…ihr Ungerechtigkeit angetan worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach § 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmäßig in Österreich aufhalten…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) beantragte mit Eingabe vom 4.11.2005 die Gewährung der Familienbeihilfe für ihre in Polen lebende Tochter. Die Bw ist polnische Staatsbürgerin und lebt seit 1999 in Österreich. Die Tochter…
…auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Februar 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid wird insoweit abgeändert als Familienbeihilfe ab Februar 2008 zusteht. Entscheidungsgründe Die Bw., die polnische Staatsbürgerin ist, stellte im Februar 2008 den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe für ihren Sohn G…
…2017 wird im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerdeführer polnischer Staatsbürger und verheiratet sei und er in Österreich leben und arbeiten würde. Die Ehefrau des Beschwerdeführers sei polnische Staatsbürgerin und lebe mit den Kindern in Polen und sei dort als Landwirtin sozialversichert. Der Familienwohnsitz sei in…
…minderjährigen D, geboren am zz.zz.zz, für den Zeitraum Dezember 2000 bis Dezember 2002, sowie für den Zeitraum Juni 2003 bis April 2004 Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine polnische Staatsbürgerin, begehrte mit Antrag vom 12. Juli 2004, beim Finanzamt eingelangt am 14. Juli 2004…
…28. August 2006 als unbegründet ab. In der Folge begehrte die Bw. die Vorlage ihrer Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat und brachte wie folgt vor: Ich bin polnische Staatsbürgerin und lebe ununterbrochen seit Januar 2002 im Bundesgebiet. Seit April 2002 arbeite ich auch in Österreich…
…Sachverhalt Die am ***x.x.xxxx*** geborene Beschwerdeführerin (in Folge kurz. Bf) ist polnische Staatsbürgerin und ist seit 20.9.2012 polizeilich mit Nebenwohnsitz und seit 7.9.2015 mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet. Die Bf ist seit ***x.x.xxxx*** verheiratet und ist Mutter…
… Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (infolge Bfin) ist polnische Staatsbürgerin und arbeitet seit Jahren in Österreich als Produktionsarbeiterin. Sie beantragte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2018 die Berücksichtigung der Kosten für die doppelte Haushaltsführung in Höhe von 2.200 € und für die Familienheimfahrten in Höhe…
…Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist polnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich und in Polen. Er ist in Österreich unselbständig erwerbstätig. Der Bf. ist seit Datum ***2009 geschieden und…
…III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf) ist polnische Staatsbürgerin und lebte im Streitzeitraum mit ihren beiden Kindern in Polen in einem gemeinsamen Haushalt. Ihr Ehemann, Z, war…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, in der Folge Bf. genannt, ist polnische Staatsbürgerin, lebt in Österreich und bezieht Kinderbetreuungsgeld. Sie beatragte am 30.6.2016 die Gewährung einer Ausgleichszahlung für ihre Tochter E., geb. xx, für den Zeitraum September…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf), eine polnische Staatsbürgerin, stellte am 07.03.2016 einen Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe rückwirkend ab Jänner 2010 für ihre Tochter Y., geb. 1996. Das Finanzamt…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist polnische Staatsbürgerin und hatte laut Melderegister bereits in den Jahren 2001 bis 2009 in Österreich gelebt. Mittels zweier am 26.5.2014 beim Finanzamt ausgefüllt eingelangter Formblätter Beih 1 beantragte sie die Zuerkennung…
…beim Finanzamt am 6.5.2013, die Zuerkennung der Familienbeihilfe für das am 24.11.1997 geborene Kind A . Nach den Angaben der Beschwerdeführerin in diesem Formblatt ist sie polnische Staatsbürgerin und am 16.4.2012 nach Österreich eingereist. Sie sei seit 9.5.2002…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.), eine polnische Staatsbürgerin, ist vom Vater ihres Sohnes D., geb. 1996, seit 10/06 geschieden. Sie ist seit 02/07 mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet, lebt und arbeitet in Österreich. Die Bf. stellte…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.), eine polnische Staatsbürgerin, bezog im Streitzeitraum Juni bis Dezember 2011 für ihre beiden Kinder, geboren 1994 und 1996, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Im Zuge der…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Antrag vom 17.5.2011 hat Frau B (= Beschwerdeführerin, Bf), polnische Staatsbürgerin, beschäftigt als selbständige Personenbetreuerin in Österreich seit 5.5.2011, für die in Polen beim Ehegatten P wohnhafte mj. Tochter X…
…durch FA, betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für 2 Kinder ab Feber 2012 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Eine polnische Staatsbürgerin, wohnhaft in Polen bezieht eine Rente aus Österreich und eine aus Polen. Familienbeihilfenanspruch…
…und § 276 Abs. 4 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (in der Folge Bw. genannt) ist polnische Staatsbürgerin und lebt seit dem Jahr 2005 in Österreich. Mit Antrag vom 23.11.2010 beantragte sie die Familienbeihilfe für ihre in P. lebenden Töchter S. , geb…
…Bw) - Frau KB - beantragte am 22.09.2009 Familienbeihilfe für ihre am 03.09.2009 geborene Tochter O. Die Bw ist polnische Staatsbürgerin, seit 24.06.1996 an der Adresse ihrer Eltern in Wien gemeldet und war vom 09.07.2002 bis 30.06.2003…