…Verschuldenseinwand des Bw. verkennt nämlich grundlegend, dass es sich bei der Anspruchszinsenfestsetzung nach dem klaren Wortlaut des § 205 Abs. 1 BAO um eine objektive Rechtsfolge handelt, die unabhängig davon eintritt, weshalb es im Einzelfall erst später zur Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung gekommen ist, bzw. ob eine…
…Juli 1990 (und nur dieser Zeitpunkt ist relevant!) am Wissen und Wollen einer unbeabsichtigten Vorteilsgewährung gefehlt hat, so bleibt als zwingende Rechtsfolge im Rahmen der steuerlichen Qualifikation der Ausschluss der verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund des gegebenen Tatbestandsirrtums. Schließlich führt LANGE in seiner Monographie "Die verdeckte Gewinnausschüttung…
…Herabsetzung des von der Umsatzsteuervorauszahlung festgesetzten Säumniszuschlags führt (vgl BFG 9. 2. 2016, RV/2100159/2015). Im gegenständlichen Fall liegt unzweifelhaft eine die zwingende Rechtsfolge nach § 217 Abs. 8 BAO auslösende nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld vor. Durch die gänzliche Herabsetzung der Abgabenschulden entfiel der Säumniszuschlagsanspruch…
…Herabsetzung des von der Umsatzsteuervorauszahlung festgesetzten Säumniszuschlags führt (vgl BFG 9. 2. 2016, RV/2100159/2015). Im gegenständlichen Fall liegt unzweifelhaft eine die zwingende Rechtsfolge nach § 217 Abs. 8 BAO auslösende nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld vor. Durch die gänzliche Herabsetzung der Abgabenschuld entfiel der Säumniszuschlagsanspruch…
…1 GebG 1957 zwingend eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 % der verkürzten Gebühr zu erheben (§ 9 GebG, idF BGBl I 104/2019). Diese Bestimmung normiert eine zwingende Rechtsfolge; die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Die Gebührenerhöhung ist als objektive Säumnisfolge einer…
…15/0208, 0209). Die Anwendung dieses Grundsatzes setzt jedoch einen Vollzugsspielraum voraus, der laut höchstgerichtlicher Rechtsprechung zwar bei Rechtsanwendung im Rahmen der Ermessensübung und auch bei Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, nicht jedoch bei zwingenden Rechtsfolgeanordnungen gegeben ist (ua. VwGH 15.6.2005, 2004/13/0161; VwGH…
…sich sohin bei der Gebührenerhöhung um eine zwingende (objektive) Rechtsfolge der nicht vorschriftsgemäß entrichteten Eingabengebühr. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung ist damit zu Recht erfolgt. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage konnte daher der Beschwerde insgesamt kein Erfolg beschieden sein und war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit…
…Abs.1 GebG 1957 normierte, zwingende Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßig entrichteten Gebühr darstellen. Darüber hinaus wurde der Bw. mitgeteilt, dass ihr der entrichtete Betrag auf die bescheidmäßige Vorschreibung angerechnet wird und der entrichtete Betrag von € 440,00 nicht die verfahrensgegenständliche Verfassungsgerichtshofbeschwerde betrifft bzw. dass…
…Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Aufhebung der Zwangstrafen, seien, iSd § 14 TP 6 Abs.1 GebG 1957, gebührenpflichtige Eingaben. Die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenerhöhung werde als objektive Rechtsfolge der nicht vorschriftsgemäßen Entrichtung der Gebühr in § 9 Abs.1 GebG 1957 zwingend angeordnet. Dagegen…
…511/56, und 19.9.2001, 2001/16/0174). Dies hat das Verwaltungsgericht Y bejaht. Im Falle der bescheidmäßigen Vorschreibung von Gebühren hat nach § 9 Abs. 1 GebG zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung zu erfolgen. Die Gebührenerhöhung…
…der BuLVwGEingabengebührverordnung und unterliegt daher einer Gebühr von 30,00 €. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im § 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet." Am 05.08.2020 (Postaufgabe 09…
…der BuLVwGEingabengebührverordnung und unterliegt daher einer Gebühr von 30,00 €. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im § 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet." Am 05.08.2020 (Postaufgabe 09…
…der BuLVwGEingabengebührverordnung und unterliegt daher einer Gebühr von 30,00 €. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im § 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet." Am 05.08.2020 (Postaufgabe 09…
…der BuLVwGEingabengebührverordnung und unterliegt daher einer Gebühr von 30,00 €. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im § 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet." Am 05.08.2020 (Postaufgabe 09…
…Bescheid zu erlassen gewesen und gemäß § 9 Abs. 1 GebG die Gebühr im Ausmaß von 50% des verkürzten Abgabenbetrages zu erheben gewesen. Diese Erhöhung wäre als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren, in einer iSd.§ 3 Abs. 2 GebG vorgeschriebenen Weise, zwingend vorgeschrieben. …
…Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer im § 3 Abs 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet." Am 23.11.2020 wurde ein Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht eingebracht. Strittig ist im…
…§ 9 Abs. 1 GebG sieht zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde (BFG 26.1.2016, RV/7105175/2015). Das Finanzamt beantragt die Beschwerde als…
…unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, §9 Abs.1 GebG sehe zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung vor. Weder das Gebührengesetz noch eine andere auf der Stufe einer gesetzlichen Norm stehende Vorschrift verpflichte die Behörde, einen Gebührenschuldner, der eine…
…1957 als zwingende Rechtsfolge eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben, unabhängig davon, ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabenpflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (vgl. VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114). Die Gebührenerhöhung wird als objektive Säumnisfolge einer…
…treffenden Vorwurf (Umstände, die einem Schuldausschließungs- oder Rechtfertigungsgrund nahe kommen sind nicht hervorgetreten) nicht festgestellt werden konnten. Da es sich beim Verfall um eine zwingende Rechtsfolge handelt, können die mildernden und die erschwerenden Umstände nur beim Ausspruch der Geldstrafe Berücksichtigung finden, wobei der Verfall bei…