…10 AlSAG iVm § 116 BAO, wonach im Fall, dass die Entscheidung über die präjudizielle Rechtsfrage bereits vorliegt, die Abgabenbehörde (und somit auch der Unabhängige Finanzsenat als zuständige Abgabenbehörde zweiter Rechtsstufe) daran gebunden ist, und zwar unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Entscheidung (siehe dazu Ritz, BAO…
…C. GesbR" eine als Liebhaberei eingestufte Tätigkeit vorliegt, ist eine präjudizielle Rechtsfrage iSd. § 116 BAO für die Beurteilung, ob nachträgliche im Zusammenhang mit den Gewinn- oder Verlustanteilen an dieser GesbR stehende Sonderbetriebsausgaben abzugsfähig sind. Diese Rechtsfrage wurde bereits vom Finanzamt, das für die einheitliche und…
… 38 AVG so aus, dass unter einer Vorfrage im Sinne des § 38 AVG eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen ist, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren…
… 38 AVG so aus, dass unter einer Vorfrage im Sinne des § 38 AVG eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen ist, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren…
… 38 AVG so aus, dass unter einer Vorfrage im Sinne des § 38 AVG eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen ist, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten oder auch von derselben Behörde, jedoch in einem anderen Verfahren…
…innerhalb der Beschwerdefrist, auch diese Beschwerde dem BFG vorgelegt. Dem Bf wurde die Möglichkeit genommen die Fertigstellung seiner begonnenen Beschwerdeschrift durchzuführen. Mit Entscheidung BFG GZ.RV/7102995/2013 vom 24.4.2014 liegt eine Bindung an eine Entscheidung über die präjudiziellen Rechtsfragen bereits vor. Fr. '…
…anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden wären, nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen. Liegt die Entscheidung über die präjudizielle Rechtsfrage bereits vor, so ist die Abgabenbehörde, von der Ausnahme des …
…entschieden ist, so ist die Abgabenbehörde nach § 116 Abs. 1 BAO berechtigt, diese Rechtsfrage nach eigener Anschauung zu beurteilen. Liegt die Entscheidung über die präjudizielle Rechtsfrage bereits vor, so ist die Abgabenbehörde - von der Ausnahme des § 116 Abs. 2 BAO abgesehen - daran gebunden. Eine solche…
…entschieden ist, so ist die Abgabenbehörde nach § 116 Abs. 1 BAO berechtigt, diese Rechtsfrage nach eigener Anschauung zu beurteilen. Liegt die Entscheidung über die präjudizielle Rechtsfrage bereits vor, so ist die Abgabenbehörde - von der Ausnahme des § 116 Abs. 2 BAO abgesehen - daran gebunden. Eine solche…
…entschieden ist, so ist die Abgabenbehörde nach § 116 Abs. 1 BAO berechtigt, diese Rechtsfrage nach eigener Anschauung zu beurteilen. Liegt die Entscheidung über die präjudizielle Rechtsfrage bereits vor, so ist die Abgabenbehörde - von der Ausnahme des § 116 Abs. 2 BAO abgesehen - daran gebunden. Eine solche…
…entschieden ist, so ist die Abgabenbehörde nach § 116 Abs. 1 BAO berechtigt, diese Rechtsfrage nach eigener Anschauung zu beurteilen. Liegt die Entscheidung über die präjudizielle Rechtsfrage bereits vor, so ist die Abgabenbehörde - von der Ausnahme des § 116 Abs. 2 BAO abgesehen - daran gebunden. Eine solche…
…LG Wiener Neustadt entschieden hat, kann daher keine Unbilligkeit erkannt werden. Die Abgabenbehörde ist lediglich dann, wenn die Entscheidung über die präjudizielle Rechtsfrage bereits vorliegt, an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch…
…ist die Abgabenbehörde nach § 116 Abs. 1 berechtigt, diese Rechtsfrage nach eigener Anschauung zu beurteilen. Liegt jedoch eine Entscheidung über die präjudizielle Rechtsfrage bereits vor, ist die Abgabenbehörde - abgesehen von der in § 116 Abs. 2 BAO normierten Ausnahme - unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Entscheidung daran…
… 116 Tz. 5). Unter einer Vorfrage ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden ist. Präjudiziell ist nur eine Entscheidung, die 1. eine Rechtsfrage betrifft, deren Beantwortung für die…
…mwN). 3.3. Unter einer Vorfrage ist eine für die Entscheidung der Hauptfrage präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, die selbst Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde oder eines Gerichtes ist. Präjudiziell ist die Entscheidung über eine Rechtsfrage nur dann, wenn der entscheidungsgegenständliche Steuertatbestand ein Element…
…mwN). 3.3. Unter einer Vorfrage ist eine für die Entscheidung der Hauptfrage präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, die selbst Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde bzw. eines Gerichtes ist. Präjudiziell ist die Entscheidung über eine Rechtsfrage nur dann, wenn der entscheidungsgegenständliche Steuertatbestand ein Element…
…einer in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde (eines Gerichts) fallenden Frage gefällt werden kann. Unter einer Vorfrage ist - mit anderen Worten - eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden ist …
…einer in den Wirkungsbereich einer anderen Behörde (eines Gerichts) fallenden Frage gefällt werden kann. Unter einer Vorfrage ist - mit anderen Worten - eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden ist …
…Band 3, § 303, S 2929). Eine Vorfrage ist eben nicht eine präjudizielle Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung und theoretischer Reichweite, die eine generelle Lösung gefunden hat, die für die Abgabenbehörde bindend ist (Stoll, a.a.O.). Eine derartige Bindung der Abgabenhörde an ein Urteil oder an…
…10.1991, 89/16/0082: Unter einer Vorfrage ist eine für die Entscheidung der Verwaltungsbehörde präjudizielle RECHTSFRAGE zu verstehen, über die als Hauptfrage von anderen Verwaltungsbehörden oder von den Gerichten zu entscheiden ist. Präjudiziell ist nur eine Entscheidung, die 1. eine Rechtsfrage betrifft, deren Beantwortung…