…November 2008 eingetragen gewesen sei. Dieser sei mit den Agenden der Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten bis zum wirtschaftlichen Niedergang der Firma betraut gewesen. Die Bw. sei mit 50% am Stammkapital beteiligt gewesen und wäre ohne Zustimmung der Ehegattin des zweiten Geschäftsführers niemals in der Lage…
…sich hier eine Existenz aufzubauen. Er habe naturgemäß keinerlei Kenntnis über Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht etc. Er sei von einem Bekannten angesprochen und gebeten worden "pro forma" Gesellschafter und Geschäftsführer der genannten GmbH zu werden. Es sei ihm versichert worden, dass er außer der Unterschrift bei…
…BAO ist die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer oder zum Beispiel nur als 'pro forma Geschäftsführer' oder 'nur auf dem Papier' tätig ist. Die Haftungsbestimmung des § 9 BAO stellt nicht auf die faktische…
…Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Gesellschaftsvertrag vom 12. Dezember 1989 wurde die E-HandelsGmbH gegründet. Im September 1996 wurde die Firma von der Cafe E K GmbH übernommen. Mit Beschluss der Generalversammlung vom 12. November 2001 wurde der Firmenname in Cafe E W GmbH geändert…
…Geschäftsführer der GmbH maßgebend sei. Dies gelte unabhängig davon, ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer, nur als "pro forma-Geschäftsführer (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076) oder "nur auf dem Papier" (VwGH 19.1.2005, 2001/13/0168) tätig sei. Die Haftungsbestimmung des …
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…insbesondere von steuerlichen Angelegenheiten, ausgeschlossen gewesen und dürfe daher nicht in Anspruch genommen werden. Er sei lediglich "pro forma"-Geschäftsführer gewesen und habe weder die Buchhaltung noch sonstige Geschäftsunterlagen zu Gesicht bekommen. Dies indiziere, dass es eine zumindest konkludente Aufteilung der Geschäftstätigkeit der vertretungsberechtigten Organe…
Ist ein Abgabenbescheid dem Primärschuldner gegenüber nicht ergangen, dann muss sichergestellt sein, dass dem in Anspruch genommenen Haftungspflichtigen, wenn schon nicht vom "Bescheid über den Abgabenanspruch", so doch von den Voraussetzungen, Inhalten und Gründen, die ein Bescheid über den Abgabenanspruch hätte, Kenntnis verschafft wird (vgl…
… 9 und 9a BAO, Bindungswirkung an das Finanzstrafverfahren usw., wird verwiesen. Die Behörde sei verpflichtet, ausgehend vom wahren wirtschaftlichen Gehalt (pro forma Geschäftsführer gegenüber faktischen Geschäftsführer), im Rahmen der Auswahl bei mehreren Haftenden, sich inhaltlich mit der Bestimmung des § 9a BAO auseinander zu setzen. Auf…
…lesen lassen würden. In der „Vorbemerkung zur Begründung“ verwies der Bf auf eine Information der WKO zum Geschäftsführer. Seiner Ansicht nach sei er als Angestellter und Pro-forma-Geschäftsführer der verschiedenen Firmen der F-Gruppe nicht haftbar zu machen, wenn er keinerlei Verschulden begangen habe…
…Die Bf. habe die Geschäftsführungsfunktion „aus reiner Gutgläubigkeit und nach Zureden“ übernommen. Sie habe weder eine Stammeinlage geleistet noch einen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit ausgeübt. Für ihre „pro forma“ Bestellung habe die Bf. lediglich 1.000 € monatlich erhalten. All dies zeige, dass sie in…
…Bw. als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer der damaligen E-GmbH. ist festzuhalten, dass laut Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates ein pro forma Geschäftsführer, der sich im Abgabenrecht nicht auskennt und sich um die abgabenrechtlichen Angelegenheiten einer GmbH überhaupt nicht kümmert, eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten begeht…
…wurde erwogen: A) Zu den Beweisanträgen: Der einschreitende Insolvenzverwalter bringt vor, dass die Geschäftsführerin YG lediglich pro forma Geschäftsführerin der Primärschuldnerin war und beantragt dazu die Einvernahme von T G, eines informierten Vertreters der U und die Beischaffung von abgabenrechtlichen Prüfunterlagen betreffend der G KEG…
…Der Bw. habe lediglich mit seiner Postadresse als Anlaufstelle der Unterlagen fungiert. Die Post sei von ihm jeweils dem Steuerberater F. bzw. der Firma G. weiter geleitet worden. Im Herbst 2002 sei von den Gesellschaftern D. und E. auch eine Änderung der Firmenanschrift hin zur…
…und beantragt die Aufhebung des Haftungsbescheides. Zur Begründung führt der Rechtsvertreter der Bw aus: Meine Mandantin bestreitet nicht, die im Handelsregister eingetragene Geschäftsführerin der Firma R-GmbH gewesen zu sein. Sie hat diese Funktion mehr als 10 Jahre bekleidet. Sofern in den Jahren 1999 bis…
…habe allerdings ihr Ehemann C.K. die Geschäfte geführt und sie sei in der Firma nicht einmal anwesend gewesen und hätte weder einen Einblick in die Buchhaltung noch in die sonstige Finanzgebarung mit den öffentlichen Körperschaften gehabt. Zusammengefasst sei festzuhalten, dass sie zwar "de iure…
…hin, dass die Übertragung von Agenden an einem Dritten den Geschäftsführer nicht von seiner Haftung befreie. Mit Eingabe vom 27. September 2005 ergänzte der Bw., dass der Konkurs der Firma durch seine langjährigen Freunde V.K. und H.M. hinter seinem Rücken vorbereitet worden wäre…
…nachvollziehbare Lieferungen an die GmbH bzw. Leistungen der GmbH, zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuerbeträge sowie Ungereimtheiten im Zusammenhang mit so genannten "pro-forma-Rechnungen" an die belgische Firma E...b.v.b.a.. über den Verkauf von Zugmaschinen und Anhängern. Somit waren für die Bw…
d) Die Fälligkeit der Kraftfahrzeugsteuer 1-12/1999 ergibt sich aus § 6 Abs. 3 KFZStG. Danach ist die jeweils für ein Kalendervierteljahr selbst zu berechnende Steuer bis zum 15. Tag des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten. Da bis zum Ausscheiden der Bw. als…
…es könne der Studienwechsel durchgeführt werden und dennoch Familienbeihilfe weiterbezogen werden; eine Umgehung der Bestimmungen bezüglich Studienwechsel sei durch eine pro-forma-Inskription im bisherigen Studium möglich, was zu einem "grotesken Ergebnis" führe. Rechtliche Würdigung Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Vorschriften des StudFG bezüglich Studienwechsel…