…April 2005 betreffend Investitionszuwachsprämie 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) betreibt eine Autovermietung (Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers). In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 machte sie eine Investitionszuwachsprämie gemäß …
…auch aus der vorgelegten Versicherungspolizze hervorkommt seit 2001, dh. seit mehreren Jahren zur "Verwendung für die gewerbsmäßige Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers" zugelassen. Gegen die Bemessung der Normverbrauchsabgabe wurde im Übrigen kein Einwand erhoben. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 20. August 2013
…auf den bisherigen Kommanditisten B***** C***** über. Die Bw stellte ab dem Jahr 2005 einen Antrag auf Verzicht der Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994. Mit 11. 12. 2007 wurde die Gewerbeberechtigung "Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers" erteilt. Am 26…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die beschwerdeführende GmbH (Bf.) ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 07. Juli 1998 errichtete Gesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist laut Firmenbuch u. a. die Vermittlung von Versicherungsverträgen jeglicher Art und die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers…
…Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, betreibt die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen und verfügt über die Berechtigung, das Gewerbe der Spediteure einschließlich der Transportagenden auszuüben. Über eine Gewerbeberechtigung für die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne die Beistellung eines Lenkers verfügte die Beschwerdeführerin nicht. Die…
…mit Schätzung die bezughabenden Steuern zu ermitteln. Zur Ausschüttung einer Konkursquote wird es nach derzeitigem Aktenstand voraussichtlich nicht kommen." Festzuhalten ist, dass laut Schreiben der Wirtschaftkammer Niederösterreich jeweils datiert vom 15.10. 2004 die Gewerbeberechtigungen für Vermieten von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers, Handelsgewerbe gemäß …
…ihre Tätigkeit in allen ihren Gewerbebereichen vollständig ein. Die für die ***KG1*** ebenfalls bestehende Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers wurde gleichzeitig per 20.8.2014 zurückgelegt (siehe Beilage Gewerbezurücklegung vom 19.8.2014). Auch die für die ***KG1***…
…Die XY GesnbR hat einen eigenen Fuhrpark; diese Fahrzeuge, wurden von den Paketzustellern verwendet. Die Beschwerdeführerin verfügte im verfahrensgegenständlichen Zeitraum jedoch über keine Gewerbeberechtigung für die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne die Beistellung eines Lenkers. Auf diesen Fahrzeugen war neben dem Logo der B GmbH die…
…Der mit 7. Juni 2004 angeschaffte Reiseomnibus sei im Rahmen des Unternehmensgegenstandes (Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers) durch das Unternehmen zur Erzielung von Einkünften (Vermietungseinkünfte) genutzt worden. Die Zuordnung dieses Wirtschaftsgutes sei auf Grund der tatsächlichen Nutzung als auch dem Geschäftszweig des Unternehmens…
…November 2003 gegründet. Gegenstand des Unternehmens war die Organisation von Veranstaltungen und Kongressen, die Vermietung von Einrichtungen und Ausstattungen zur Abhaltung von Veranstaltungen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers, die Durchführung von Kleintransporten, die Ausübung des Mietwagengewerbes, der Handel mit Waren aller Art…
…November 2003 gegründet. Gegenstand des Unternehmens war die Organisation von Veranstaltungen und Kongressen, die Vermietung von Einrichtungen und Ausstattungen zur Abhaltung von Veranstaltungen, die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers, die Durchführung von Kleintransporten, die Ausübung des Mietwagengewerbes, der Handel mit Waren aller Art…
…werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Gegenstand des Unternehmens der Bw. war die kurzfristige Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers. Die Bw. hatte mehrere Leasingverträge betreffend die Nutzungsüberlassung diverser PKW mit der Leasinggesellschaft abgeschlossen. Die von der Leasinggesellschaft auf Grund…
…ist auf § 12 der Zulassungsstellenverordnung Bedacht zu nehmen, wonach die im Kraftfahrzeugverleih eingesetzten Kraftfahrzeuge von der Zulassungsbehörde mit der kraftfahrrechtlichen Verwendungsbestimmung ,,Kennziffer 22" - zur Verwendung für die gewerbsmäßige Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers - zum Verkehr zugelassen werden müssen (Zulassungsschein). Dem vorliegenden ,,Autopool"-Modell, 5 Rechtssubjekte…
… 12 Abs. 2 Z 2 lit b UStG 1994 gegeben sei. Als Gründe wurden angeführt: Der begünstigte Verwendungszweck (zur Verwendung für die gewerbsmäßige Vermietung ohne Beistellung eines Lenkers, Kennziffer 22) sei in den Zulassungsscheinen nicht vermerkt worden, in den KFZ Versicherungsurkunden befänden sich keine Vermerke…
…Kunststoff, Gummi und Linoleum; die Ausstattung und Dekoration von Räumen und laut Auszug aus dem Gewerberegister vom November 2009 auch das Vermieten von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers. Alleingesellschafter ist A.C., Geschäftsführer seit 11. April 2008 B.D. Geschäftsführer der rechnungsausstellenden B Beratungs- und…
…1994 der Vorsteuerabzug zu. Zum Nachweis der gewerblichen Vermietung wurde von ihm die Gewerbeanmeldung vom 13. Oktober 2004 für die "Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers" vorgelegt. Nach umfangreichen Ermittlungen erließ das Finanzamt eine abweisende Berufungsvorentscheidung. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass dieses Fahrzeug…
…Leihfahrzeuge" (ohne Beistellung eines Lenkers - siehe Rz 19) sind nicht als Miet-, Taxi und Gästewagen befreit (vgl. VwGH 19.10.1981, 1321/79). In Feld A4 der Zulassungsbescheinigung (Verwendungsbestimmung) scheint bei diesen Kraftfahrzeugen in der Regel der Code "22" auf. Es besteht eine eigene Befreiungsbestimmung…
…Beschwerdeführerin erst ab 22. Juli 2008 über eine Gewerbeberechtigung für die Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers. Nach einer vom Bundesfinanzgericht durchgeführten Abfrage im Kraftfahrzeug-Zentralregister des Bundesministeriums für Inneres war im verfahrensgegenständlichen Zeitraum auf die Beschwerdeführerin nur ein Lastkraftwagen angemeldet; dieser war nicht…
…K KG genannt. Ihr früherer Firmenname war J1 und Anfang 2013 wurde sie in L. GmbH&CoKG umbenannt. Die K KG war durch die Vermietung von Kraftfahrzeugen (LKW) ohne Beistellung eines Lenkers gewerblich tätig. Sie erzielte aus dieser Tätigkeit im Wirtschaftsjahr 2006 rd. € 24…
…Vermietung von Immobilien und Mobilien, insbesondere von Kraftfahrzeugen, Handel mit Waren aller Art | 29.12.2000 | Gewerbeberechtigung: | Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers | | Gewerberechtlicher Geschäftsführer von 29.12.2000 bis laufend: | | | WM , geb. x | 5…