…der tatsächlichen wirtschaftlichen Hintergründe brachte Licht in diese Angelegenheit. Im gegenständlichen Fall liegt daher nicht der im § 33 TP 21 GebG 1957 angesprochene typische Fall eines Forderungskaufes, sondern vielmehr eine notwendige Zession iSd. § 1422 ABGB vor, welche jedoch nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung nicht Gegenstand…
…Abs. 1 GebG). Hingegen ist ein Forderungsübergang auf Grund gesetzlicher Anordnung, wie etwa die Legalzession gemäß § 1358 ABGB oder die notwendige Zession gemäß § 1422 ABGB nicht die Folge eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes, sondern ist unmittelbar durch Gesetz angeordnet. Diese zitierten (zivilrechtlichen) Gesetzesvorschriften knüpfen Forderungsübergänge an Tatbestände…
…auch absolute Rechte (zB verbücherte Dienstbarkeit, verbüchertes Bestandrecht) zu verstehen. Rz 1578: Ist der Forderungsübergang nicht die Folge eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes, wie etwa die Legalzession gemäß § 1358 ABGB oder die notwendige Zession gemäß § 1422 ABGB, fällt grundsätzlich keine Gebühr nach § 33 TP 21 GebG an…
…die keine Willenseinigung zwischen altem und neuem Gläubiger über die Übertragung der Forderung enthalten. Dass aber im Gegenstandsfall ein Fall einer solchen gesetzlichen oder notwendigen Zession vorliegt, wurde von der Berufungswerberin selbst nicht behauptet geschweige nachgewiesen und kann auf Grund der gegebenen Sachlage schlichtweg ausgeschlossen…
…Umwandlung, Spaltung oder sonstige Reorganisationen gemäß Umgründungssteuergesetz, der Übergang von Rechtspositionen ex lege (zB Legalzession gem § 1358 ABGB, notwendige Zession gem § 1422 ABGB) oder die Übernahme von Rechtsverhältnissen gem § 38 UGB verstanden werden. Es ist offensichtlich, dass die Parteien des Abtretungsvertrages nur den Gesamtrechtsnachfolger meinten…
…ist, und die Übertragung durch das Verfügungsgeschäft erfolgt ist. Der Forderungsübergang auf Grund gesetzlicher Anordnung, wie etwa die Legalzession gemäß § 1358 ABGB oder die notwendige Zession gemäß§ 1422 ABGB, ist nicht die Folge eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes, sondern ist unmittelbar durch das Gesetz angeordnet (vgl. VwGH…
…§ 33 TP 21 Rz 6a). Der Forderungsübergang auf Grund gesetzlicher Anordnung, wie etwa die Legalzession gemäß § 1358 ABGB oder die notwendige Zession gemäß § 1422 ABGB ist nicht die Folge eines zweiten Rechtsgeschäftes, sondern ist unmittelbar durch das Gesetz angeordnet. Die zitierten Gesetzesstellen knüpfen Forderungsübergänge an…
…diese Verbindlichkeiten bereits aus Sicht der Bf. vor dem Anteilserwerb durch die ***2*** bestanden hatten. Es liege keine Novation, sondern bei dem Neugläubiger ***2*** eine notwendige Zession gemäß § 1422 ABGB vor, weshalb keine Gebührenpflicht entstand. Mit Gebührenbescheid vom 6. Februar 2012 setzte das Finanzamt die…
…ist, und die Übertragung durch das Verfügungsgeschäft erfolgt ist. Der Forderungsübergang auf Grund gesetzlicher Anordnung, wie etwa die Legalzession gemäß § 1358 ABGB oder die notwendige Zession gemäß§ 1422 ABGB, ist nicht die Folge eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes, sondern ist unmittelbar durch das Gesetz angeordnet (vgl. VwGH…
…ist, und die Übertragung durch das Verfügungsgeschäft erfolgt ist. Der Forderungsübergang auf Grund gesetzlicher Anordnung, wie etwa die Legalzession gemäß § 1358 ABGB oder die notwendige Zession gemäß§ 1422 ABGB, ist nicht die Folge eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes, sondern ist unmittelbar durch das Gesetz angeordnet (vgl. das…
…Abs. 1 GebG). Hingegen ist ein Forderungsübergang auf Grund gesetzlicher Anordnung, wie etwa die Legalzession gemäß § 1358 ABGB oder die notwendige Zession gemäß § 1422 ABGB nicht die Folge eines zweiseitigen Rechtsgeschäftes, sondern ist unmittelbar durch Gesetz angeordnet. Diese zitierten (zivilrechtlichen) Gesetzesvorschriften knüpfen Forderungsübergänge an Tatbestände…
…Umwandlung, Spaltung oder sonstige Reorganisationen gemäß Umgründungssteuergesetz, der Übergang von Rechtspositionen ex lege (zB Legalzession gem § 1358 ABGB, notwendige Zession gem § 1422 ABGB) oder die Übernahme von Rechtsverhältnissen gem § 38 UGB verstanden werden. Es ist offensichtlich, dass die Parteien des Abtretungsvertrages nur den Gesamtrechtsnachfolger meinten…
…Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung oder sonstige Reorganisationen gemäß Umgründungssteuergesetz, der Übergang von Rechtspositionen ex lege (zB Legalzession gem § 1358 ABGB, notwendige Zession gem § 1422 ABGB) oder die Übernahme von Rechtsverhältnissen gem § 38 UGB verstanden werden. Es ist offensichtlich, dass die Parteien des Abtretungsvertrages nicht wollten, dass…
…Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung oder sonstige Reorganisationen gemäß Umgründungssteuergesetz, der Übergang von Rechtspositionen ex lege (zB Legalzession gem § 1358 ABGB, notwendige Zession gem § 1422 ABGB) oder die Übernahme von Rechtsverhältnissen gem § 38 UGB verstanden werden. Es ist offensichtlich, dass die Parteien des Abtretungsvertrages nicht wollten, dass…
…279 BAO ersatzlos aufgehoben. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 4.9.2023 setzte die belangte Behörde die Zessionsgebühr betreffend den "Kaufvertrag Windpark **X** vom 12. Oktober 2020 mit **P…
…um ein "einfaches" oder "bloßes" Weitergaberecht. Das ursprünglich vereinbarte Recht sei dem Präsentationsrecht eher vergleichbar, weil gemäß dem gegenständlichen Vertrag die Zustimmung der Bf. notwendig sei und es im Falle einer Übertragung zu einem Neuabschluss käme (vgl. BFG 23.4.2020, RV/7101246/2020; Twardosz…
…Übertragung des Geschäftsanteiles."). Der damals zuständig gewesene Sachbearbeiter der Finanzlandesdirektion richtete im Juli und August 2002 zwei Vorhalte an die Berufungswerberin und ersuchte um nähere Angaben hinsichtlich Ort (Ausland/Inland) und Datum des etwaigen Abschlusses eines von den Vertragsparteien laut Vertragspunkt III angestrebten Zessionsvertrages (=Modus)…
…Geschäftsanteilen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft und Übertragungen der mit der Stellung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft verbundenen Rechte und Pflichten sind von der Zessionsgebühr befreit. Zu den Personengesellschaften im Sinne dieser Bestimmung zählen neben Offenen Gesellschaften und Kommanditgesellschaften auch die Gesellschaften bürgerlichen Rechtes (wie zB…
…Form im Beschwerdezeitraum steuerlich geltend zu machen trachtet, wobei nicht klar ist, wie viel tatsächlich auf welche Weise „verwertet“ wurde. So werden unter dem Punkt „Rückfluss Vorsteuer“ verschiedene „Schäden“ und „Zessionen“ angeführt, von denen nicht ersichtlich ist, in welcher Form diese die im Beschwerdezeitraum zur…
…zwischen der Fälligkeit der Abgaben am 15. September 2011 und der Insolvenzeröffnung am X. Oktober 2011 seien nur absolut notwendige Zahlungen für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes in Höhe von rund € 58.000,00 getätigt worden. Dem Bf. könne keine schuldhafte Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflichten…