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UFSG RV/0475-G/05Fiktive Anschaffungskosten eines Schottervorkommens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

…Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet. Entscheidungsgründe Diese Berufungsentscheidung steht im Zusammenhang mit dem hinsichtlich der Jahre 2000 - 2002 beim UFS zur Geschäftszahl RV/0280-G/04 erfassten Rechtsmittelverfahren der Bw. gegen die Bescheide über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO vom 15…

UFSG RV/0280-G/041. Keine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Verstoßes gegen die EStR; 2.) Fiktive Anschaffungskosten eines Schottervorkommens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006Teil 1/2

…den fiktiven Erwerber besser stellen als den tatsächlichen Käufer. So wie Letzterer im Falle nachträglich geänderter Verhältnisse seine tatsächlichen Anschaffungskosten nicht mehr ändern kann, ist auch für den fiktiven Erwerber ausschließlich auf die Verhältnisse im (fiktiven) Anschaffungszeitpunkt abzustellen (VwGH 29.3.2006, 2004/14/0063…

UFSG RV/0280-G/041. Keine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Verstoßes gegen die EStR; 2.) Fiktive Anschaffungskosten eines Schottervorkommens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006Teil 2/2

…Abs.1 Z.1 BAO setzt eine in einem derartigen Verfahren ergehende Entscheidung entweder eine Antragstellung in der Berufung oder im Vorlageantrag voraus. Im anhängigen Fall wurden die Anträge in einem die Berufungsschrift nachträglich ergänzenden Schriftsatz gestellt und waren daher unwirksam. Die Entscheidung hatte somit …

UFSW RV/0330-W/11Widerruf der Aussetzung der Einhebung, Änderung der Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…8. Oktober 2007 wies der Unabhängige Finanzsenat die Berufung als unbegründet ab, da sich die tatsächlichen, der Behörde im Zeitpunkt der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung offenliegenden Verhältnisse geändert hätten. Dagegen brachte die Bw. am 8. November 2007 die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ein, in…

UFSW RV/0412-W/03Widerruf einer Aussetzung der Einhebung, Sicherstellungsauftrag bereits vor Bewilligung bekannt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2003

…einem solchen Widerruf wäre etwa vorzugehen, wenn das geänderte Verhalten des Abgabepflichtigen sich nunmehr auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe richten würde. § 294 Abs. 1 lit. a BAO würde somit einen Widerruf nur bei einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die für die Erlassung des…

UFSK RV/0326-K/08Liebhaberei: Vermietung einer Wohneinheit und Kellerräumlichkeiten eines Zweifamilienhauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010

…Einkommensteuer 2005 und 2006: Wie oben festgehalten, liegen aufgrund der außerordentlichen Tilgung der Fremdmittel ab 2005 geänderte Verhältnisse vor. In den angefochtenen endgültigen, erklärungsgemäß veranlagten Einkommensteuerbescheiden 2005 und 2006 bejahte das Finanzamt die Einkunftsquelleneigenschaft der Vermietung. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2005 und 2006…

BFG RV/7104909/2014Wiederaufnahme auf Antrag der Partei iZm vergessener Geltendmachung der Werbungskosten für PC usw.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.03.2015

…zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens führen kann wird jedoch nicht übernommen. Da der Begriff "Fehler" in der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes äußerst weit ausgelegt und darunter insbesondere auch eine nachträglich geänderte Rechtsansicht verstanden wurde, soll durch den Wegfall dieses Wiederaufnahmsgrundes ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung…

UFSW RV/0995-W/07Widerruf der Aussetzung der Einhebung, Einstellung der Geschäftstätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2007

…der Bescheide, mit denen die Aussetzung der Einhebung bewilligt wurden, vorlag, haben sich daher die tatsächlichen, für die Bescheiderlassung maßgeblichen Verhältnisse nicht geändert. Der Widerruf der bewilligten Aussetzungen der Einhebung erfolgte somit zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 8. Oktober 2007

BFG RV/5100527/2024Mitwirkungspflicht / Nachweis von Aufwendungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.08.2024

…In der Stellungnahme vom 1.12.2023 wird diesbezüglich darauf hingewiesen, dass eine nachträglich geänderte rechtliche Beurteilung oder Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhalts einen behördlichen Eingriff in die Rechtskraft von Bescheiden im Wege einer "Nachbescheidkontrolle" jedenfalls nicht rechtfertigen würde (Tanzer/Unger, BAO 2016/2017…

BFG RV/5100686/2021Mitwirkungspflicht / Nachweis von Aufwendungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2023

…In der Stellungnahme vom 1.12.2023 wird diesbezüglich darauf hingewiesen, dass eine nachträglich geänderte rechtliche Beurteilung oder Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhalts einen behördlichen Eingriff in die Rechtskraft von Bescheiden im Wege einer "Nachbescheidkontrolle" jedenfalls nicht rechtfertigen würde (Tanzer/Unger, BAO 2016/2017…

BFG RV/1100091/2018Punktation löst GrESt aus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2022Teil 1/2

…nicht. Die Vertragsparteien werden anstelle der ungültigen solche Vereinbarungen treffen die dem Ziel und wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. 15.6. Diese Vereinbarung kann auch nicht unter Berufung auf geänderte Verhältnisse von einem Vertragspartner widerrufen werden. 15.7. Einvernehmlich festgehalten wird, dass…

BFG RV/7100744/2016Wiederaufnahme/neuer Sachbescheid/Anspruchszinsen: Kein Hervorkommen neuer Tatsachen im Rahmen der Nachbescheidkontrolle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2019

…Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten und unter Beachtung des gebotenen Einsatzes der vorhandenen Ressourcen im Verhältnis zu ihrer Gesamtaufgabe zumutbar gewesen (vgl. VwGH 27.2.2002, 97/13/0201). Eine nachträglich geänderte rechtliche Beurteilung oder Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhalts rechtfertigt einen behördlichen Eingriff in…

BFG RV/7101000/2015Erstmalige Verwendung einer Rundballenpresse iZm der Vorsteuerberichtigung eines Landwirtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.08.2017

…Stroh zu zwei Ballen gepresst. Dies sei erforderlich gewesen, weil ihm keine funktionstüchtige Presse mehr zu Verfügung gestanden sei. Diese nachträglich geänderte Sachverhaltsdarstellung werde vom FA aus folgenden Gründen für nicht glaubwürdig erachtet: Aus den Ausführungen des Bf. gehe nicht hervor, wie das nasse Stroh…

BFG RV/6100951/2015Wiederaufnahme des Verfahrens und "unvollständige Offenlegung"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2017

…2000/14/0186; 29. 9. 2004, 2001/13/0135 u.a.). Eine nachträglich geänderte rechtliche Beurteilung oder Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhalts alleine rechtfertigt einen behördlichen Eingriff in die Rechtskraft von Bescheiden nicht (vgl. Stoll, Handbuch zur BAO, Wien 1980, S 727 und die…

BFG RV/2100262/20091. Liebhabereibeurteilung einer "kleinen Vermietung" (§1 Abs. 2 LVO) nach vorzeitiger, unentgeltlicher Übertragung des Mietobjekts; 2. kein Abzug pauschaler Betriebsausgaben nach §17 EStG bei Einkünften aus Kapitalvermögen (Stille Beteiligung); 3. Wiederaufnahmebefugnis nach § 303 BAO/ Neuerungstatbestand (unentgeltliche Übertragung des Mietobjekts als Indiz für ursprünglich befristet geplante Vermietung u.a.);
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.08.2015

…2000/14/0186; 29. 9. 2004, 2001/13/0135 u.a.). Eine nachträglich geänderte rechtliche Beurteilung oder Würdigung eines schon bekannt gewesenen Sachverhalts alleine rechtfertigt einen behördlichen Eingriff in die Rechtskraft von Bescheiden nicht (vgl. Stoll, Handbuch zur BAO, Wien 1980, S 727 und die…

UFSG RV/0359-G/081. Causa societatis gutgeschriebene bzw. nachgelassene Mieten indizieren verdeckte Ausschüttungen. 2. Die Umsatzsteuer ist Bestandteil der Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer. 3. Der Eigenverbrauch bemisst sich nach den ermittelten Selbstkosten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2013Teil 2/2

…Miet- und Pachtverhältnisse". Eine Vermietung eines abnutzbaren Wirtschaftsgutes unter Verwendung eines Zinssatzes knapp über der Sekundärmarktrendite scheint nicht mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Marktes in Einklang zu bringen sein, weil darin das mit der Investition verbundene wesentlich größere Risiko (Entmodung, geänderte Verhältnisse, Ausfallwagnis, geringer Nachfragemarkt…

UFSL RV/0055-L/04Kosten für die Aufrechterhaltung des Pilotenscheines - Betriebsausgaben für flugmedizinischen Sachverständigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009Teil 1/2

…Betriebsprüfung über den Zeitraum 1982 bis 1984 habe schon deshalb nicht beibehalten werden können, da sich das Verhältnis der Gesamtjahreskilometer 1982 bis 1984 zu den Gesamtkilometern 1999 bis 2001 gravierend geändert habe. Mit dem Porsche seien 1983 und 1984 jeweils 15.000,00 bis 16…

UFSF RV/0526-F/07Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen (Investmentfonds - Blasebalgfall)?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2008

…1993) offen gelegt worden. Das Finanzamt sei damals der erklärten steuerlichen Behandlung der Investmentfonds gefolgt. Erst durch die Betriebsprüfung sei dieser dem Finanzamt bereits bekannte Sachverhalt nachträglich anders gewürdigt worden. Eine nachträglich geänderte Würdigung des schon bekannten Sachverhaltes sei aber nach Stoll, Bundesabgabenordnung 1980, 727…

UFSW RV/2011-W/03Abweichendes Wirtschaftsjahr, Sonderbetriebsvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.02.2008Teil 1/2

…später zu diesen Verhältnissen eine andere Einstellung oder auch eine bessere Einsicht in Zusammenhänge erlangt, die bei Ermessensübung zu einer anderen Entscheidung führen hätten können, so wären dies keine Gründe, die eine Änderung oder Zurücknahme nach § 294 BAO rechtfertigen könnten. Eine nachträglich geänderte Rechtsauffassung könne…

BFG RV/3100407/2012Änderung der Gewinnverteilung vor dem Hintergrund der "Angehörigenjudikatur"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.08.2014

…Zukunft beziehen, es könnten daher nur Mitteilungen anerkannt werden, die Änderungen für die Zukunft anzeigten. Die nachträglich geänderten „Gewinnverteilungen“ könnten daher nicht anerkannt werden. Die erklärten „Gewinne“ seien jeweils zur Hälfte den beiden Gesellschaftern zuzurechnen (vgl. Tz 3 des Bp-Berichtes vom 8. Mai 2012…