…ihre Berechtigung zum Vorsteuerabzug ein. Über die Berufung wurde erwogen: Ist der einer Zollschuld entsprechende Abgabenbetrag nicht nach den Artikeln 218 und 219 ZK buchmäßig erfasst oder mit einem geringeren als dem gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden, so hat die buchmäßige Erfassung des zu…
…da die Firma zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sei und die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer, wie im Bescheid angeführt unterbleibe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. September 2001 wies das Hauptzollamt Salzburg vorstehende Berufung als unbegründet ab und berichtigte den Spruch des bekämpften Bescheides insoferne als gemäß…
…ihre Berechtigung zum Vorsteuerabzug ein. Über die Berufung wurde erwogen: Ist der einer Zollschuld entsprechende Abgabenbetrag nicht nach den Artikeln 218 und 219 ZK buchmäßig erfasst oder mit einem geringeren als dem gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden, so hat die buchmäßige Erfassung des zu…
…von € 275.126,50 werde weiterhin gesetzlich geschuldet und sei nach zu erheben. Verzugszinsen seien vorzuschreiben, die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer könne wegen der Berechtigung der Bf zum Vorsteuerabzug unterbleiben, sodass der nach zu erhebende Eingangsabgabenbetrag in der Höhe von insgesamt € 238…
…der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden ist, so ist sie gehalten, den nachzuerhebenden Betrag gemäß Artikel 220 Abs. 1 ZK nachträglich buchmäßig zu erfassen und dem Zollschuldner gemäß Artikel 221 Abs. 1 ZK mitzuteilen. Im Beschwerdeverfahren ist allerdings die Höhe des gesetzlich geschuldeten Abgabenbetrages…
…des Zollschuldners gewährleisten und es diesem ermögliche, seine Rechte in voller Kenntnis der Sachlage wahrzunehmen. Daher ergebe sich auch, dass der Mitteilung des Betrags der zu erhebenden Abgaben die buchmäßige Erfassung dieses Betrags durch die Zollbehörden vorausgegangen sein müsse und dass, wenn eine buchmäßige Erfassung…
…oder des nachzuerhebenden Restbetrags gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK innerhalb von zwei Tagen nach dem Tag zu erfolgen, an dem die Zollbehörden diesen Umstand feststellen und in der Lage sind, den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung…
…oder des nachzuerhebenden Restbetrags gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK innerhalb von zwei Tagen nach dem Tag zu erfolgen, an dem die Zollbehörden diesen Umstand feststellen und in der Lage sind, den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung…
…oder des nachzuerhebenden Restbetrags gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK innerhalb von zwei Tagen nach dem Tag zu erfolgen, an dem die Zollbehörden diesen Umstand feststellen und in der Lage sind, den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung…
…oder des nachzuerhebenden Restbetrags gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK innerhalb von zwei Tagen nach dem Tag zu erfolgen, an dem die Zollbehörden diesen Umstand feststellen und in der Lage sind, den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung…
…nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt war, es sei denn dass der Steuerschuldner ausdrücklich anderes verlangte. Wie bereits oben ausführlich dargelegt, hatte die Vorschreibung der strittigen Zollschuld im Grunde des Art. 220 ZK iVm Art. 201 ZK als nachträgliche buchmäßige Erfassung zu erfolgen…
…verbracht wurden und somit keine innergemeinschaftlichen Lieferungen von Österreich in einen anderen Mitgliedstaat der EU im Sinne der Binnenmarktregelung des Art. 7 UStG vorlagen. Hingegen wird seitens der Bf. geltend gemacht, dass die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuern wegen der Berechtigung zum vollen Vorsteuerabzug unterbleiben…
…deren Verantwortung als „direkter Stellvertreter und somit Zollanmelder und Zollschuldner“ gelegen, nachträglich eine Berichtigung in Form eines Antrags auf nachträgliche buchmäßige Erfassung gem. Artikel 220 Abs. 1 Zollkodex herbei zu führen. Eine Berichtigungspflicht lag hier unzweifelhaft bei der Zollanmelderin und Zollschuldnerin H-GmbH. Ich musste…
…und 219 Zollkodex buchmäßig erfasst oder mit einem geringeren als mit dem gesetzlich geschuldeten Betrag buchmäßig erfasst worden, so hat die buchmäßige Erfassung des zu erhebenden Betrages oder des nachzuerhebenden Restbetrages zu erfolgen (nachträgliche buchmäßige Erfassung, Art.220 Abs.1 Zollkodex); sobald der Betrag buchmäßig…
…30. November 2015 (zu 1.) wurde angemerkt, die rechtsfreundliche Vertretung habe den zu ihren Handen, jedoch an die Beschwerdeführerin adressierten Bescheid mangels Zustellvollmacht zurückgestellt. Mangels wirksamer Zustellung sei daher der Bescheid vom 19. November 2015 und die damit verbundene nachträgliche buchmäßige Erfassung nicht rechtswirksam, sodass…
…die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben gelten. Abweichend davon normiert § 26 Abs. 1 UStG 1994, dass die Fälle der Art. 116 bis 123 UZK nicht zu Erlass/Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer führen, wenn der Antragsteller in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. In den Fällen des Art…
…die für sie einlangenden Importsendungen zollamtlich abzufertigen und erklärte als Käuferin der Waren zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt zu sein. Sie bevollmächtigte die Bf alle Zollanmeldungen abzugeben, Zollerklärungen zu stellen und alle mit der Zollabwicklung zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen. Ein schriftlicher Auftrag zur Anwendung der Regelung des …
…der Rechtswirkungen dieser Erklärung nicht erforderlich und gesetzlich nicht vorgesehen. 27 Die in § 26 Abs. 5 lit. a UStG normierte Fälligkeit einer solchen Einfuhrumsatzsteuer tritt ohne Entscheidung (Bescheid) der Abgabenbehörde ein. 28 Die Mitteilung der buchmäßigen Erfassung des Eingangsabgabenbetrages gilt lediglich kraft der Fiktion des …
…buchmäßige Erfassung des zu erhebenden Betrags oder des nachzuerhebenden Restbetrags innerhalb von zwei Tagen nach dem Tag zu erfolgen, an dem die Zollbehörden diesen Umstand feststellen und in der Lage sind, den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung…
…Absatz 1 ZK die buchmäßige Erfassung des nachzuerhebenden Restbetrages innerhalb von zwei Tagen nach dem Tag zu erfolgen, an dem die Zollbehörden diesen Umstand feststellen und in der Lage sind, den gesetzlich geschuldeten Betrag zu berechnen sowie den Zollschuldner zu bestimmen (nachträgliche buchmäßige Erfassung). G…