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UFSI RV/0679-I/08Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…b BAO gestützt. Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen. Später entstandene Umstände (nova producta), im vorliegenden Fall das Ergehen eines Bescheides im Jahr 2008, sind keine Wiederaufnahmsgründe. Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt…

UFSI RV/0242-I/11Unzulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens bei neu entstandenen Tatsachen (nova producta)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011

…der Bescheiderlassung bereits existent waren, jedoch - weil unbekannt - im Verfahren unberücksichtigt blieben und später (neu) hervorkommen (nova reperta). Demgegenüber kommen solche Tatsachen, die erst nach Bescheiderlassung entstanden sind (nova producta) von vornherein nicht als Begründung einer Wiederaufnahme des Verfahrens in Betracht, da diese auch nicht…

UFSI RV/0652-I/08absolute Verjährung, nova producta, Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2009

…die später hervorkommen. Später entstandene Umstände (sog. nova producta), im vorliegenden Fall das Ergehen eines Bescheides im Jahr 2008, sind keine Wiederaufnahmsgründe. Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt (zudem) weder eine neue Tatsache noch ein neu hervorgekommenes Beweismittel dar…

UFSI RV/0748-I/08absolute Verjährung, nova producta, Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2009

…die später hervorkommen. Später entstandene Umstände (sog. nova producta), im vorliegenden Fall das Ergehen eines Bescheides im Jahr 2008, sind keine Wiederaufnahmsgründe. Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt (zudem) weder eine neue Tatsache noch ein neu hervorgekommenes Beweismittel dar…

BFG RV/7103622/20241. 2021 fertiggestellte Jahresabschlüsse 2012 bis 2017 nova producta und keine nova reperta 2. Erweiterung der Wiederaufnahmegründe in Bescheidbeschwerde unzulässig 3. Schwierigkeit des StB, Informationen vom Bf zu beschaffen, kein Ereignis iSd § 308 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.01.2026

…Ergebnisse". Bei den Büchern bzw Aufzeichnungen iSd § 124 BAO handle es sich um nova producta; abgesehen davon seien sie dem Bf bei Erlassung der Einkommensteuerbescheide bekannt gewesen: Bei der Wiederaufnahme auf Antrag sei nämlich auf den Kenntnisstand des Antragstellers - nicht: der bB - abzustellen. Ein Austausch…

UFSI RV/0567-I/08Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neu entstandener Tatsachen bzw. Beweismittel (nova producta) unzulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2008

…ergibt sich klar, dass sowohl die Tatsache der Rentenerhöhung und -Nachzahlung als auch das Beweismittel des AUVA- Bescheides erst weit nach Abschluss des ESt- Erstverfahrens (Bescheid vom 12.7.2004) entstanden sind. Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (siehe hiezu z.B. Ritz…

UFSW RV/0021-W/07Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO aufgrund vom Finanzamt bloß vermuteten neuen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2007

…müssen also die Tatsachen oder Beweismittel zur Zeit des nunmehr abgeschlossenen Verfahrens bereits existent gewesen sein (nova reperta). Die nach der Bescheiderlassung neu entstandenen Tatsachen oder später zustande gekommenen Beweismittel (nova producta) bilden als solche hingegen keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl…

BFG RV/7100067/2019berichtigter Lohnzettel kein Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.01.2019

…Betracht, die im Zeitpunkt der Erlassung des jeweiligen Erstbescheides zwar unbekannt, aber bereits existent waren (nova reperta). Bei dem nach Ergehen des Erstbescheides ausgestellten berichtigten Lohnzettel handelt es sich um ein neu entstandenes Beweismittel (nova producta). Nicht schon die Übermittlung des berichtigten Lohnzettels als solchem…

UFSI RV/0401-I/09Fehlende Begründung eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2012

…dass die SSM in der Folge bis zum Prüfungszeitpunkt nicht in Konkurs gegangen ist, ist eine erst nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsache (nova producta), die von vornherein nicht als Begründung einer Wiederaufnahme des Verfahrens in Betracht kommt. Auch die im gleichen Satz ausgesprochenen Feststellung…

UFSI RV/0680-I/08Rechtzeitigkeit von Wiederaufnahmsanträgen (ESt 1989, VSt 1990, 1993)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2009

…b BAO gestützt. Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen. Später entstandene Umstände (nova producta), im vorliegenden Fall das Ergehen eines Bescheides im Jahr 2008, sind keine Wiederaufnahmsgründe. Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache stellt…

UFSW RV/3160-W/08Ein nach Abschluss des Verfahrens erstelltes Sachverständigengutachten ist kein neu hervorgekommenes Beweismittel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…des Verfahrens bewirken müsse. Rechtlich folgt daraus: Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Ein Wiederaufnahmeantrag nach der genannten Bestimmung kann somit nur auf solche Tatsachen oder Beweismittel gestützt werden…

BFG RV/5101468/2010Wiederaufnahmeantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.09.2014

…dass nicht davon auszugehen ist, dass Sachverhalte sich jährlich wiederholen und der VwGH wiederholt dazu entschied, dass maßgeblich für die Beurteilung der Umstände als nova reperta der Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres ist (zuletzt VwGH vom 28.2.2012, 2008/15/0005, 0006). Was nun den…

BFG RV/7101306/2013Nach Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens abgelegte gerichtliche Zeugenaussage als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2017

…weil sie der Partei noch nicht zur Verfügung standen (vgl. VwGH 26.2.2003, Zl. 97/13/0081). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist nach hA aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (Ritz, BAO5, …

UFSI RV/0585-I/09Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2011

…Mitgliedschaft zur Kammer der gewerblichen Wirtschaft für diesen Zeitraum nicht gegeben gewesen sei. Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen oder Beweismittel, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (zB VwGH 23.9.1997, 93/14/0065…

UFSW RV/0444-W/05Neu geschaffener Computerausdruck kein tauglicher Wiederaufnahmegrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2005

…angeführte Judikatur). Als Beweismittel kommen etwa Urkunden, Aufzeichnungen, Zeugenaussagen oder die Nennung eines Zeugen in Betracht. Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmegründe (Ritz 2, BAO-Kommentar, § 303, Tz 11…

UFSF RV/0350-F/02Geltendmachung eines Forschungsfreibetrages im Rahmen einer Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 1 lit b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2003

…1 lit. b) BAO - das Neuhervorkommen einer Tatsache, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnte ("nova reperta") - lägen gegenständlich somit zweifach vor. Einerseits auf Grund der erst im Wirtschaftsjahr 1999/2000 möglichen Zuordnung der angefallenen Aufwendungen für Forschung…

BFG VH/7100014/2023Verfahrenshilfeantrag wegen entschiedener Sache mit Beschluss zurückgewiesen, ausschließliches Vorliegen von nova reperta
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrenshilfe - Einzel - Beschluss22.02.2024

…die im Vorverfahren nicht gemeldet wurde, weshalb im Hinblick auf die am 15.01.2021 erlassene BFG-Entscheidung keine nova producta vorliegen. Im Übrigen ließe sich für ihn wegen des Vermögenswertes des Genossenschaftsanteiles ohnehin nichts gewinnen. Darlehen P-3 Da das seiner Schwester noch 12…

BFG RV/7104535/20161. Firmenbuchabfrage als Unterbrechungshandlung 2. "Nova reperta "iSd § 303 Abs.1 lit.b BAO 3. keine Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach Art.27 § 1 Steuerreformgesetz 1993
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2018

…des begünstigenden Zweckes sei eine nova producta, sohin eine Tatsache mitgeteilt worden, die in dem mit Bescheid vom 12.12.2007 abgeschlossenem Verfahren noch nicht existent war. Ein tauglicher Wiederaufnahmegrund gemäß der genannten Gesetzesbestimmung stelle –nach der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung – nur eine „nova reperta“ dar…

UFSI RV/0584-I/10Antrag auf Wiederaufnahme: Neben Verspätung läge auch kein zulässiger Wiederaufnahmsgrund (= neu hervorgekommene Tatsache) vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2011

…iSd § 303 Abs. 2 BAO wegen Verspätung als unzulässig zurückzuweisen. 2.) Zulässige Wiederaufnahme: a) Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind hingegen keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. VwGH 23.9.1997, 93/14/0065…

UFSI RV/0585-I/10Antrag auf Wiederaufnahme: Neben Verspätung läge auch kein zulässiger Wiederaufnahmsgrund (= neu hervorgekommene Tatsache) vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2011

…iSd § 303 Abs. 2 BAO wegen Verspätung als unzulässig zurückzuweisen. 2.) Zulässige Wiederaufnahme: a) Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind hingegen keine Wiederaufnahmsgründe (vgl. VwGH 23.9.1997, 93/14/0065…