftstreuhänder GmbH (Hrsg), die Umsatzsteuer in Beispielen 7 (2015) Lieferung (§3 UStG) Seite 52. Sämtliche Umsätze im Rahmen eines pauschalierten land­ und forstwirtschaftlichen Betriebes…

BFG RV/2100502/2016Schätzung eines Gasthauses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2017

…59.773 aus; bemerkt wird, dass der Personal- und Eigenverbrauch sich überwiegend aus selbsterzeugtem Sodawasser ergibt. Rechnet man diese Werte zum kassierten Umsatz dazu, ergibt sich ein RAK von 6,93.“ In einem weiteren Vorhalt vom 23. Mai 2017 wurde der Bf mitgeteilt, dass die…

BFG RV/2100114/2014Schätzung (Gastwirt)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.04.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2 B1 und B2, im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache NN, vertreten durch Morre & Papst Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs OG, Heinrichstraße 110, 8010 Graz gegen die Bescheide des Finanzamtes…

BFG RV/4200136/2013Festsetzung von Zwischenerzeugnissteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2014

…Februar 2013 im Rahmen der Selbstberechnung für 576 Flaschen a° 0,75 Liter je Flasche Martini Bianco Torino keine Zwischenerzeugnissteuer berechnet wurde. Das Produkt wurde in der Buchhaltung als Wein erfasst. Das seitens der Zollstelle Wiener Neudorf aus der Sendung der B GmbH& Co. KG…

EStR 2000 Rz 5096–510515.1.9 Weinbau
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…mit 1.1.2016 durch ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen ersetzt. 7 der Verordnung Nr. 822/87 des Rates überBestehende (nicht in Anspruch genommene) Pflanzungsrechte, die gemeinsame Marktorganisation für Weinvor dem 31.12.2015 gewährt wurden, ABl. Nr. 1987 Nrwerden per Antrag in Genehmigungen umgewandelt…

VB-02100. Einführung
geltende FassungRichtlinien17.02.2022

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen zur Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost sind: 1.die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr…