…Weder die Erteilung der Benützungsbewilligung noch das Legen einer Schlussrechnung seien dafür maßgeblich. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist bereits dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber das Werk durch schlüssiges Verhalten (z. B. Nutzung) abgenommen hat und eine förmliche Abnahme entweder gar nicht oder erst später erfolgen…
…noch einer nachträglichen Berichtigung zugänglich gewesen wäre. Werklieferungen wie im gegenständlichen Fall sind ausgeführt, wenn dem Auftraggeber die Verfügungsmacht verschafft wird. Bei Bauleistungen ist die Verschaffung dieser Verfügungsmacht bereits dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber das Werk durch schlüssiges Verhalten, z.B. durch Benützen, abgenommen hat…
…müsse eine Handlungsvollmacht nicht schriftlich, sie könne auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten erteilt werden. Daher sei auch bei Fehlen einer mündlich erteilten Handlungsvollmacht im Nichteinschreiten der S GmbH durch einen längeren Zeitraum eine schlüssige Vollmachtserteilung zu sehen. Ebenso sei irrelevant, dass sich der Geschäftsführer…
…sei, dass nur die Gemeinschaft der Liegenschaftseigentümer über diese Immobilie verfügen und dementsprechende Entscheidungen treffen könne. Grundsätzlich bestehe hierzu jedoch keinerlei Formpflicht, auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten würden Entscheidungen getroffen werden können. Dass bereits eine frühere Baubewilligung vorliege, könne der Bauherreneigenschaft nicht entgegenstehen, da…
…erfolgt, ist hiebei nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Eine Verschaffung der Verfügungsmacht ist insbesondere bereits dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber das Werk durch schlüssiges Verhalten, zB durch Benützung abgenommen hat und eine förmliche Abnahme entweder gar nicht oder aber erst später erfolgen soll. Aus dem Umstand…
…den privat genutzten Teil nicht beanspruchen. Der Gesetzgeber habe die Ausübung des Wahlrechtes an die Abgabe einer schriftlichen Erklärung bis zum Ablauf des Veranlagungszeitraumes gebunden. Eine Zuordnung durch schlüssiges Verhalten sei gesetzlich nicht vorgesehen. Die in der Berufungsvorentscheidung vertretene Ansicht, durch Kürzung der Vorsteuer habe…
…mit oder ohne Zeugen eingehen. Vereinbarten sie keine bestimmte Abschlussform, so genüge Mündlichkeit, ja sogar schlüssiges Verhalten. Es könne daher nicht nachvollzogen werden, weshalb laut Ansicht der Finanzverwaltung die gewählte Form im Geschäftsleben völlig unüblich sei. Eine Vielzahl von Geschäften werde täglich nur durch mündliche…
…ein vom Bw an die A GmbH (im Folgenden AGmbH) gelegtes Angebot gehandelt. Dieses Angebot sei laut dessen Punkt XII bis 31. Dezember 2004 gültig gewesen und hätte mündlich oder durch schlüssiges Verhalten, als welches etwa die Entrichtung des Mietentgeltes gelten sollte, angenommen werden können…
…sei, dass nur die Gemeinschaft der Liegenschaftseigentümer über diese Immobilie verfügen und dementsprechende Entscheidungen treffen könne. Grundsätzlich bestehe hierzu jedoch keinerlei Formpflicht, auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten würden Entscheidungen getroffen werden können. Dass bereits eine frühere Baubewilligung vorliege, könne der Bauherreneigenschaft nicht entgegenstehen, da…
…sei, dass nur die Gemeinschaft der Liegenschaftseigentümer über diese Immobilie verfügen und dementsprechende Entscheidungen treffen könne. Grundsätzlich bestehe hierzu jedoch keinerlei Formpflicht, auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten würden Entscheidungen getroffen werden können. Dass bereits eine frühere Baubewilligung vorliege, könne der Bauherreneigenschaft nicht entgegenstehen, da…
…Abschluss eines Bestandvertrages. Das Anbot wird von X in seiner Funktion als Geschäftsführer der A-GmbH (Unterschrift + Firmenstempel) unterfertigt. Laut Anbotschreiben gilt das Anbot von der B-GmbH durch schlüssiges Verhalten als angenommen. Fragestellung: Kann auf Grund der Personalunion des X unterstellt werden, dass mit…
…13/0104). Zur Kontokorrentvereinbarung wurde mit Hinweis auf höchstgerichtliche Entscheidungen erläutert, dass eine solche auch formfrei und konkludent abgeschlossen werden könne. Es liege weder ein schriftlicher Vertrag noch ein schlüssiges Verhalten vor, dass auf den Abschluss eines derartigen Vertrages schließen lassen würde. Gemäß § 355 Abs…
… 4 Ob 514/96; 4 Ob 36/06g; 8 Ob 66/06y); ‚…ein entsprechendes schlüssiges Verhalten wird etwa in der wiederholten Übersendung von Kontoauszügen und der Anerkennung von Salden gesehen (OGH 1 Ob 271, 272/53; 1 Ob 80/74; 3 Ob 518/77…
…§ 113 Abschn 3.1; Kotschnigg, Beweisrecht BAO, § 118 Rz 143) ist kein förmliches Verlangen erforderlich; es genüge ein schlüssiges Verhalten (Ritz, BAO 6 , § 113 Tz 5). Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Ausdrücklich hingewiesen wird darauf, dass der Antrag schriftlich oder mit Telefax, nicht mit E…
…auch nicht vorhanden, aber Zinsbuchungen, Zinszahlungen und Obligoreduzierungen erfolgen jährlich. 2.3.2.2. Mietvertrag: Zivilrechtlich ist der Abschluss eines Mietvertrages auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten iSd § 863 ABGB zulässig. Liegt zulässigerweise kein schriftlicher Mietvertrag vor (siehe aber VwGH 30.6.2005, 2001/15…
…ist dies dem Abschluss eines Mietvertrags mit denselben Konditionen gleichzuhalten (s auch VwGH 20.10.16, Ro 2014/13/0021)…… Und in Rz 345 ff: „Miet-/Pachtvertrag. Zivilrechtl ist der Abschluss eines Mietvertrages auch mündl oder durch schlüssiges Verhalten iSd § 863 ABGB zulässig…
…diesbezüglichen Investitionen mit den anderen beabsichtigten Umsätzen der KG bestanden hat, muss daher nicht weiter geprüft werden. Die Verschaffung der Verfügungsmacht erfolgt durch Übernahme des Bauwerks durch schlüssiges Verhalten (zB Innutzungsnahme für den öffentlichen Verkehr). Vor diesem Zeitpunkt vereinnahmte Zahlungen sind als Anzahlungen zu versteuern…
…mit Beispielen aus der Judikatur des VwGH und UFS). Nach der Rspr ist der Mietvertrag dann nicht anzuerkennen, wenn die Miete unangemessen niedrig angesetzt wird. Zivilrechtlich ist der Abschluss eines Mietvertrages auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten iSd § 863 ABGB zulässig (hier konnten die Bf…
…nachgekommen ist. Ein über das abgabenwidrige Verhalten hinausgehender subjektiver Wille, die Beträge netto zur Auszahlung bringen zu wollen, kann aus diesem Verhalten nicht zwingend erschlossen werden. Der Beschwerdeführer hat nicht vor oder bei Auszahlung des Lohnes ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zu erkennen gegeben, dass…
…2002/13/0119). Die Leistungsbeziehungen müssen bereits zu Beginn fremdüblich gestaltet sein (VwGH 1.Dezember 1992, 92/14/0149). Zivilrechtlich ist der Abschluss eines Mietvertrages auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten im Sinn des § 863 ABGB zulässig. Im Geltungsbereich des Mietrechtsgesetz ist bei gewissen Klauseln…