…5 ECTS-Punkten ist somit lediglich 1 Semester (von insgesamt 3) in die Anspruchsdauer des neuen Studiums einzurechnen. Zusammenfassend wird festgehalten, dass es sich hiermit um einen schädlichen Studienwechsel handelt, da der Wechsel nach dem dritten Semester erfolgte und nicht die gesamte Vorstudienzeit eingerechnet wurde…
…Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen. Anerkannte Prüfungen aus dem verspätet gewechselten Vorstudium verkürzen diese Wartezeit; dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Ein "schädlicher" Studienwechsel liegt nur dann nicht vor, wenn sämtliche Vorstudienzeiten angerechnet werden, wobei 30 angerechnete ECTS die Anrechnung von einem…
…30 ECTS-Punkten ist aus Sicht der Abgabenbehörde nicht möglich, da im Erststudium insgesamt positive Leistungen im Ausmaß von 24 ECTS-Punkten erbracht wurden. Negative Leistungen sind nicht anzurechnen. Da der schädliche Studienwechsel nach dem 4. Semester erfolgte, beträgt die Wartezeit grundsätzlich ebenso 4 Semester…
…ausgeführt: „Gemäß § 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende…
…drei ECTS Punkten, der Beschwerde das Sommersemester 2017, die Monate 3/2017 bis 9/2017 betreffend statt zu geben wäre ansonsten die Beschwerde die drei Semester betreffend wegen Vorliegens eines schädlichen Studienwechsels abzuweisen wäre. Der rechtsfreundliche Vertreter führte aus, dass er annehme, dass hinsichtlich seines…
…Semester seien somit lediglich 4 Semester (von insgesamt 7) in die Anspruchsdauer des neuen Studiums einzurechnen. Zusammenfassend werde festgehalten, dass es sich hiermit um einen schädlichen Studienwechsel handle, da der Wechsel nach dem dritten Semester erfolgt sei und nicht die gesamte Vorstudienzeit eingerechnet worden sei…
…forderte das Finanzamt vom Beschwerdeführer für das Kind im Zeitraum Oktober 2013 bis November 2013 bezogenen Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen in Höhe von insgesamt 447,80 € zurück. Begründet wurde dies sinngemäß damit, dass ein schädlicher Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 1 Zif…
…Oktober 2011 bis Februar 2012 die für den Sohn C. bezogenen Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag mit der Begründung zurück, es läge ein schädlicher Studienwechsel iSd § 17 StudFG vor. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung brachte der Bf. Folgendes vor: "Wir berufen gegen diesen…
…dort getroffenen Sachverhaltsannahmen zutreffend sind. Auch in rechtlicher Hinsicht teilt die Berufungsbehörde vollinhaltlich die fundierten Ausführungen des Finanzamtes und verweist ausdrücklich darauf; insbesondere ist zutreffend, dass bei Lehramtsstudien auch die Änderung nur eines Unterrichtsfaches einen (schädlichen) Studienwechsel darstellt (sh. Wimmer in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG…
…FH St. Pölten) gewechselt. Es liegt somit nach § 17 Abs 1 Z 2 zweiter Teilstrich StudFG 1992 ein schädlicher Studienwechsel vor. Die steuerliche Vertretung verweist in ihrer Berufung darauf, dass das Finanzamt regelmäßig über die Studienaktivitäten des Sohnes des Bw. informiert worden sei. Die Familienbeihilfe…
…Soziologie" auf das Bachelorstudium LA Volksschulen" gewechselt. Es liegt somit nach § 17 Abs 1 Z 2 zweiter Teilstrich StudFG 1992 ein schädlicher Studienwechsel vor. Die Bw. verweist in ihrer Berufung wie auch im Vorlageantrag nur darauf, dass ihr nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen per Mitteilung vom…
…obigen Ausführungen - auch im Bewusstsein der dem vorliegenden Fall innewohnenden tragischen Umstände - nicht zu erkennen. Somit ist der gegenständliche Studienwechsel, entgegen dem diesbezüglichen Vorbringen in der Berufung, als - "schädlicher" - Studienwechsel iSd § 17 Abs 1 StudFG zu betrachten. Der Berufung war daher der Erfolg zu versagen.…
…absolvierten Diplomstudium, Bakkalaureatstudium, Magisterstudium, Masterstudium oder Fachhochschul-Studiengang keinen "schädlichen" Studienwechsel bezüglich Studienbeihilfe bzw. Familienbeihilfe darstellen soll. Unter "Absolvierung" ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums zu verstehen. Die Ablegung von vorgesehenen Prüfungen ohne Abschluss des Studiums ist nicht ausreichend. Da Ihr Sohn P. vor Beginn…
…klar ergibt, dass ein "schädlicher" Studienwechsel vorliegt. Rechtlich folgt daraus: Festzuhalten ist zunächst, dass im Berufungsfall ausschließlich die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Monate Oktober und November 2010 strittig ist, also ab dem Beginn des ersten unmittelbar an den Studienwechsel anschließenden Semesters. Da…
…vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Ihre Tochter I. begann im Wintersemester 2007 mit dem Lehramtsstudium Anglistik an der Universität Wien und wechselte im Sommersemester 2008 zum Studium Theaterwissenschaft. Im Wintersemester 2009 wechselte sie zur Universität f. Bodenkultur. Da dies ein schädlicher Studienwechsel war…
…dem 3. Semester gewechselt wurde, liegt ein schädlicher Studienwechsel vor und es ergibt sich eine Wartefrist von 3 Semester (Sommersemester 2008 bis Sommersemester 2009). In der Berufungsschrift wird vorgebracht, dass das Finanzamt die Familienbeihilfe zugesprochen hat und dann wieder zurückfordert. Dazu wird ausgeführt, dass in…
…Studium Biomedizinische Analytik an Fachhochschule in Wien begonnen hat. Dieser Wechsel wurde dem Finanzamt erst am 16.11.2009 bekannt gegeben. Da dem Finanzamt der schädliche Studienwechsel nicht bekannt war, wurde die Familienbeihilfe bis zur nächstvorgesehenen Überprüfung (d.h. bis September 2009) unrichtigerweise weiter gewährt.…
…dass es zum Verlust des Anspruches auf Familienbeihilfe kommt. Liegt im Sinne des § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG daher kein Studienwechsel vor, weil die Vorstudienzeit eingerechnet wird, zählen die eingerechneten Semester auf die weitere Dauer der Familienbeihilfengewährung. Für die Beurteilung, ob im Sinne des …
…habe sich im 6. Semester, am 20.7.2023, vom Studium der Rechtswissenschaften ab- und im Bachelorstudium Gebärdensprachdolmetschen ab dem WS 2023 angemeldet, weshalb ein schädlicher Studienwechsel vorliege. Der FB-Anspruch bestehe erst wieder nach Ablauf der Wartezeit gem. §2 Abs. 1 lit b FLAG…
…Gesetzesbestimmungen als unbegründet abgewiesen. Da das Bachelorstudium nach 4 Semestern und ohne Anrechnung von Prüfungen im Diplomstudium abgebrochen worden sei, liege ein schädlicher Studienwechsel mit einer Wartezeit von 4 Semestern vor. 8. Im Vorlageantrag wurde das Beschwerdevorbringen weitgehend wiederholt und ergänzend vorgebracht, das Studium sei…