…Bereichen Beschränkungen bei der Ausübung ihrer Geschäfte unterliegen, welche für nicht harmonisierte OGAW ohne Relevanz sind. Insofern befinden sich OGAW und Nicht-OGAW-Fonds grundsätzlich nicht in einer objektiv vergleichbaren Situation. Da nach dem Urteil in der Rs. Santander für den aktuellen Vergleich aber nur…
…auf die Notwendigkeit einer wirksamen steuerlichen Kontrolle zur Vermeidung von Missbrauch und Steuerumgehung verwiesen. Weshalb - vor dem Hintergrund der Steuerfreiheit von vergleichbaren Spekulationsgewinnen für private Kapitalveranlagungen in Fonds mit Sitz in Österreich - die Erzielung von Spekulationsgewinnen durch Fonds mit Sitz im Drittland einen Missbrauch bzw…
…Regelung, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Personen unterschiedlich behandelt, je nachdem ob sie Kapitalerträge von in Österreich oder von in anderen Mitgliedsstaaten ansässigen Gesellschaften beziehen, an objektiv nicht vergleichbare Situationen anknüpft und den Tatbestand des Art. 73d Abs. 1 Buchstabe a EG-Vertrag erfüllt. Die…
…den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen…
…den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen…
…den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen…
…den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen…
…den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen…
…den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen…
…einem anderen Mitgliedstaat stammen, nur dann mit den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, die Bekämpfung der…
…den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen…
…den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen…
…den Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen…
…Grundsatz des freien Kapitalverkehrs nach ständiger Rechtsprechung eng auszulegen sind. Eine unterschiedliche steuerliche Behandlung zwischen in- und ausländischen Kapitalerträgen sei nur dann mit dem "freien Kapitalverkehr vereinbar (...), wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft ... ." Bei Entscheidung des beschwerdegegenständlichen Falles ist grundsätzlich zu…
…nur den inländischen Kapitalvermögen gewährte Erbschaftssteuerbefreiung stelle offenkundig eine willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber ausländischen Kapitalvermögen dar, betreffe weder objektiv nicht vergleichbare Situationen noch sei sie durch sämtliche zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Mit dem BudBG 2003 sei zwar in der Frage der Besteuerung in- und ausländischer…
…nur den inländischen Kapitalvermögen gewährte Erbschaftssteuerbefreiung stelle offenkundig eine willkürliche Ungleichbehandlung gegenüber ausländischen Kapitalvermögen dar, betreffe weder objektiv nicht vergleichbare Situationen noch sei sie durch sämtliche zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt. Mit dem BudBG 2003 sei zwar in der Frage der Besteuerung in- und ausländischer…
…ergibt sich, dass eine nationale Steuerregelung nur dann mit den Bestimmungen des EG-Vertrages über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist, wenn die unterschiedliche Behandlung objektiv nicht vergleichbare Situationen betrifft oder durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, die…
…Inlandsinvestmentfonds daher als sachgerecht zu beurteilen. Der von der Bf. angestrebte Vergleich mit der steuerlichen Behandlung inländischer Kapitalgesellschaften geht ins Leere, weil diese in Österreich nicht als OGAW gesetzlich zugelassen sind und daher eine objektiv nicht miteinander vergleichbare Situation vorliegt (ebenso Bayer/Ortner, § 21 Abs…
…Ehegatten. Die UFS-Entscheidung sei nicht relevant, da es sich um eine alleinerziehende Mutter mit einem unterhaltsberechtigten und betreuungsbedürftigen Kind handle. Es liege keine vergleichbare Situation vor. Dem hielt der Bf. in seiner Gegenäußerung vom 14.01.2016 entgegen, dass es zu einer Einschränkung der…
…zu abzugsfähigen Aufwendungen führe. Nach Ansicht des steuerlichen Vertreters des Bw. liege im gegenständlichen Fall eine vergleichbare Situation vor und würden diese Ausführungen auch auf den Bw. zutreffen. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Verfahren ausschließlich die Frage, ob Aufwendungen für die…