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UFSF RV/0144-F/05Liebhaberei bei Vermietung einer Wohnung: Einstellung der Vermietungstätigkeit als rückwirkendes Ereignis iS des § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.10.2006

…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Unter Ereignissen im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge zu verstehen, von denen sich aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften eine…

UFSL RV/0573-L/12Keine Bescheidänderung gemäß § 295a BAO nach Änderung der Einkommensteuerrichtlinien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…25.6.2008, 2006/15/0085, Ereignisse im Sinne des § 295a BAO als "sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt", definiert und an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass …

BFG RV/5100333/2014Umschulungskosten zum Berufshubschrauberpiloten sind keine Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.02.2016Teil 2/2

…Es ist daher den materiellen Abgabengesetzen zu entnehmen, ob einem nachträglich eingetretenen Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt (VwGH 24.6.2010, 2006/15/0343). Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von denen sich eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche…

BFG RV/3100296/2014Ereignis mit abgabenrechtlicher Wirkung für die Vergangenheit iSd § 295 a BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.02.2018

…sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (VwGH 28.02.2012, 2009/15/0192 mwH). Die erstmalige Zuerkennung einer Invaliditätspension mittels Bescheid vom 29.05.2013 stellt einen solchen sachverhaltsändernden…

UFSL RV/0772-L/12Herabsetzung der Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2012

…als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Ereignisse iSd § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl…

UFSS RV/0199-S/11Investitionszuwachsprämie: Die Behaltefrist ist bei 2,5 Ganzjahres-AfA-Beträgen jedenfalls erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2012

…und Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur "sachverhaltsändernde" Geschehnisse, nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze und Gesetzesänderungen (Tipke/Kruse, aaO, Tz 25). Dazu stellte der VwGH jüngst fest (z.B. VwGH 28.2.2012, 2009/15/0192): Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde Vorgänge, von…

UFSW RV/1036-W/10Berufungsvorentscheidung - kein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…Sache" bzw. Gegenstand dieses Berufungsverfahrens. Nach der Rechtsprechung des VwGH sind Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl. VwGH 25.06…

UFSW RV/0177-W/08Eine spätere Schenkung ist kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO für eine frühere Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2009

…eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. Grundsätzlich verändern Ereignisse, die nach dem Entstehen des Abgabenanspruches eintreten, nicht den Bestand und Umfang eines solchen. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von…

BFG RV/3100650/2025§ 295a BAO: nachträglich vorgelegtes Beweismittel zu einer Anspruchsvoraussetzung ist kein rückwirkendes Ereignis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.10.2025

…eingetreten ist, welches abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches hat. Die materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Alleinerzieherabsetzbetrag waren daher nicht zu prüfen. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von…

BFG RV/7100053/2014Neue rechtliche Beurteilung eines bestehenden Sachverhalts durch ausländische Finanzbehörden ermöglicht keine Wiederaufnahme gem. § 303 BAO und stellt kein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.12.2019Teil 2/2

…Wirkung iSd § 295a BAO angesehen werden. Es handelt sich bei dem vorliegenden Vergleich nicht um einen sachverhaltsändernden tatsächlichen oder rechtlichen Vorgang, da dieser keinen Kausalzusammenhang auf die umsatzsteuerliche Steuerschuld der beschwerdeführenden Gesellschaft in Österreich entfaltet und damit auch nicht um ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a…

BFG RV/6100634/2018Gehaltsnachzahlungen aus dem Dienstverhältnis, kein rückwirkendes Ereignis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.01.2019

… 295a BAO seien sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits bestehende Abgabenansprüche ergebe. Mit rechtskräftiger Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens und Auflösung der Arbeitgeberin sei somit ein Sachverhalt eingetreten, der sich in der Vergangenheit auswirke: Aufgrund Zahlungsunfähigkeit der Arbeitgeberin ohne jede…

UFSW RV/3347-W/07Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2010

…dass nach Entstehung des Abgabenanspruches eintretende Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches ändern. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche…

UFSL RV/0124-L/06NeuFöG; Zeitpunkt der Vorlage des amtlichen Formulars
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2007

…wenn dadurch das Berufungsverfahren geändert oder ergänzt wird. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt; gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidungen sind in…

BFG RV/4100502/2017Bescheidänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.11.2022

…den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches Rückwirkung zukommen kann. Das sachverhaltsändernde Ereignis muss nachträglich eintreten, da nur dann die Notwendigkeit zur Durchbrechung der Rechtskraft besteht. Der abgabenrelevante Sachverhalt muss sich in die Vergangenheit in der Weise auswirken, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes nunmehr ein…

BFG RV/5100970/2016Rückgängigmachung einer Anteilsabtretung durch Parteienvereinbarung ist kein rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.07.2021

…sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt. Das ist dann der Fall, wenn nach der Entstehung des Abgabenanspruchs ein Sachverhalt eintritt, der sich in der Vergangenheit in…

UFSW RV/4063-W/08Bescheidänderung gem. § 295a BAO - rückwirkendes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2013

… 175 Abs. 1 Z 2 AO ist jeder rechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Dazu gehören Tatsachen des Lebenssachverhalts, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss…

UFSW RV/2399-W/08Behaltefrist bei Investitionszuwachsprämie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2012

…abgewichen werden, als sich aus dem eingetretenen (rückwirkenden) Ereignis Auswirkungen auf den (Bestand oder) Umfang des Abgabenanspruchs ergeben. Ereignisse iSd § 295a sind sachverhaltsändernde tatsächliche oder rechtliche Vorgänge nicht jedoch Fälle rückwirkender Gesetze oder Gesetzesänderungen. Es muss sich um neu eingetretene Umstände handeln. Auf Ereignisse, die…

UFSW RV/3246-W/11Da keine letzwillige Verfügung zugunsten der Berufungswerberin vorlag, konnte § 295a BAO zur Abänderung (Aufhebung) des Erbschaftssteuerbescheides zur Anwendung gelangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2012

…Abgabenanspruches eintretende Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches ändern. Ereignisse im Sinne des § 295a BAO sind sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, von denen sich - aus den die steuerlich relevanten Tatbestände regelnden Abgabenvorschriften - eine abgabenrechtliche Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt (vgl. VwGH 25…

UFSF RV/0118-F/06Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wegen nicht geltend gemachtem Betriebsausgabenpauschale.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.02.2008

…Bestimmung des § 295a BAO, die eine Durchbrechung der Rechtskraft im Falle rückwirkender Ereignisse vorsieht, nicht zum Tragen kommt, dient § 295a BAO doch dazu, sachverhaltsändernde, tatsächliche oder rechtliche Vorgänge, aus denen sich eine Wirkung für bereits entstandene Abgabenansprüche ergibt, zu berücksichtigen, nicht aber dazu, fehlende formale…

UFSW RV/2432-W/06Bescheidänderung gem. § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2007

… 175 Abs. 1 Z 2 AO ist jeder rechtlich relevante Vorgang zu verstehen. Dazu gehören Tatsachen des Lebenssachverhalts, aber auch rechtliche Vorgänge, wie die Einwirkung auf oder durch Rechtsgeschäfte, Rechtsverhältnisse, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsakte. Dem Ereignisbegriff unterfallen nur sachverhaltsändernde Geschehnisse. Die durch ein Ereignis ausgelöste Rückwirkung muss…