…VfGH 9.12.1997, G 403/97). Es müssen mehr Gründe für als gegen die künftige Inanspruchnahme sprechen, was nach objektiv erkennbaren Tatsachen zu beurteilen ist (BFH, BStBl 1985 II 44). Bezogen auf den vorliegenden Fall ist festzustellen, dass die Bw. keine Unterlagen vorlegen konnte…
…dabei um eine neue Tatsache. Zudem war der Behörde bei Erlassung der Umsatzsteuerbescheide 2011, 2012 und 2014 die fehlende nach außen gerichtete und somit objektiv erkennbare Vermietungsabsicht, wie in Tz 3 des Prüfberichts dargestellt, nicht bekannt. Auch dabei handelt es sich um eine neue Tatsache…
…müsse. Sie könne weiter existieren und - wie im vorliegenden Falle - ihren Unternehmenszweck ändern. Eine "Betriebsaufgabe" wäre daher gar nicht zu melden gewesen. Eine nur vorübergehende Betriebsunterbrechung sei ebenfalls nicht gegeben gewesen, weil eine objektiv erkennbare Absicht, den Betrieb wieder aufzunehmen, eindeutig zu verneinen sei. Selbst…
…über die Werbungskosten (§3) zu erzielen und nicht unter Abs. 2 fällt, vor. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, im Laufe der Betätigung Gewinn in einer Höhe zu erwirtschaften, die nicht nur die angefallenen Verluste ausgleichen, sondern darüber hinaus zu einer…
…Betätigung unter § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung (LVO) falle. Dafür sei anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 2 LVO) festzustellen ob ein Ertragsstreben vorliege. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben müsse darauf gerichtet sein, im Laufe der Betätigung Gewinne bzw. Überschüsse in einer Höhe zu erwirtschaften, die nicht nur…
…dem Steuerakt zu entnehmen, habe der Bw. seit 1983 ausschließlich Verluste aus Gewerbebetrieb erzielt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben des Steuerpflichtigen müsse darauf gerichtet sein, im Laufe der Betätigung Gewinne in einer Höhe zu erwirtschaften, die nicht nur die angefallenen Verluste ausgleichen, sondern darüber hinaus bei…
…ist in weiterer Folge die Gesamtgewinnerzielungsabsicht der Beurteilungsmaßstab bei der Liebhabereiprüfung. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben muss darauf gerichtet sein, im Laufe der Betätigung Gewinne in einer Höhe zu erwirtschaften…
… 1 Abs. 1 LVO vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn(Überschuss)erzielungsabsicht ist nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1 LVO) darauf zu schließen, ob ein Ertragstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragstreben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, im Laufe der…
…erbracht hätten, könne wohl nicht bestritten werden, womit eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Sinne des UStG gegeben sei. Für das Kriterium der Nachhaltigkeit sei die tatsächliche Wiederholung einer Tätigkeit nicht einmal erforderlich, es reiche eine objektiv erkennbare Wiederholungsabsicht (a.a.O. § 2 Tz. 50…
…1 Abs 1 LVO vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinnerzielungsabsicht ist - nach außen hin - allerdings nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (Kriterienprüfung iSd § 2 Abs 1 LVO) darauf zu schließen, ob Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben eines Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein…
…auch ein Verkauf mit Umsatzsteuer denkbar gewesen sei, Nachweise zu dieser Absicht konnten jedoch nicht vorgelegt werden. Darüber hinaus ist aus dem gesamten Akteninhalt nicht ableitbar, dass eine objektiv erkennbare Absicht der Bf. bestanden hat, die Wohnungen steuerpflichtig zu verkaufen, zumal jeder Verkauf der Bf…
…der Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, bieten sich ua folgende objektiv erkennbare Kriterien an: Der Grundstückshandel besteht im Umschichten von Vermögen durch Anschaffung und Veräußerung, während bei der Vermögensverwaltung die Anlage und Nutzung des Vermögens im Vordergrund steht (VwGH 31.05.1983, 82/14…
…Zur Beurteilung der Frage, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliege, böten sich bestimmte, objektiv erkennbare Kriterien an. Grundstückshandel bestehe im Umschichten von Vermögen durch Anschaffung und Veräußerung, während bei der Vermögensverwaltung die Anlage und Nutzung des Vermögens im Vordergrund stehe. Einzelne Zu- und Verkäufe schlössen Vermögensverwaltung noch…
…ist die nach § 914 ABGB ermittelte Absicht der Parteien hinsichtlich der Wirkungen des Vertrages maßgebend. Dabei kommt es vor allem auf den von den Parteien bei Abschluss des Vertrages verfolgten, objektiv erkennbaren Zweck des Vertrages an (vgl. VwGH 24.6.2010, 2010/16/0053, mwN)…
…VwGH 13.5.1986, 84/14/0077). Zur Frage, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, bieten sich bestimmte, objektiv erkennbare Kriterien an. Indizien für das Vorliegen eines Grundstückshandels sind unter anderem die Planmäßigkeit des Vorgehens, die Art der Geschäfte, der Umfang der Tätigkeit, der zeitliche Zusammenhang zwischen…
…kommt subjektiven Erwartungen des Steuerpflichtigen zu, vielmehr kommt es auf objektive, am Bilanzstichtag vorliegende und spätestens bei Aufstellung der Bilanz erkennbare Tatsachen an. Im beschwerdegegenständlichen Fall ist daher der von der belangten Behörde getroffenen Beurteilung zu folgen und zu erkennen, dass zum Bilanzstichtag 31.12…
…während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr in der Wohnung aufhalte. Entscheidend sei allein, ob objektiv erkennbare Umstände dafür sprechen würden, dass der Steuerpflichtige die Wohnung für Zwecke des eigenen Wohnens beibehalte. Auch auf die Bezahlung einer Miete komme es nicht an. Im…
…Anwesendsein", voraus. Es ist zwar nicht erforderlich, dass die körperliche Abwesenheit ununterbrochen andauert, jedoch müssen objektiv erkennbare Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass der Aufenthalt im Inland nicht nur ein vorübergehender ist. Für denselben Zeitraum kann jemand nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gemäß …
…1 LVO handelt, somit also eine Betätigung mit der Annahme einer Einkunftsquelle. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (Kriterienprüfung § 2 LVO) darauf zu schließen, ob ein Ertragsstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragsstreben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, im Laufe der Betätigung Gewinne in einer…
…Abs. 1 LVO vorausgesetzte subjektive Element einer Gewinn(Überschuss)erzielungsabsicht ist im vorliegenden Fall nicht unmittelbar erkennbar. Es ist daher anhand objektiver Kriterien (§ 2 Abs. 1 LVO) darauf zu schließen, ob ein Ertragstreben vorliegt. Das objektiv erkennbare Ertragstreben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, im…