Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AB, vertreten durch TK, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 3. August 1998 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Zur Begründung wird auf das…
…2 die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nicht nur, dass der Rechtszustand zwischen Erlassung des angefochtenen Bescheides und seiner Aufhebung im Nachhinein…
…in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3.8.2004, 99/13/0207) nicht nur, dass der Rechtszustand zwischen…
…ist. Die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat keine rückwirkende Kraft (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, UStG 1994, Band VI, Art. 28, Anm. 17 und auch UFS 12.2.2008, RV/1581-W/07). Überdies ermöglicht das Umsatzsteuergesetz keine rückwirkende Berichtigung einer Rechnung, sondern…
…ermäßige. Der Ansicht, wonach das EnFG 1979 am 1. August 1994 als rückwirkendes Gesetz in Kraft getreten sei, könne sich der VwGH daher nicht anschließen. (f) Gegen diese Auffassung des VwGH in der Entscheidung vom 22.10.1996, 96/14/0017, wandte sich Rill (ZfV…
…EuGH 2 64; Schweizer/Hummer/Obwexer, Europarecht Rz 861) rückwirkende Kraft und zur Wahrung der Rechtseinheit eine über den Einzelfall hinausgehende erga-omnes-Wirkung zu, sodass es sich beim in Rede stehenden EuGH-Urteil "Ioan Tatu" im Ergebnis um eine Vorfrage im Sinne des § 303…
…Ausland zugelassen worden und hätten deshalb keine Zuschläge nach § 6a NoVAG entrichtet werden müssen. Einer Entscheidung des EuGH komme rückwirkende Kraft zu und wirke über den Einzelfall hinaus. Im Ergebnis handle es sich beim zitierten EuGH-Urteil um eine Vorfrage im Sinne des § 303 Abs…
…Schweizer/Hummer/Obwexer, Europarecht, Rz 861 ) rückwirkende Kraft und zur Wahrung der Rechtseinheit eine über den Einzelfall hinausgehende erga-omnes-Wirkung zu, sodass es sich beim in Rede stehenden EuGH-Urteil "Ioan Tatu" im Ergebnis um eine Vorfrage im Sinne des " 303 Abs, 1 lit…
…Schweizer/Hummer/Obwexer, Europarecht, Rz 861 ) rückwirkende Kraft und zur Wahrung der Rechtseinheit eine über den Einzelfall hinausgehende erga-omnes-Wirkung zu, sodass es sich beim in Rede stehenden EuGH-Urteil "Ioan Tatu" im Ergebnis um eine Vorfrage im Sinne des " 303 Abs, 1 lit…
…Schweizer/Hummer/Obwexer, Europarecht, Rz 861 ) rückwirkende Kraft und zur Wahrung der Rechtseinheit eine über den Einzelfall hinausgehende erga-omnes-Wirkung zu, sodass es sich beim in Rede stehenden EuGH-Urteil "Ioan Tatu" im Ergebnis um eine Vorfrage im Sinne des " 303 Abs, 1 lit…
…Schweizer/Hummer/Obwexer, Europarecht, Rz 861 ) rückwirkende Kraft und zur Wahrung der Rechtseinheit eine über den Einzelfall hinausgehende erga-omnes-Wirkung zu, sodass es sich beim in Rede stehenden EuGH-Urteil "Ioan Tatu" im Ergebnis um eine Vorfrage im Sinne des " 303 Abs, 1 lit…
…Feststellungen getroffen worden, die sich im Rahmen eines am 1.9.1998 durchgeführten Lokalaugenscheins als unrichtig erwiesen hätten. Die Grundsteuer sei seitens der Gemeinde bereits 1990 erhöht worden. Die Berufungswerberin betonte, sie könne kein Verständnis für die rückwirkende Kraft des angefochtenen Bescheides aufbringen, nicht zuletzt…
…anwendbar sei, da die Gutschrift der Vorsteuer bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung erfolgt sei, stehe der Verpflichtung zur Leistung von Verzugszinsen nicht entgegen. Den Urteilen des EuGH in Vorabentscheidungsersuchen komme grundsätzlich rückwirkende Kraft zu, denn sie würden verbindlich den Inhalt bzw. den Bestand…
…am 1.1.2011 außer Kraft getreten. Die materiell rechtliche Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte richtet sich, soweit der Gesetzgeber nicht anderes bestimmt, nach dem zur Zeit der Verwirklichung dieses Sachverhaltes geltenden Recht. Änderungen der materiellen Rechtslage kommt daher grundsätzlich rückwirkende Kraft nicht zu (VwGH 30…
…am 1.1.2011 außer Kraft getreten. Die materiell rechtliche Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte richtet sich, soweit der Gesetzgeber nicht anderes bestimmt, nach dem zur Zeit der Verwirklichung dieses Sachverhaltes geltenden Recht. Änderungen der materiellen Rechtslage kommt daher grundsätzlich rückwirkende Kraft nicht zu (VwGH 30…
…Tatsache entgegen, dass der Helikopter nicht unmittelbar zur entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen durch ein Luftfahrtunternehmen zum Einsatz gebracht worden ist. Den Urteilen und Beschlüssen des EuGH im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens kommt grundsätzlich ex tunc Wirkung zu. Sie entfalten also rückwirkende Kraft, d.h. sie…
…Tatsache entgegen, dass der Helikopter nicht unmittelbar zur entgeltlichen Erbringung von Luftfahrt-Dienstleistungen durch ein Luftfahrtunternehmen zum Einsatz gebracht worden ist. Den Urteilen und Beschlüssen des EuGH im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens kommt grundsätzlich ex tunc Wirkung zu. Sie entfalten also rückwirkende Kraft, d.h. sie…
…während des Bestandes eines Konkursverfahrens nicht existieren kann, nur die Wirkung beigemessen werden, dass nach Konkursaufhebung eine neue stille Gesellschaft errichtet werden soll. Da die Gesellschaftsgründung keine rückwirkende Kraft entfalten kann, ist auch in diesem Fall der Gewinn aus dem Schuldnachlass nur dem Unternehmer zuzurechnen.
…nur die Wirkung beigemessen werden, dass nach Konkursaufhebung eine neue stillen Gesellschaft gebildet werden soll. Da die Gesellschaftsgründung keine rückwirkende Kraft entfalten kann, ist auch in diesem Fall der Gewinn aus dem Schuldnachlass nur dem Unternehmer zuzurechnen. Zu Frage 4. (Wie wäre die steuerliche Beurteilung…
…28 Abs. 4 UZK). Der Widerruf oder die Änderung der Entscheidung wird somit grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (Zustellung) wirksam (Wirkung "ex nunc", also keine rückwirkende Kraft). Der Widerruf gilt daher nicht für Waren, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Widerrufs einer Bewilligung aufgrund…