…zeitgerechte Vorliegen eines wirtschaftlichen Eigentums der Bw. in Bezug auf die Parzelle 1000 dar, noch eignet sich dieser für die Annahme des Abschlusses eines schuldrechtlichen auf Übereignung der Liegenschaft gerichteten Verpflichtungsgeschäftes im Jahre 1993. Das besagte Schreiben indiziert lediglich, dass im Zeitpunkt seiner Abfassung (Juni…
…wobei der Vermögensübergang im Regelfall in Einzelrechtsnachfolge erfolgt. Der Vermögensübergang erfordert somit einen Titel als schuldrechtliche Vereinbarung zwischen dem Einbringenden und dem übernehmenden Rechtsträger über den Eigentumsübergang am Einbringungsvermögen (schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft). Der Titel kann ein einheitlicher sein und sich auf eine Gesamtheit von Sachen (zB…
…Bericht der MA 69 vom **.**.2001, Zl Gz1 angeführten Bedingungen genehmigt (siehe Amtsblatt der Stadt Wien Nr 33 vom 16.8.2001 und Beschlussbogen des Gemeindeausschusses). Während man unter einem Verpflichtungsgeschäft ein schuldrechtliches Geschäft versteht, das künftige Verpflichtungen erzeugt - etwa die Eigentumsübertragung an einem Grundstück…
…dass unter Anschaffung und Veräußerung iSd § 30 EStG die schuldrechtlichen, auf die Eigentumsübertragung ausgerichteten Rechtsgeschäfte zu verstehen seien. Als Zeitpunkt einer Veräußerung (oder Anschaffung) sei in diesen Zusammenhängen der Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes (Kauf- oder Tauschvertrag) maßgebend. Ausnahmsweise komme es nicht auf den Zeitpunkt eines solchen…
…1989, 88/13/0049). Die Anknüpfung an das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft steht auch in Einklang mit der zwingenden Verknüpfung der Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer mit der Selbstberechnung der GrESt. Erst durch den im Wesentlichen selben Zeitpunkt, zu dem das Veräußerungsgeschäft sowohl für die ESt als auch für…
…Erwerbsgeschäft, das der Treuhänder mit dem Dritten abschließt, ein Verpflichtungsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung der Liegenschaft begründet und somit nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber ist ein schuldrechtliches. Sofern der Treugeber dadurch…
…Gemeinde ***1***, weshalb zwischen der Beschwerdeführerin und der Eventagentur sohin auch kein schuldrechtliches Vertragsverhältnis bestanden habe und die Leistung aus steuerlichen Sicht nicht an die Beschwerdeführerin sondern an die Gemeinde ***1*** erbracht worden sei. Im Vorlageantrag der steuerlichen Vertretung vom 24. September 2013 wurde auf…
…Bf1*** ,ausgekehrt'. Der Verschmelzungsvertrag stellt somit ein Rechtsgeschäft dar, das den Anspruch auf Übertragung mehrerer Anteile an der ***3*** begründet und durch das alle Anteile an der ***3*** bei ***Bf1*** vereinigt werden. Der GrESt unterliegt bereits das Verpflichtungsgeschäft, und nicht erst das Erfüllungsgeschäft. Ist die…
…des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Ob der Betrieb mit oder ohne Gegenleistung, also durch Kauf, Tausch oder Schenkung, veräußert wird oder daran bloß ein dingliches oder schuldrechtliches Nutzungsrecht (in Gestalt eines Nießbrauches, einer Miete, Pacht oder Leihe) begründet wird, ist nicht entscheidend. Es reicht aus…
…zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers überlassen wird, 3. wenn alle Anteile einer Gesellschaft vereinigt werden oder alle Anteile einer Gesellschaft übergehen. Das gleiche gilt bei den entsprechenden schuldrechtlichen Geschäften. 4. beim Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder in Erfüllung eines Pflichtteilsanspruches…
…Erwerbsgeschäft, das der Treuhänder mit dem Dritten abschließt, ein Verpflichtungsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung der Liegenschaft begründet und somit nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das Rechtsverhältnis, zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber ist ein schuldrechtliches. Sofern der Treugeber dadurch…
…Erwerbsgeschäft, das der Treuhänder mit dem Dritten abschließt, ein Verpflichtungsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung der Liegenschaft begründet und somit nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das Rechtsverhältnis, zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber ist ein schuldrechtliches. Sofern der Treugeber dadurch…
…Übereignungsanspruches, also dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages und nicht mit dem im Verschmelzungsvertrag angeführten Stichtag (vgl. VwGH 28.5.1998, 97/16/0301). Da § 1 Abs. 3 Z 3 GrEStG ebenfalls auf das Verpflichtungsgeschäft abstellt, gelten die Ausführungen zu § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG, wonach…
…sich: 1. Der Erwerb des TH im Auftrag des Treugebers vom Dritten (Liegenschaftsveräußerer) unterliegt als Verpflichtungsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer. 2. Das Rechtsverhältnis zw. dem TH und dem TG ist ein schuldrechtliches. Die Verschaffung…
…der Treuhänder mit dem Dritten abschließt, ist ein Verpflichtungsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung der Liegenschaft begründet und somit der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber ist ein schuldrechtliches. Den Bw selbst traf daher als Vertragspartner gemäß § 10 GrEStG eine originäre…
…das der Treuhänder mit dem Dritten abschließt, ist ein Verpflichtungsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung der Liegenschaft begründet und somit der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das Rechtsverhältnis, zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber ist ein schuldrechtliches. Nach dem Grunderwerbsteuergesetz wird auch die Übertragung von dem Dritten an…
…ist das Erwerbsgeschäft, das der Treuhänder mit dem Dritten abschließt, ein Verpflichtungsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung der Liegenschaft begründet und somit nach § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber ist ein schuldrechtliches. Sofern der…
…Erwerbsgeschäft, das der Treuhänder mit dem Dritten abschließt, ein Verpflichtungsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung der Liegenschaft begründet und somit nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das Rechtsverhältnis, zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber ist ein schuldrechtliches. Sofern der Treugeber dadurch…
…Erwerbsgeschäft, das der Treuhänder mit dem Dritten abschließt, ein Verpflichtungsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung der Liegenschaft begründet und somit nach § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber ist ein schuldrechtliches. Sofern der Treugeber dadurch…
…Liegenschaft neben dem Erwerb des Treuhänders vom Dritten (Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG) noch folgende Rechtswirkungen nach sich: Das Rechtsverhältnis zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber ist ein schuldrechtliches. Sofern der Treugeber dadurch, dass der Treuhänder die Liegenschaft zum grundbücherlichen Eigentum erwirbt…