…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die Neuregelungen über die Rentenbewertung sind gemäß § 86 Abs…
…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…
…das Wohnbaudarlehen wäre durchgängig mit 3% verzinst, womit der aushaftende Betrag als Passivpost anzusetzen wäre, ergaben die Ermittlungen ein differenzierteres Bild: Insbesondere dann, wenn es sich wie hier um langfristige Darlehen (32 ,5 Jahre) handelt, kann eine sehr niedrige Verzinsung (die ersten 10 Jahre 0…
…sei wie folgt ermittelt worden: | übernommene Verbindlichkeiten (abgezinst) | 43.789,00 S | übernommene Verbindlichkeiten (aushaftend) | 428.147,00 S | Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987 | 471.936,00 S Das niedrig verzinste Darlehen sei mit 17% des aushaftenden Betrages angesetzt…
…Sollte unter Zugrundelegung der Rechtsansicht in Rz 3451b EStR 2000 idF vor dem EStR 2000-Wartungserlasses 2005 (der Erfüllungsrückstand ist bilanziell durch Bildung einer Rückstellung zu berücksichtigen) in einem vorangegangenen Wirtschaftsjahr keine Verbindlichkeit oder eine im Vergleich zur Verbindlichkeit zu niedrige Rückstellung gebildet worden sein…
…Wert den o.a. Passiva des Erwerbes von Todes wegen zu halben Wert gegenübergestellt, wobei den Passiva die Kosten der Regelung des Nachlasses (Sachverständigen- Gerichtskommissär-Gerichtspauschalgebühr) hinzugerechnet wurden und die Darlehensverbindlichkeit in der Höhe von 3.966,98,als niedrig verzinstes Darlehen, gemäß § 14 BewG…
…folgt ermittelt und begründet: | "übernommne Verbindlichkeiten (abgezinst) | 7,897,81 € | übernommne Verbindlichkeiten (aushaftend) | 17.610,30 € | Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG | 25.508,11 € | Begründung: Das niedrig verzinste Darlehen wurde mit 56 % des aushaftenden Betrages angesetzt…
… 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliege. Das niedrig verzinste Darlehen sei mit 65 % des aushaftenden Betrages angesetzt worden. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht eingebrachten Berufung machte der Bw geltend, dass die Grunderwerbsteuer richtigerweise vom dreifachen Einheitswert, das seien 93.150,00…
…einem bloßen Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Die Berufung führt u.a. begründend aus: "...............Das Wohnbauförderungsdarlehen haftete aus mit € 38.336,62. Dieses Darlehen war niedrig verzinst. Durch das Land Niederösterreich wurde die Zustimmung zur Darlehensübernahme gegeben. Gegenleistung ist jene Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstückes…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…
…Schuldbeitritt. .................. Anders verhält es sich, wenn im gegenständlichen Fall das zinsenfreie oder niedrig verzinste Darlehen zur Gänze an den Käufer unter gleichzeitiger Enthaftung des Verkäufers übertragen wird. Es handelt sich ausschließlich um eine privative Schuldübernahme.................. Im Kaufvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass Gegenleistung ein Barkaufpreis ist…