…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Unter Ereignissen im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge zu verstehen, von denen sich aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine…
…25.6.2008, 2006/15/0085, Ereignisse im Sinne des § 295a BAO als "sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt", definiert und an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass …
…Es ist daher den materiellen Abgabengesetzen zu entnehmen, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt (VwGH 24.6.2010, 2006/15/0343). Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von denen sich eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche…
…sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (VwGH 28.02.2012, 2009/15/0192 mwH). Die erstmalige Zuerkennung einer Invaliditätspension mittels Bescheid vom 29.05.2013 stellt einen solchen sachverhaltsändernden…
…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Ereignisse iSd § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl…
…und Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz 25). Dazu stellte der VwGH jüngst fest (z.B. VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192): Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von…
…Sache" bzw. Gegenstand dieses Berufungsverfahrens. Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl. VwGH 25.06…
…eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Grundsätzlich verändern Ereignisse, die nach dem Entstehen des Abgabenanspruches eintreten, nicht den Bestand und Umfang eines solchen. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von…
…eingetreten ist, welches abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches hat. Die materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Alleinerzieherabsetzbetrag waren daher nicht zu prüfen. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von…
…Wirkung iSd § 295a BAO angesehen werden. Es handelt sich bei dem vorliegenden Vergleich nicht um einen sachverhaltsändernden tatsächlichen oder rechtlichen Vorgang, da dieser keinen Kausalzusammenhang auf die umsatzsteuerliche Steuerschuld der beschwerdeführenden Gesellschaft in Österreich entfaltet und damit auch nicht um ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a…
… 295a BAO seien sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits bestehende Abgabenansprüche ergebe. Mit rechtskräftiger Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens und Auflösung der Arbeitgeberin sei somit ein Sachverhalt eingetreten, der sich in der Vergangenheit auswirke: Aufgrund Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin ohne jede…
…dass nach Entstehung des Abgabenanspruches eintretende Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches ändern. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche…
…wenn dadurch das Berufungsverfahren geändert oder ergänzt wird. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt; gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidungen sind in…
…den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches Rückwirkung zukommen kann. Das sachverhaltsändernde Ereignis muss nachträglich eintreten, da nur dann die Notwendigkeit zur Durchbrechung der Rechtskraft besteht. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein…
…sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt. Das ist dann der Fall, wenn nach der Entstehung des Abgabenanspruchs ein Sachverhalt eintritt, der sich in der Vergangenheit in…
… 175 Abs. 1 Z 2 AO ist jeder rechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Dazu gehören Tatsachen des Lebenssachverhalts, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss…
…abgewichen werden, als sich aus dem eingetretenen (rückwirkenden) Ereignis Auswirkungen auf den (Bestand oder) Umfang des Abgabenanspruchs ergeben. Ereignisse iSd § 295a sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze oder Gesetzesänderungen. Es muss sich um neu eingetretene Umstände handeln. Auf Ereignisse, die…
…Abgabenanspruches eintretende Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches ändern. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl. VwGH 25…
…Bestimmung des § 295a BAO, die eine Durchbrechung der Rechtskraft im Falle rückwirkender Ereignisse vorsieht, nicht zum Tragen kommt, dient § 295a BAO doch dazu, sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, aus denen sich eine Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt, zu berücksichtigen, nicht aber dazu, fehlende formale…
… 175 Abs. 1 Z 2 AO ist jeder rechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Dazu gehören Tatsachen des Lebenssachverhalts, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss…