…8 Abs. 2 GrEStG erst mit dem Eintritt der Bedingung oder mit der Genehmigung. Bedarf ein Rechtsgeschäft - wie hier der originäre Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken durch Ersitzung - der Genehmigung einer Behörde (zB Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde), so ist es aufschiebend bedingt bzw. schwebend…
…Z 2 GrEStG 1987 unterliegt der Erwerb des Eigentums, soweit er sich auf ein inländisches Grundstück bezieht, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, der Grunderwerbsteuer. Der Erwerb in der Zwangsversteigerung ist ein originärer Erwerb. Steuerschuldner ist dabei der Erwerber allein. Gemäß …
…des § 1 Abs. 1 Z 3 GreStG nicht verwirklicht worden ist, sondern ein am 29. September 2005 dokumentierter originärer Erwerb des zweiten Hälfteanteiles von der Verkäuferin durch den Bw. stattgefunden hat (vgl. hiezu auch das Beispiel bei Fellner, a.a.O., Rz 233, erster Absatz…
…psychisch in einem derartigen Ausmaß erheblich krank, dass ihre nunmehrige Erwerbsunfähigkeit feststeht, hat die Annahme, dass es sich bei einigen wenigen kurzen Arbeitsverhältnissen im hier festgestellten Umfang um bloße Arbeitsversuche gehandelt hat und die Person originär erwerbsunfähig gewesen ist, den weitaus höheren Grad der Wahrscheinlichkeit…
…bejaht wird, ist der steuerlichen Vertretung insoweit zuzustimmen, als im Falle eines originären Rechtserwerbs keine Rechtsnachfolge vorliegt, sondern der Erwerber ein Recht für sich neu begründet hat. In Ermangelung eines Rechtsvorgängers kann von einem Einzelrechtsnachfolgetatbestand im engeren Sinne daher wohl nicht ausgegangen werden. Ungeachtet dessen…
…auch, dass -folgte man der Ansicht der Bw.- ein originärer Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen bei einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist…
…der Ansicht der Bw. - ein originärer Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen bei einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist, als eine progressive Berechnung…
…auch, dass -folgte man der Ansicht der Bw.- ein originärer Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen beim einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist…
…Lfg 2020, zu § 1 GrEStG Rz 241-242). Da kein originärer Erwerb vorliegt, ist entgegen der Ansicht der belangten Behörde ein zwischen dem Ersteher und dem Vorbesitzer bestehendes Verwandtschaftsverhältnis auf den Steuersatz von Einfluss. Die angefochtenen Bescheide waren daher aufzuheben. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
…cit. unterliegen der Grunderwerbsteuer weiters Erwerbe von Eigentum, wenn - wie beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren (originärer Erwerb) - kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Im Gegenstandsfalle steht ausschließlich in Streit, ob bei Neugründung einer psychologischen Praxis durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach…
…cit. unterliegen der Grunderwerbsteuer weiters Erwerbe von Eigentum, wenn - wie beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren (originärer Erwerb) - kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist. Im Gegenstandsfalle steht ausschließlich in Streit, ob bei Neugründung einer psychologischen Praxis durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach…
…auch, dass -folgte man der Ansicht der Bw.- ein originärer Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen beim einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist…
…auch, dass -folgte man der Ansicht der Bw.- ein originärer Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen beim einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist…
…auch, dass -folgte man der Ansicht der Bw.- ein originärer Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen beim einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist…
…auch, dass -folgte man der Ansicht der Bw.- ein originärer Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen beim einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist…
…der Ansicht der Bw. - ein originärer Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen bei einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist, als eine progressive Berechnung…
…auch, dass -folgte man der Ansicht der Bw.- ein originärer Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen beim einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist…
…auch, dass -folgte man der Ansicht der Bw.- ein originärer Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen beim einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist…
…auch, dass -folgte man der Ansicht der Bw.- ein originärer Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen beim einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist…
…der Ansicht der Bw. - ein originärer Erwerber einer der berufungsgegenständlichen Nullkuponanleihen bei einem Verkauf vor dem Ende der Laufzeit in vielen Fällen mit einem unverhältnismäßig von den wirtschaftlichen Gegebenheiten abweichenden Kapitalertragsteuerabzug endgültig belastet würde. Dass eine lineare Berechnung einfacher durchzuführen ist, als eine progressive Berechnung…