IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf_Adr***, vertreten durch Stb, Adr_Stb, über die Beschwerde vom 31.07.2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 5. Oktober 2005 betreffend Einkommensteuer 2001 und 2002, sowie…
… 274 BAO)." II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Strittig ist im vorliegenden Fall, ob der gemäß § 295 BAO abgeleitete Bescheid zu Recht erlassen wurde bzw. ob ein nichtiger Grundlagenbescheid vorliegt. § 295 Abs. 1 BAO weist folgenden Wortlaut auf: "§ 295. (1) Ist ein Bescheid von einem Feststellungsbescheid…
…Jahr 1998 vom 20. 12. 2004 war nichtig, somit rechtlich ein Nichtbescheid und vermochte daher keine die Verjährung verlängernde Wirkung zu entfalten. Die Erlassung des abgeleiteten Einkommensteuerbescheides erfolgte daher nach Ablauf der Verjährungsfrist. Der vermeintliche, die Verjährung verlängernde Grundlagenbescheid ging ins Leere (vgl. Ritz, BAO3…
…10.490 öS (Berechnungsblatt: nach ESt-Akt Bl 36/1994) berücksichtigt wurden. Laut Mitteilung des Finanzamtes z vom 1. Dezember 2000 (ESt-Akt Bl 39/1994) seien die dem Bw für 1994 zugewiesenen Anteile - jedoch mittels eines nichtigen, nur vermeintlichen Bescheides (wie sich später herausstellte…
…enthält, ist auch der Verweis des steuerlichen Vertreters auf § 19 E-Government-G, in dem Amtssignaturen geregelt sind, nicht relevant. Nach Ansicht des BFG liegt somit kein nichtiger Grundlagenbescheid vor. Das Finanzamt hat daher zu Recht mit dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid eine Änderung gem. § 295 Abs…
…endgültiger (Nicht)Feststellungsbescheid erlassen worden sei. Diese Angaben wurden in einer dem Unabhängigen Finanzsenat am 2. Mai 2005 per E-Mail übermittelten Sachverhaltsdarstellung zusammengefasst. Da sohin laut Finanzamt Salzburg Stadt ein nichtiger Grundlagenbescheid vorlag, sind die Einwendungen des Bw. gegen die Erlassung eines geänderten Einkommensteuerbescheides…
… 295 Abs. 4 BAO ist, den Steuerpflichtigen aus Gründen der Verwaltungsökonomie für den Fall des Vorliegens nichtiger Grundlagenbescheide eine Alternative zum Antrag auf Wiederaufnahme und zur präventiven Beschwerde gegen den abgeleiteten Bescheid zu geben. Das Antragsrecht nach § 295 Abs. 4 BAO kann daher nur anstatt…
…Diese Berufung gilt auch für den Fall, dass die Berufungsbehörde des Grundlagenbescheides erkennen sollte, dass dieser aus welchem Grunde immer nichtig sein sollte….“ Mit Vorlagebericht vom 21.03.2012 legte das FA die verfahrensgegenständliche Berufung, die ab dem 01.01.2014 als Bescheidbeschwerde zu…
…nach § 295 Abs. 1 BAO (VwGH 24. 11. 1998, 93/14/0203). Ein nicht wirksam erlassener Grundlagenbescheid (nichtiger individueller Verwaltungsakt) liegt u.a. vor, wenn ein Feststellungsbescheid über die Einkünfte gemäß § 188 BAO an die bereits beendete Personengesellschaft und nicht – wie in § 191 Abs. 2…
…der Bw. vor, dass eine Berichtigung gemäß § 295 Abs. 1 BAO einen Grundlagenbescheid erfordere. Es sei nur ein nichtiger - also kein - Grundlagenbescheid ergangen. Das Finanzamt habe die gegen den Nichtfeststellungsbescheid vom 29. Juli 2004 erhobene Berufung mit Bescheid zurückgewiesen. Bei dem Nichtfeststellungsbescheid vom 12. November…
…Grund der gegen den Grundlagenbescheid vom 10. Februar 1997eingebrachten Berufung die Regelung des § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung komme, ist ihm zu entgegnen, dass ein Nichtbescheid durch Berufung nicht bekämpfbar ist. Dies ergibt sich schon daraus, dass ein Nichtbescheid als "absolut nichtiger Rechtsakt" bereits…
…der gegen den Grundlagenbescheid vom 10. Februar 1997 eingebrachten Berufung die Regelung des § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung komme, ist ihm zu entgegnen, dass ein Nichtbescheid durch Berufung nicht bekämpfbar ist. Dies ergibt sich schon daraus, dass ein Nichtbescheid als "absolut nichtiger Rechtsakt" bereits…
…2003, 2004 und 2005 hinsichtlich ehemalige LangbezeichnungW (kurz: KurzbezW) nichtig sind. Diese vermeintlichen Grundlagenbescheide waren somit ungeeignet, die Erlassung der angefochtenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 bis 2005 zu ermöglichen. Jedoch war das Ergehen der angefochtenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 bis 2005 auch auf…
…zu Berufungen gegen Abänderungsbescheide, die sich auf nichtige Grundlagenbescheide stützen. In dem Erkenntnis vom 24. November 1998, 93/14/0203, auf das der Beschwerdeführer in der Berufung hinwies, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, die zwischenzeitliche Erlassung eines (wirksamen) Grundlagenbescheides ändere nichts daran, dass die Berufungsbehörde der…
…der gegen den Grundlagenbescheid vom 10. Februar 1997 eingebrachten Berufung die Regelung des § 209a Abs. 2 BAO zur Anwendung komme, ist ihr zu entgegnen, dass ein Nichtbescheid durch Berufung nicht bekämpfbar ist. Dies ergibt sich schon daraus, dass ein Nichtbescheid als "absolut nichtiger Rechtsakt" bereits…
…Steuernummer xxx/xxxx einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.4.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes für den x Bezirk erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.2.1997 - mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid…
…im Wortlaut gegenüber (einerseits Aufhebung eines abgeleiteten Bescheides erst dann, wenn der Grundlagenbescheid als Nichtbescheid qualifiziert wurde und andererseits die Pflicht zur Antragstellung vor Eintritt der Verjährung) ist zunächst auf die Absicht des Gesetzgebers abzustellen. § 295 BAO ist in Abschnitt 7 der BAO eingearbeitet worden…
…hat die Finanzverwaltung zur Steuernummer xxx/xxxx einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.4.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997-mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid/…
…hat die Finanzverwaltung zur Steuernummer xxx/xxx einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.04.1997 erlassen. Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997 - mangels gültigem Bescheidadressaten - zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig zurück. Abgeleiteter Bescheid…
…Juli 1998 beruhe, sei mit Bescheid vom 7. Mai 2008 (Zurückweisung der Berufung vom 17. April 1997 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung) als nichtiger Bescheid qualifiziert worden. Aber auch wenn man den Feststellungsbescheid nicht als Nichtbescheid ansehen würde, müsste die Behörde gemäß § 295 BAO einen…