…8 Menschenrechtskonvention geschützte Hausrecht bzw. allenfalls in das Recht auf persönliche Freiheit nach Art. 1 des BVG vom 29.11.1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit und an einer Beschwerde des Einschreiters. Da sohin FM in seinen Rechten aufgrund der von ihm vorgebrachten Einwendungen…
…Kind, ebenso wie das Recht auf Familienplanung fällt in den Bereich der Grundrechte (Recht auf Familiengründung, Recht auf Achtung des Familienlebens, persönliche Freiheit). Ein Eingriff in dieses Recht bedarf einer besonderen Rechtfertigung. Die Kostenbelastung aus der IVF wird somit bei Singles anders als bei Frauen…
…Bereich der Grundrechte (Recht auf Familiengründung, Recht auf Achtung des Familienlebens, persönliche Freiheit). Insoweit dürfe es nicht auf das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft ankommen. Ein Eingriff in diese Rechte bedürfe einer beonderen Rechtfertigung. Die Bf sehe keine sachliche Rechtfertigung dafür, die Kostenbelastung aus der IVF bei…
… 78 Abs. 1 zweiter Satz AVG bestehe. Es sei aufgrund der unionsrechtlichen Implikationen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit gemäß Artikel 6 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) maßgeblich. Durch die Eingabengebühr würde das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Inhaftnahme im Sinne…
… 78 Abs. 1 zweiter Satz AVG bestehe. Es sei aufgrund der unionsrechtlichen Implikationen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit gemäß Artikel 6 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) maßgeblich. Durch die Eingabengebühr würde das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Inhaftnahme im Sinne…
… 78 Abs. 1 zweiter Satz AVG bestehe. Es sei aufgrund der unionsrechtlichen Implikationen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit gemäß Artikel 6 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) maßgeblich. Durch die Eingabengebühr würde das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Inhaftnahme im Sinne…
…dass Gebührenfreiheit aufgrund des unionsrechtlichen effet utile bestehe. Es sei aufgrund der unionsrechtlichen Implikationen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit gemäß Artikel 6 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) maßgeblich. Durch die Eingabengebühr würde das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Inhaftnahme im…
…nicht erkennbar, weshalb nicht bereits deshalb ein Sachverhalt vorlag, der zur Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 82 FinStrG genügte. Weshalb die - auch einen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellende - zwangsweise Vorführung der Bf. zur Vernehmung am 30. Oktober 2007 im Sinne des § 117 Abs. 2 FinStrG…
…den Bereich der Grundrechte (Recht auf Familiengründung, Recht auf Achtung des Familienlebens, persönliche Freiheit). Ein Eingriff in das Recht bedürfe einer besonderen Rechtfertigung. Es gebe keine sachliche Rechtfertigung dafür, die Kostenbelastung aus der IVF bei Singles anders als bei Frauen, die in einer Lebensgemeinschaft lebten…
…Situation gedrängt, bei einer Meldung würde der Rechtsträger den wirtschaftlichen Eigentümer beträchtlichen Gefahren aussetzen und so, wie die Behörde, in dessen Grundrechte (Recht auf Leben, persönliche Freiheit, Achtung des Privat- und Familienlebens, Recht auf Datenschutz) eingreifen. Weiters bestehe in Österreich der sog. Vertrauensgrundsatz. Die erstmalige…
…verfahrensrechtlichen Zustand ist jedoch, wie wohl allgemein einsichtig, kein auf den Beschwerdeführer ausgeübter physischer Zwang. Durch diese Ankündigung wurde niemandes Hausrecht oder persönliche Freiheit beeinträchtigt; nichts der Gewahrsame einer anderen Person entzogen. In gleicher Weise wurde dadurch dem Beschwerdeführer nichts befohlen, was bei Nichterfüllung den…
…Vermittlung solcher Leistungen ersuche. Durch die Aufforderung zum Strafantritt, widrigenfalls er mit seiner zwangsweisen Vorführung zu rechnen habe, erachte er sich in seinem Recht auf persönliche Freiheit verletzt, weshalb er sich diesbezüglich mit einer Maßnahmenbeschwerde vor dem Bundesfinanzgericht zur Wehr setzen müsse (Finanzstrafakt, Bl. 113).…
…sie wird lediglich von uns nicht unterbunden oder verhindert, weil dies unzulässig in die Grundrechte unserer Kunden auf Unverletzlichkeit des Eigentums und auf persönliche Freiheit eingreifen würde." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist Gesellschafterin der ***1***, beide mit Sitz in der ***Bf1-Adr…
…Personen verwehrt, zumal dies einen unzulässigen Eingriff in deren (sexuelles) Selbstbestimmungsrecht, deren Recht auf körperliche Unversehrtheit und deren Recht auf persönliche Freiheit darstellen würde. Es ist alleine Sache der die Prostitution ausübenden Personen, mit dem Kunden den Inhalt des abzuschließenden Dienstleistungsvertrages zu vereinbaren, sohin festzulegen…
… 78 Abs. 1 zweiter Satz AVG bestehe. Es sei aufgrund der unionsrechtlichen Implikationen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit gemäß Artikel 6 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) maßgeblich. Durch die Eingabengebühr würde das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Inhaftnahme im Sinne…
…beantragte, Weiters bestehe Gebührenfreiheit aufgrund des unionsrechtlichen effet utile. Es sei aufgrund der unionsrechtlichen Implikationen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit gemäß Artikel 6 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) maßgeblich. Durch die Eingabengebühr würde das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Inhaftnahme…
…§ 110 Rz 4). Die Verbringung einer entscheidungs- und handlungsfähigen Person gegen ihren Willen mit der Rettung in eine Krankenanstalt stellt einen Eingriff in die persönliche Freiheit eines Menschen dar. Ein derartiger Eingriff kann unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein. Nicht gerechtfertigt ist es jedoch, einer handlungsfähigen…
…wie wohl allgemein einsichtig, kein auf die Beschwerdeführerin ausgeübter physischer Zwang: Nichts wird beispielsweise der Gewahrsame einer anderen Person entzogen, niemandes Hausrecht oder persönliche Freiheit wird dadurch beeinträchtigt, dass das Finanzamt Z1 mitgeteilt hat, dass der gewünschte Steuerakt infolge einer Abtretung des Aktes an ein…
…wie wohl allgemein einsichtig, kein auf die Beschwerdeführer ausgeübter physischer Zwang: Nichts wird beispielsweise der Gewahrsame einer anderen Person entzogen, niemandes Hausrecht oder persönliche Freiheit wird dadurch beeinträchtigt, dass der Unternehmer und Geschäftsführer der übrigen Beschwerdeführer, D im Rahmen eines geschäftlichen Telefonates eine zur Ausübung…
…weniger auf die gar nicht kontaktierte Beschwerdeführerin) ausgeübter physischer Zwang: Nichts wird beispielsweise der Gewahrsame einer anderen Person entzogen, niemandes Hausrecht oder persönliche Freiheit wird dadurch beeinträchtigt, dass die Angerufene im Rahmen ihres Telefonates mit dem Finanzbeamten dessen Fragen und seine Vorhaltung akustisch wahrgenommen hat…