…dass die Begünstigung gemäß § 15a ErbStG nicht zu gewähren sei, weil der Gesellschaftsanteil innerhalb der vorgesehenen Fünfjahresfrist Gegenstand einer Umgründung war, bei der nicht alle Voraussetzungen für eine begünstigte Umgründung erfüllt wurden (Zweijahresfrist nach § 22 Abs. 4 UmgrStG). Die Berufung richtet sich ausschließlich gegen die…
…die Befreiung des § 22 Abs. 4 UmgrStG nach Ansicht der Bf erfüllt sei. Beide Stellungnahmen wurden der jeweils anderen Partei vom Bundesfinanzgericht zur Information und allfälligen Stellungnahme übermittelt. Die Bf nahm zu den Ausführungen des Finanzamtes vom 6. November keine Stellung. Das Finanzamt nahm zum…
…hat. Zugleich ist davon auszugehen, dass die nach innerstaatlichem Recht in § 22 Abs. 4 UmgrStG normierte zusätzliche Voraussetzung für die Befreiung von den Kapitalverkehrsteuern (der Gesellschaftsteuer) in Zusammenhalt mit einer Einbringung, nämlich die zweijährige Behaltefrist hinsichtlich des Vermögens des Einbringenden, hier definitiv nicht erfüllt wurde…
…zum Einbringungsstichtag umgründungsbedingt entstandene von der Steuerneutralität ausgenommene Unterschiedsbeträge im Sinne des § 18 Abs. 4 Z 1 UmgrStG ausgenommen. Der sich ergebende Betrag gilt als steuerlich maßgebender Buchwert des Anteils, der nach § 43 Abs. 2 UmgrStG in Evidenz zu nehmen ist. Rz 994: Sollte die…
…von Stiftungen unterliegen - weil sie nicht nach dem Stiftungseingangssteuergesetz steuerbar sind - der Grunderwerbsteuer. Ob ein Rechtsvorgang dem Stiftungseingangssteuergesetz unterliegt, beurteilt das Finanzamt mit erweitertem Aufgabenkreis gemäß § 8 AVOG. 2.2.4. § 3 Abs. 1 Z 9 GrEStG 1987 Die Befreiung wurde aus dem § 15 Abs…
…Kapitalertragsteuerabzug befreit ist, stellt sich auf Ebene der Privatstiftung die Frage, ob die Befreiung des § 13 Abs. 2 KStG 1988 in Anspruch genommen werden kann. Nach dem in dieser Bestimmung normierten "Ersatzschachtelprivileg" sind Privatstiftungen "mit ausländischen Beteiligungserträgen, wenn sie den in § 10 Abs. 1 genannten…
…der Republik Österreich hinsichtlich der Anteile der übertragenden an der übernehmenden Körperschaft durch den verschmelzungsbedingten Anteilstausch (Durchschleusung der Anteile an die Anteilsinhaber) eingeschränkt wird, sind diese aufgrund von § 5 Abs. 1 Z 4 UmgrStG idF AbgÄG 2015 bei der übernehmenden Körperschaft mit dem Fremdvergleichswert nach …
…diese Befreiung ausschließlich für Einkünfte nach § 30 EStG 1988 anzuwenden ist und sie durch § 4 Abs. 3a Z 1 EStG 1988 nicht in die betriebliche Gewinnermittlung übernommen wird. Gleiches gilt für die Herstellerbefreiung. Erfolgte allerdings die Einlage des Grundstücks nach der Aufgabe des Hauptwohnsitzes zum…
…die Begünstigung bei einer Einbringung nach Art. III UmgrStG auf die Entnahme des Gebäudes aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Privatvermögen nicht anzuwenden. Rz 5706: Wird das Gebäude anlässlich eines unentgeltlichen Betriebsüberganges ins Privatvermögen übernommen, liegt eine Entnahme zum Teilwert vor, die nicht nach § 24 Abs…
… 6 Z 4 EStG 1988 zum Buchwert (vgl. Rz 2635 ff). Dies gilt gemäß § 24 Abs. 3 EStG 1988 auch bei der Überführung von Grundstücken ins Privatvermögen aus Anlass der Aufgabe eines Betriebs nach dem 30. Juni 2023 (vgl. Rz 5662a). Die Gebäudeentnahme erfolgt somit…
…zum Betriebsvermögen der seinerzeit enteigneten ostdeutschen KG gehörten. Allerdings ist zu beachten, dass die im Fall der geplanten Liegenschaftsveräußerung erzielten Einkünfte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen sind. 23. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
22.4.3 Steuerbefreiungen (§ 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988…
…schließt dies einen (Haupt-)Wohnsitz nicht aus. 22.4.3.1.4 Zweijahresfrist (1. Tatbestand) Rz 6639: Die Befreiung nach dem 1. Tatbestand setzt voraus, dass das Eigenheim (die Eigentumswohnung) von der Anschaffung (Erlangung der Verfügungsgewalt) oder Herstellung (Fertigstellung) bis zur Veräußerung (Vertragsabschluss) ununterbrochen (zur…
…zu dem eine Bilanz (§ 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1988) für den gesamten Betrieb des Einbringenden vorliegt. Voraussetzung für die Befreiung von den Kapitalverkehrsteuern nach § 22 Abs. 3 UmgrStG ist, dass das zu übertragende Vermögen am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages länger als zwei Jahre…
…39 UmgrStG nicht strittig ist. Mit der gegenständlichen Realteilung wurden Teilbetriebe auf Nachfolgeunternehmer, ua. der hier einbringungsgegenständliche Teilbetrieb B auf den Gesellschafter der Bf. übertragen und in der Folge war dasselbe Vermögen Gegenstand der Einbringung. Voraussetzung für die Befreiung nach § 22 Abs. 4 UmgrStG ist…
… 22 Abs. 4 UmgrStG ist nicht dahingehend eingeengt, dass die Befreiung nur für eine zum Zeitpunkt des Abschlusses des Einbringungsvertrages entstehende Steuerschuld gelten würde. Durch den ausdrücklichen Verweis des § 22 Abs. 4 UmgrStG auf "Einbringungen nach § 12 UmgrStG " sind damit auch bei Einhaltung der 2…
…Die Umwandlung der Bareinlage in eine Sacheinlage ändert nichts daran, dass der gesellschaftsteuerbare Vorgang iSd § 2 Z. 1 KVG im Zeitpunkt der Eintragung der Bw. im Firmenbuch - also am 22. März 2006 - verwirklicht wurde. 7.4. Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung nach dem UmgrStG…
…eines solchen Vermerks und die Anführung einer konkreten gesetzlichen Grundlage für die angedrohte Enteignung. Eine (verspätete) Geltendmachung der Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 8 GrEStG 1987 erst im Rechtsmittelverfahren, stellt ein Indiz für das Fehlen der unmittelbar drohenden Enteignung zum Zeitpunkt der Veräußerung dar…
… 2 Abs. 4 lit c KVG nicht vor und es kann daher keine Steuerschuld entstehen. Würde man davon ausgehen, dass mit Abschluss des Einbringungsvertrages der Tatbestand für die Steuerschuld erfüllt sei, ordnet § 22 Abs. 4 UmgrStG durch ausdrücklichen Verweis auf "Einbringung nach § 12 UmgrStG" Steuerfreiheit…
…mit bestehenden Anteilen an dieser abfinden, und wenn die unmittelbaren oder mittelbaren Eigentums- oder Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen der prozentuellen Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft unmittelbar oder mittelbar entsprechen. Gemäß § 22 Abs. 4 UmgrStG sind Einbringungen nach § 12 und dafür gewährte Gegenleistungen nach § 19 ua…