Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H, vom 10. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 9. Juni 2006 zu StNr. 000/0000 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F-GmbH, vertreten durch Sadleder Friedrich Buchprüfungs- und Steuerberatungs- KEG, 4502 St. Marien, Linzer Strasse 62a, vom 23. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 21. Juni 2006 zu StNr. 000/0000 betreffend…
…0100). Ein solcherart konkretisiertes und substantiiertes Vorbringen hat der Berufungswerber im gesamten Verfahren nicht erstattet. Das Finanzamt hatte ihn in der Berufungsvorentscheidung ausdrücklich auf diese qualifizierte Darlegungspflicht hingewiesen. Ungeachtet dessen wurde im Vorlageantrag ohne weiteres Sachvorbringen nur die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde…
…dass die Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet wurden. Er unterliegt dabei einer besonderen Darlegungspflicht. Trotz mehrmaliger Aufforderung legte der Beschwerdeführer keine entsprechende Liquiditätsaufstellung vor und wies auch sonst nicht nach, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflicht nicht möglich war…
…nicht zur Gänze entrichten kann, ist schon im Hinblick auf seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zumutbar, jene Informationen zu sichern, die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2014…
…Gründen ihm die Erfüllung eben dieser abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich war, widrigenfalls anzunehmen ist, dass die Pflichtverletzung schuldhaft war. Es besteht also eine qualifizierte Mitwirkungspflicht des Geschäftsführers, welche die konkrete Darstellung der Gründe verlangt, die der gebotenen rechtzeitigen Abgabenentrichtung entgegenstanden. Verfügt der Vertretene – die GmbH – nämlich…
…sichern, die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen (vgl. VwGH 28.02.2014, 2012/16/0001; VwGH 18.3. 2013, 2011/16/0187). Diese qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters entbindet die Behörde nicht von jeglicher Ermittlungspflicht…
…89/13/0212). Diese qualifizierte Mitwirkungspflicht entbindet die Abgabenbehörde nicht von jeglicher Ermittlungspflicht (zB VwGH 10.11.1993, 91/13/0181; VwGH 20.4.1999, 94/14/0147). Die oben genannte Darlegungspflicht trifft auch solche Haftungspflichtige, die im Zeitpunkt der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben…
…zur Gänze entrichten kann, schon im Hinblick auf seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zumutbar ist, jene Informationen zu sichern, die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen (vgl. VwGH 28.02.2014, 2012/16/0001, mwN)…
…ihm zumutbar, sich - spätestens dann, wenn im Zeitpunkt der Beendigung der Vertretungstätigkeit fällige Abgabenschulden unberichtigt aushaften - jene Informationen zu sichern, die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen (VwGH vom 23. März 2010, Zl. 2010/13…
…Fall der Inanspruchnahme als Haftpflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht zu ermöglichen (vgl. etwa VwGH 27. Mai 2020, Ra 2020/13/0027). Soweit auf die Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde verwiesen wird, ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Geschäftsführers nicht bedeutet…
…Gänze entrichten kann, schon im Hinblick auf seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zumutbar, jene Informationen zu sichern, die ihm im Fall der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen. Die Einwendung, dass sich die Geschäftsunterlagen beim Masseverwalter befänden, ändert somit…
…Abgaben sind nicht zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet worden. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht bei der Frage, ob der Vertreter schuldhaft eine Abgabenpflicht verletzt hat, eine qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters. Der Vertreter hat dabei darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten nicht möglich war…
…haben. Die Rechtslage wurde der Bf. ausführlich dargestellt. Auf die qualifizierte Mitwirkungspflicht wurde ausdrücklich hingewiesen. Das Finanzamt zog mit Haftungsbescheid vom 05.08.2020 die Bf. zur Haftung für uneinbringliche Abngabenschuldigkeiten in Höhe von € 65.947,34 heran. Die Abgaben wurden nach Abgabenart, Fälligkeit…
…davon aus, dass der Vertreter, der auf Grund gesetzlicher Bestimmungen abgabenrechtliche Pflichten zu erfüllen hat, diesen ihm obliegenden Pflichten aber nicht nachkommt, einer besonderen Darlegungspflicht unterliegt. Es trifft ihn die Beweislast, nämlich die besondere Verpflichtung, "darzutun", aus welchen Gründen ihm die Erfüllung unmöglich war, widrigenfalls…
…gegenüber wettbewerbsfähige Roamingpreise - insbes. "Roamingpackages" anbieten könne. Sollte das Finanzamt weiterhin auf die (angeblich) festgestellten Vorsteuerberichtigungen aus gewährten Rabattgutschriften in der vorhin erwähnten Höhe festhalten, müssten entsprechend seiner Darlegungspflicht diese durch entsprechend nachvollziehbare und der Bf. vorzuhaltende Beweismittel belegt werden. Ohne Abklärung der angeblich gewährten…
…dann eine Einschränkung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre. Die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Geschäftsführers bedeutet nicht, dass die Behörde von jeglicher Ermittlungspflicht entbunden wäre; hat der Geschäftsführer nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete…
…ist es schon im Hinblick auf seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zumutbar, jene Informationen zu sichern, die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen (vgl VwGH 28.02.2014, 2012/16/0001; VwGH 18.03.2013…
…ist es schon im Hinblick auf seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zumutbar, jene Informationen zu sichern, die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen (vgl VwGH 28.02.2014, 2012/16/0001; VwGH 18.03.2013…
…ist es schon im Hinblick auf seine mögliche Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zumutbar, jene Informationen zu sichern, die ihm im Falle der Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger die Erfüllung der Darlegungspflicht im oben beschriebenen Sinn ermöglichen (vgl VwGH 28.02.2014, 2012/16/0001; VwGH 18.03.2013…