…Forstwirtschaft und sind bei pauschalierten Landwirten mit der Durchschnittssatzbesteuerung abgegolten. 22.3.7. Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen; Betriebs- oder Teilbetriebsverpachtung Rz 2881: Wird der gesamte land- und forstwirtschaftliche Betrieb auf Dauer verpachtet und somit überhaupt keine land- bzw. forstwirtschaftliche Tätigkeit mehr entfaltet (Betriebsaufgabe)…
…land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, durfte die Bw. zur Steuerpflicht dieser Verpachtung optieren (§ 6 Abs 2 UStG 1994). Infolge einer solchen Option hätte die Bw. das Recht zum Vorsteuerabzug. Streitentscheidend ist somit, ob die Verpachtung des Käsereitraktes durch die Bw. ein Umsatz im Rahmen eines land…
…R 88/99, BStBl II 2002/791, die Auffassung vertreten, dass ein nicht aktiver Land- und Forstwirt, der einen verpachteten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb erwirbt und weiterhin verpachtet, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erziele. Der Sachverhalt, über den der UFS zu entscheiden hatte, entspreche im…
…forstwirtschaftlichen Betriebes angesehen (9. 12. 1960, IV 67/58; BStBl III 1961, 124). In Österreich wird bei Wäldern mit einer Flächengröße unter 10 ha von Kleinstwäldern, bei Wäldern mit einer Flächengröße zwischen 10 und 100 ha von Kleinwäldern gesprochen (vgl Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land…
…aus, sind die land- oder forstwirtschaftlichen Umsätze bei Zutreffen der Voraussetzungen des § 22 UStG 1994 nach Durchschnittssätzen, die übrigen Umsätze hingegen nach den allgemeinen Vorschriften zu versteuern (vgl. UStR 2000 Rz 2906). Es sind somit Vorsteuern, die ausschließlich den pauschalierten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb betreffen…
…Entscheidung des UFS vom 14.01.2005, RV/0253-W/04, bestand im gegenständlichen Fall im Zeitpunkt des Verkaufes im Jahr 2000 keine Verbindung des Waldgrundstückes mit einem land- und/oder forstwirtschaftlichen Betrieb des Bw. Der Hinweis des Bw, die gegenständliche Waldparzelle stamme von seinem…
…sind, soweit § 22 UStG 1994 darauf verweist oder erkennbar ihren Inhalt voraussetzt. Geht bei Leistungsbezügen für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb die Steuerschuld auf den pauschalierten Land- und Forstwirt als Leistungsempfänger über (zB gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz oder Abs. 1b UStG 1994), kommt…
…in abziehbare und nichtabziehbare ist der land- und/oder forstwirtschaftliche Betrieb als ein gesondert geführter Betrieb im Sinne des § 12 Abs. 7 UStG 1994 zu behandeln (zB ein Landwirt betreibt neben seiner pauschalierten Landwirtschaft eine "gewerbliche" Direktvermarktung). Die Vorsteueraufteilung hat umsatzbezogen (nicht betriebsbezogen) zu erfolgen…
…gilt ein Betrieb, der dem land- und forstwirtschaftlichen Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. 2. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft oder für…
…forstwirtschaftlichen Betriebes angesehen (9. 12. 1960, IV 67/58; BStBl III 1961, 124). In Österreich wird bei Wäldern mit einer Flächengröße unter 10 ha von Kleinstwäldern, bei Wäldern mit einer Flächengröße zwischen 10 und 100 ha von Kleinwäldern gesprochen (vgl. Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land…
…der gegenständlichen Betätigung um Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Tz 3 Durchschnittssatzbesteuerung § 22 Abs. 1 UStG 1994 sehe vor, dass in den Anwendungsbereich der Durchschnittssatzbesteuerung fallende Unternehmer (im gegenständlichen Fall der Fischzüchter) die in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallende Vorsteuer und Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen…
…forstwirtschaftlich genutzte Flächen veräußert, hat der pauschalierte Land- und Forstwirt den Gewinn aus dieser Veräußerung neben dem laufenden Gewinn anzusetzen. Mit der LuF-PauschVO 2011 erfolgten Anpassungen. Seither darf der Veräußerungserlös 250.000 € im Kalenderjahr nicht überschreiten. Die Regelung gilt nun auch für Betriebe…
…Heurige Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder eigener Gewerbebetrieb? 2. Wie sind die Weinverkäufe im Gewerbebetrieb - so ein solcher gegeben ist - umsatzsteuerlich zu behandeln? Bemerkt wird, dass im Folgenden zur Unterscheidung weitgehend der Begriff "Heuriger" als Oberbegriff oder für einen gewerblichen Wein- oder Obstmostausschankbetrieb …
…auch wesentliche Teile der Aufwendungen für die Land- und Forstwirtschaft aufzuzeichnen. Daher ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats die Glaubhaftmachung (§ 138 Abs. 1 letzter Satz BAO) der Aufwendungen für den Winterdienst, soweit diese in der Nutzung von Wirtschaftsgütern des pauschalierten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bestehen…
…liegen dementsprechend nicht vor. Die von der Behörde herangezogenen Bestimmungen der LuF-PauschVO sind ausschließlich auf Gewinne eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes anzuwenden. Da ein Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb aber nicht besteht und der Einschreiter auch nicht pauschalierter Landwirt ist, ist die gegenständliche Verordnung auch…
…Einschränkung auf Unternehmer, die im Inland einen Wohnsitz oder Sitz haben, vorgenommen. Auf Grund des Ausgeführten ist die den bekämpften Bescheiden zugrunde gelegte Rechtsansicht, wonach die Pauschalbesteuerung nach § 22 UStG nur auf Umsätze eines im Inland gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes anzuwenden sei, auch gesetzeswidrig…
…Die wirtschaftliche Unterordnung wäre vom Steuerpflichtigen nachzuweisen gewesen. Laut Berufung verfüge der Berufungswerber jedoch über keine Aufzeichnungen über die land- und forstwirtschaftlichen Umsätze. Werde der Umsatz aus dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nicht nachgewiesen, könne iSd der Rz 2907 der UStR 2000 mit 150% des…
…aus Land- und Forstwirtschaft von 1999 bis 2001 könne sie aufgrund des Umstandes, dass ein pauschalierter land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vorgelegen sei, nicht wissen. Befragt nach dem Geldfluss in dieser Zeit gab sie an, dass "die Geschäfte zunehmend schlechter" gingen und sie deswegen den Betrieb…
…aus § 124 ergibt, sind Unternehmer für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 31), a) dessen Umsatz in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren jeweils 400 000 Euro überstiegen hat, oder b) dessen Wert zum 1. Jänner eines Jahres 150 000 Euro überstiegen hat, verpflichtet, für…
…0058). Nach Jilch, die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, gehören zur gärtnerischen Nutzung alle mit Gemüse, Blumen, Zierpflanzen und Baumschulgewächsen angebauten Bodenflächen. Ein gärtnerischer Betrieb ist indiziert, wenn die gärtnerischen Erzeugnisse unter Glas oder anderen zur Beeinflussung der natürlichen Ertragsbedingungen geeigneten Einrichtungen (wie Folientunnel, Mistbeete…