…2 lit. a UStG von der sogenannten "Stand-still-Klausel" des Art. 176 Abs. 2 MWSt-Rl erfasst ist. Daraus folgt, dass bei einer gemischten Nutzung eines Gebäudes für den privat genutzten Gebäudeteil kein Vorsteuerabzug zusteht. Das gegenständliche Vertragsverletzungsverfahren hatte nun die Frage zum Inhalt…
…und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung oder Erhaltung von Gebäuden insoweit als für das Unternehmen ausgeführt gelten, als die Entgelte hiefür nach den einkommensteuerrechtlichen Vorschriften Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Die Privatnutzung eines Teiles des Betriebsgebäudes bewirkt allerdings einen Eigenverbrauch gemäß § 1 Abs…
…Beurteilung keinen Einfluss hat und umgekehrt. Damit ist seit dem 1.1.2011 „jedenfalls der ertragsteuerliche Bezug bei gemischt genutzten Gebäuden beendet. Damit wäre auch die in der Literatur aufgezeigte ‚Konsumbesteuerungslücke‘ der Nutzungsentnahme bei untergeordneter privater Nutzung von Gebäuden des Betriebsvermögens geschlossen (Beiser, ÖStZ 2010…
…wie in der ersten Berufungsverhandlung von der Amtspartei ausgeführt, die Affinität des Bw. zur Gartengestaltung und -nutzung. Wäre das Halten des Gartens, wie vorgegeben, nur eine vertragliche Pflicht ohne jede private Komponente und zwar deswegen, weil der Garten notgedrungen mit dem Gebäude mitangemietet werden "musste…
…der privaten Wohnzwecken dienenden Nutzung) im Ausmaß des Eigenverbrauches gemäß § 12 Abs. 3 UStG 1994 vom Abzug jedenfalls ausgeschlossen sein (vgl. Ruppe, UStG 1994², § 12 Tz 95/3, 95/4 und 100; Kolacny, Der Eigenverbrauch bei der Mischnutzung von Gebäuden für unternehmerische und private Wohnzwecke…
…2012, 2009/15/0222, klargestellt, dass im Zusammenhang mit der gemischten Nutzung von Gebäuden für den Anteil überwiegend privat genutzter Räume am Gebäude auch für die Jahre ab 2004 keine Vorsteuerabzug zusteht. Das Höchstgericht hat die Parteienbeschwerde abgewiesen und zur Begründung ausgeführt (vgl. Krumenacker, SWK…
…UStG 1994 ist unabhängig von § 12 Abs. 2 Z 1 leg. cit., also - um mit den Worten des EuGH zu sprechen (Rn 95) - autonom anwendbar. Soweit die gemischte Nutzung eines Gebäudes darauf zurückzuführen ist, dass ein Teil des Gebäudes als private Wohnung des Unternehmers Verwendung…
…Begehren auf Abzugsfähigkeit der auf die nicht unternehmerische Nutzung (im gegenständlichen Fall: 51,00 %) entfallenden Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit der Errichtung eines gemischt genutzten (teilweise privat und teilweise unternehmerisch) Gebäudes [vgl. zB Gurtner/Schima, EuGH Rs Seeling: Unechte Steuerbefreiung des Verwendungseigenverbrauchs von Gebäuden EU-widrig…
…Abzugsfähigkeit der auf die nicht unternehmerische Nutzung (im gegenständlichen Fall: 32,96%) entfallenden Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit der Anschaffung bzw. Errichtung eines gemischt genutzten (teilweise privat und teilweise unternehmerisch) Gebäudes [vgl. zB Gurtner/Schima, EuGH Rs Seeling: Unechte Steuerbefreiung des Verwendungseigenverbrauchs von Gebäuden EU-widrig…
…Abzugsfähigkeit der auf die nicht unternehmerische Nutzung (im gegenständlichen Fall: 98,06 %) entfallenden Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit der Anschaffung bzw. Errichtung eines gemischt genutzten (teilweise privat und teilweise unternehmerisch) Gebäudes [vgl. zB Gurtner/Schima, EuGH Rs Seeling: Unechte Steuerbefreiung des Verwendungseigenverbrauchs von Gebäuden EU-widrig…
…der Privatnutzung in Höhe von 61,82 %) begehrt: Die angefochtenen Bescheide stützten sich offenkundig auf die Änderung bzw. Ergänzung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 vom 21. Juni 2004. Darin vertrete das BMF die Auffassung, das Urteil des EuGH C-269/00, wonach bei einem gemischt genutzten Gebäude…
…anteiligen Vorsteuerabzug festhalten wollte. Bei geringfügiger nichtunternehmerischer Nutzung von Gebäuden sowie hinsichtlich des privaten Nutzungsanteils an den unter 5. angeführten Räumen würde die (Neu)Regelung die bisherige (raumanteilsbezogen) volle Vorsteuerabzugsberechtigung einschränken, weil diesfalls im Ausmaß der tatsächlichen nichtunternehmerischen Nutzung ein zwingend unecht steuerfreier Eigenverbrauch vorläge…
… die private Nutzung führt zu Eigenverbrauch (vgl EBRV 933 dB, 20. GP; vgl bereits Ruppe, SWK 1996, A 450). Gleichzeitig wollte der Gesetzgeber durch eine - wie sich nun herausstellt: gemeinschaftsrechtswidrige - Maßnahme die mit der gänzlichen Zuordnung von gemischt genutzten Gebäuden zum Unternehmensbereich entstandene Möglichkeit des…
…Begehren auf Abzugsfähigkeit der auf die nicht unternehmerische Nutzung (im gegenständlichen Fall: 53,00 %) entfallenden Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit der Errichtung eines gemischt genutzten (teilweise privat und teilweise unternehmerisch) Gebäudes [vgl. zB Gurtner/Schima, EuGH Rs Seeling: Unechte Steuerbefreiung des Verwendungseigenverbrauchs von Gebäuden EU-widrig…
…zu weiteren Beispielen vgl. Sarnthein, Gemischte Nutzung von Grundstücken im Unternehmen, ÖStZ 2005/184). Im Beschwerdefall ergibt sich - wie bereits im Vorlagebeschluss ausgeführt - der Vorsteuerausschluss hinsichtlich des privaten Wohnzwecken der Beschwerdeführerin dienenden Gebäudeteils bereits als Rechtsfolge der Anwendung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit…
…UStG 1994 ist unabhängig von § 12 Abs. 2 Z 1 leg. cit., also - um mit den Worten des EuGH zu sprechen (Rn 95) - autonom anwendbar. Soweit die gemischte Nutzung eines Gebäudes darauf zurückzuführen ist, dass ein Teil des Gebäudes als private Wohnung des Unternehmers Verwendung…
… die private Nutzung führt zu Eigenverbrauch (vgl EBRV 933 dB, 20. GP; vgl bereits Ruppe, SWK 1996, A 450). Gleichzeitig wollte der Gesetzgeber durch eine - wie sich nun herausstellt: gemeinschaftsrechtswidrige - Maßnahme die mit der gänzlichen Zuordnung von gemischt genutzten Gebäuden zum Unternehmensbereich entstandene Möglichkeit des…
…UStG 1994 ist unabhängig von § 12 Abs. 2 Z 1 leg. cit., also - um mit den Worten des EuGH zu sprechen (Rn 95) - autonom anwendbar. Soweit die gemischte Nutzung eines Gebäudes darauf zurückzuführen ist, dass ein Teil des Gebäudes als private Wohnung des Unternehmers Verwendung…
…der Umsatzsteuer. Die Vermietung von Grundstücken ist steuerfrei. Der Unternehmer darf jedoch einen Umsatz, der danach steuerfrei ist, steuerpflichtig behandeln, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Wenn nun nach Ansicht des EuGH die Privatnutzung keine Vermietung darstellt, geht letztgenannte…
…kann ein Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als VSt-Beträge abziehen. Bei der Errichtung von Gebäuden, die der privaten Nutzung ebenso dienen können…